K
knebel24
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Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Leider bin ich in anderen Foren, wo es vielleicht besser passen könnte, nicht aktiv.
Ein Unfallverursacher ist meiner Tochter ins Auto gefahren. Schaden relativ gering. Wir haben einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt machen lassen und der Versicherung eingereicht. Die schickt aber SELBER einen Gutachter. Der Gutachter setzt den Schaden HÖHER fest und zusätzlich eine Restwertminderung.
Die Versicherung erstattete nun nur den Nettopreis des Kostenvoranschlags + Wertminderung + eine Kostenpauschale von € 25. Wir hätten jetzt gerne noch die Differenz zwischen Nettokosten laut Gutachten und Nettokosten laut Kostenvoranschlag. Was können wir dafür, wenn der Gutachter der Versicherung schlauer ist als die Werkstatt?
Bevor ich nun die Keule raushole ... haben wir darauf überhaupt Anspruch?
ich habe da mal eine Frage. Leider bin ich in anderen Foren, wo es vielleicht besser passen könnte, nicht aktiv.
Ein Unfallverursacher ist meiner Tochter ins Auto gefahren. Schaden relativ gering. Wir haben einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt machen lassen und der Versicherung eingereicht. Die schickt aber SELBER einen Gutachter. Der Gutachter setzt den Schaden HÖHER fest und zusätzlich eine Restwertminderung.
Die Versicherung erstattete nun nur den Nettopreis des Kostenvoranschlags + Wertminderung + eine Kostenpauschale von € 25. Wir hätten jetzt gerne noch die Differenz zwischen Nettokosten laut Gutachten und Nettokosten laut Kostenvoranschlag. Was können wir dafür, wenn der Gutachter der Versicherung schlauer ist als die Werkstatt?
Bevor ich nun die Keule raushole ... haben wir darauf überhaupt Anspruch?