wenn man mit seinem Auto dort parkt, wo es erlaubt ist ?
Hallo,
vielleicht gehoere ich zu einer kleinen Gruppe, auch hier im Forum.
Aber
zum Beispiel auf einem grossen Autobahn-Rastplatz in Deutschland mit allem, Tanke, Restaurant, Dusche, Parkplaetze, hunderte. Da gibt es den PKW Bereich, darf ich nicht parken, weil ich ein Sonder-KFZ-Wohnmobil da nicht hinstellen darf. Toilettengang an der Autobahn theoretisch nicht moeglich. Spaetestens wenn ich das Dach aufklappe, werden die ersten hellhoerig (hellsichtig). Die Rennleitung kann des nachts an der aussen angebrachten Gasplakette neben der Tuevplakette auch bei geschlossenem Dach erkennen, dass auf dem PKW Parkplatz kein PKW steht, direkt neben einem gleichartigen anderen Berlingo.
Auf dem AutobahnRastPlatz woanders, bei den LKW, habe ich nichts zu suchen. Unter 3,5 Tonnen. Dort werden schon eher ueber 3,5-to-Wohnmobile zugelassen.
Selten gibt es einen extra Bereich fuer Wohnmobile. Da darf ich einem grossen 8-Meter-Schiff den Platz wegnehmen, erfreut alle bis zur Rennleitung hinauf. Wenn das grosse Wohnmobil in der Zufahrt steht oder bei den LKW und von denen einer mehr in der Zufahrt.
Gibts keinen Wohnmobilbereich, darf ich weiterfahren von Gesetzes wegen. Tatsaechlich wird uebernachtet, und zwar so dass es minimal stoert, egal welches Gesetz. Abhilfe waere auch die Zulassungsaenderung als PKW.
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Anderes Beispiel, einkaufen in einem grossen Einkaufszentrum nahe Frankfurt-Hoechst. Da wo die Hoehe zum Parken reicht, auf dem grossen Parkplatz unter freiem Himmel, ist die Zufahrt fuer Wohnmobile gesperrt. Haha, und das Schild steht nicht an der ersten Einfahrt wo jeder reinfaehrt, sondern nebendran an den anderen Einfahrten.
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Hier im Forum war vor Jahren ein Ford-Tourneo unterwegs als LKW ohne Fenster, Ferntransporte mit Schriftzug aussen, mit oder ohne Anhaenger. Er hat ab und zu bezahlt, weil er bei den gleich grossen PKW nicht stehen darf, und als LKW ohne Anhaenger unter 3,5 Tonnen auch nicht bei den LKW, bei Womos schon gar nicht. Folglich an vielen Raststaetten Parkverbot in Deutschland.
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Gleiche juristische Spitzfindigkeiten duerften alle beschaeftigen mit Hochdachkombi mit LKW Zulassung. Darunter einige 5-Sitzer-Doblo-lang-maxi mit vielen Fenstern und baugleiche Combos. Dazu die vielen Kastenwagen ohne Fenster hintenrum oder gar mit Firmenbeschriftungen, von weitem zu erkennen, dass es LKW-Zulassungen sind.
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Gruss Helmut