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Sookie
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Hallo,
ich bin noch ganz frisch in der Gemeinde der Berlingofahrer dabei. Ich habe mir vor 1,5 Wochen einen
Berlingo 1.4 75PS bei einem Citroen Händler gekauft, mit neuem Tüv und Garantie für 1 Jahr. Das Auto hat gute 80000km runter.
Nun waren wir gestern beim Wertstoffhof und haben ein paar Dinge zwecks Umzug entsorgt. Kaum waren wir fertig und wollten wieder nach Hause, startet das Auto nicht mehr. Es machte keinen Mucks beim drehen des Schlüssels, nichts ging mehr.
Also das Autohaus angerufen, es konnte aber keiner kommen, alle beschäftigt. Also haben wir den ADAC gerufen, dieser hat uns Starthilfe gegeben und sagte, eigentlich würde alles gut laden, auch die Lichtmaschine.
Wir sind also direkt zum Autohaus/Werkstatt gefahren und haben das Auto checken lassen.
Laut Werkstattleiter ist die Lichtmaschine defekt und soll am Montag getauscht werden.
Im Eifer des Gefechts und dem Stress wegen dem Umzug, habe ich gar nicht gefragt, wer das nun bezahlt.
Die Garantie deckt ja nur 60% der Kosten ab bei der Laufleistung. Allerdings sollte da doch die Gewährleistung greifen oder? Der Schaden ist schließlich innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten und nun muss der Verkäufer doch dafür aufkommen oder?
Für Hinweise wäre ist sehr dankbar!
Lieben GRuß,
Sonja
ich bin noch ganz frisch in der Gemeinde der Berlingofahrer dabei. Ich habe mir vor 1,5 Wochen einen
Berlingo 1.4 75PS bei einem Citroen Händler gekauft, mit neuem Tüv und Garantie für 1 Jahr. Das Auto hat gute 80000km runter.
Nun waren wir gestern beim Wertstoffhof und haben ein paar Dinge zwecks Umzug entsorgt. Kaum waren wir fertig und wollten wieder nach Hause, startet das Auto nicht mehr. Es machte keinen Mucks beim drehen des Schlüssels, nichts ging mehr.
Also das Autohaus angerufen, es konnte aber keiner kommen, alle beschäftigt. Also haben wir den ADAC gerufen, dieser hat uns Starthilfe gegeben und sagte, eigentlich würde alles gut laden, auch die Lichtmaschine.
Wir sind also direkt zum Autohaus/Werkstatt gefahren und haben das Auto checken lassen.
Laut Werkstattleiter ist die Lichtmaschine defekt und soll am Montag getauscht werden.
Im Eifer des Gefechts und dem Stress wegen dem Umzug, habe ich gar nicht gefragt, wer das nun bezahlt.
Die Garantie deckt ja nur 60% der Kosten ab bei der Laufleistung. Allerdings sollte da doch die Gewährleistung greifen oder? Der Schaden ist schließlich innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten und nun muss der Verkäufer doch dafür aufkommen oder?
Für Hinweise wäre ist sehr dankbar!
Lieben GRuß,
Sonja