J
Jinn
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Ich glaube, hier herrscht ein großer Irrtum.
E-Bikes = alle "Räder" (Fahrräder und Kleinkrafträder), die einen Elektromotor besitzen
Die E-Bikes sind in Klassen unterteilt:
1. E-Fahrrad, bei dem man treten muss um in Schwung zu bleiben und bei dem der Motor beim erreichen von 25 km/h seine Leistung komplett einstellt. Das sind die heute modern genannten "Pedelecs".
2. E-Fahrrad, bei dem man auch treten muss, das aber eine höher Geschwindigkeit als 25 km/h mit Motorunterstützung zulässt. Das sind die modern genannten "S-Pedelecs".
3. E-Bikes, bei denen kein Treten nötig ist um sie anzutreiben, man aber treten kann, wenn man möchte.
Ganz unabhängig von der erreichbaren Geschwindigkeit sind das grundsätzlich Kleinkrafträder.
Die Klassifizierung gilt in ganz Europa und richtet sich nach den Normen der EU für E-Bikes.
Helmpflicht:
Hier haben die einzelnen EU-Staaten tatsächlich unterschiedliche Regelungen. Die meisten schreibe für E-Bikes=Kleinkrafträder eine Motorradhelmpflicht vor.
Ganz anders dagegen bei den "Pedelecs" (unter 25 km/h und mit Tretunterstützung). Je nach Land ist hier ist Fahrradhelm Pflicht, Fahrradhelmpflicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften, keine Fahrradhelmpflicht z. B. an Steigungen oder bei Hitze u.a. Anzuraten ist, sich über die Regelung des jeweiligen Landes kundig zu machen.
Fahrradwege:
Europaweit kann man sagen, dass "Pedelecs" (E-Bikes bei denen der Motor bis max. 25 km/h unterstützt, und das nur mit Tretunterstützung) immer auf Fahrradwegen fahren dürfen, bzw. als "Fahrräder" dies auch nötigenfalls (wenn der Fahrradweg frei ist!) tun müssen.
Alle E-Bikes = Kleinkrafträder (Fahren ohne Tretunterstützung nur mit Motorleistung möglich) müssen i. d. R. auf der Straße bleiben und dürfen zwingend den Fahrradweg nicht benutzen. (In der Regel gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art, Motorräder, Kleinkrafträder=S-Pedelec+reines E-Bike)
Die Schweiz, da nicht EU-Land, geht ihre eigenen Wege.
In der Schweiz müssen S-Pedelec (schnelle E-Bikes, die mit Motorunterstützung höhere Geschwindkeiten wie 25 km/h erreichen können) Fahrradwege benutzen.
In der Schweiz ist das Fahren von S-Pedelecs auch mit "Velo-Helmen", also den typischen Schweizer Fahrradhelmen erlaubt.
Zusammengefasst: Zumindest in Europa ist klar definiert, was ein "Fahrrad" (ohne Motor, oder mit Motor, der jedoch nur arbeitet, wenn gleichzeitig getreten wird) ist, und was ein S-Pedelec (mit Motor und Tretuntestützung Geschwindigkeiten bis ca. 40 km/h möglich) oder ein "reines" E-Bike (Kleinkraftrad, Fortbewegung ganz ohne Tretunterstützung möglich) ist.
Gleichzeitig kann man sagen, dass im eigenen Interesse immer ein Fahrrad-Helm obligatorisch sein sollte, wenn man mit einem Fahrrad oder Fahrrad mit Motorunterstützung unterwegs ist.
E-Bikes = alle "Räder" (Fahrräder und Kleinkrafträder), die einen Elektromotor besitzen
Die E-Bikes sind in Klassen unterteilt:
1. E-Fahrrad, bei dem man treten muss um in Schwung zu bleiben und bei dem der Motor beim erreichen von 25 km/h seine Leistung komplett einstellt. Das sind die heute modern genannten "Pedelecs".
2. E-Fahrrad, bei dem man auch treten muss, das aber eine höher Geschwindigkeit als 25 km/h mit Motorunterstützung zulässt. Das sind die modern genannten "S-Pedelecs".
3. E-Bikes, bei denen kein Treten nötig ist um sie anzutreiben, man aber treten kann, wenn man möchte.
Ganz unabhängig von der erreichbaren Geschwindigkeit sind das grundsätzlich Kleinkrafträder.
Die Klassifizierung gilt in ganz Europa und richtet sich nach den Normen der EU für E-Bikes.
Helmpflicht:
Hier haben die einzelnen EU-Staaten tatsächlich unterschiedliche Regelungen. Die meisten schreibe für E-Bikes=Kleinkrafträder eine Motorradhelmpflicht vor.
Ganz anders dagegen bei den "Pedelecs" (unter 25 km/h und mit Tretunterstützung). Je nach Land ist hier ist Fahrradhelm Pflicht, Fahrradhelmpflicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften, keine Fahrradhelmpflicht z. B. an Steigungen oder bei Hitze u.a. Anzuraten ist, sich über die Regelung des jeweiligen Landes kundig zu machen.
Fahrradwege:
Europaweit kann man sagen, dass "Pedelecs" (E-Bikes bei denen der Motor bis max. 25 km/h unterstützt, und das nur mit Tretunterstützung) immer auf Fahrradwegen fahren dürfen, bzw. als "Fahrräder" dies auch nötigenfalls (wenn der Fahrradweg frei ist!) tun müssen.
Alle E-Bikes = Kleinkrafträder (Fahren ohne Tretunterstützung nur mit Motorleistung möglich) müssen i. d. R. auf der Straße bleiben und dürfen zwingend den Fahrradweg nicht benutzen. (In der Regel gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art, Motorräder, Kleinkrafträder=S-Pedelec+reines E-Bike)
Die Schweiz, da nicht EU-Land, geht ihre eigenen Wege.
In der Schweiz müssen S-Pedelec (schnelle E-Bikes, die mit Motorunterstützung höhere Geschwindkeiten wie 25 km/h erreichen können) Fahrradwege benutzen.
In der Schweiz ist das Fahren von S-Pedelecs auch mit "Velo-Helmen", also den typischen Schweizer Fahrradhelmen erlaubt.
Zusammengefasst: Zumindest in Europa ist klar definiert, was ein "Fahrrad" (ohne Motor, oder mit Motor, der jedoch nur arbeitet, wenn gleichzeitig getreten wird) ist, und was ein S-Pedelec (mit Motor und Tretuntestützung Geschwindigkeiten bis ca. 40 km/h möglich) oder ein "reines" E-Bike (Kleinkraftrad, Fortbewegung ganz ohne Tretunterstützung möglich) ist.
Gleichzeitig kann man sagen, dass im eigenen Interesse immer ein Fahrrad-Helm obligatorisch sein sollte, wenn man mit einem Fahrrad oder Fahrrad mit Motorunterstützung unterwegs ist.