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rjh49
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etwas OT: anbei Kassenbon von Penny, bei anderen Einzelhändlern ist das ähnlich.
Die Preisschilder müssen den Endpreis ausweisen, wenn das Geschäft an Endverbraucher verkauft. Beim Großhandel (Metro) darf am Regal auch der Nettopreis (d.h. ohne MwSt) stehen, ebenso bei der Werbung.
Beispiel ohne Joghurt: die Preise vom Doblo Kastenwagen in der Regel als Nettopreise angegeben, weil sich die Angebote an Gewerbetreibende richten. Meistens steht dann noch in kleiner Schrift: zuzüglich MwSt.
Die Preisschilder müssen den Endpreis ausweisen, wenn das Geschäft an Endverbraucher verkauft. Beim Großhandel (Metro) darf am Regal auch der Nettopreis (d.h. ohne MwSt) stehen, ebenso bei der Werbung.
Beispiel ohne Joghurt: die Preise vom Doblo Kastenwagen in der Regel als Nettopreise angegeben, weil sich die Angebote an Gewerbetreibende richten. Meistens steht dann noch in kleiner Schrift: zuzüglich MwSt.
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