LuggiB
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Das ist wohl wie bei "Medikamenten - Beipackzetteln" ! Die Hersteller wollen (müssen) sich gegen alle nur möglichen Schadensersatzansprüche wehren, deshalb wird vor jeglicher Gefahr gewarnt, bzw. bestimmte Dinge vorsorglich verboten. Für sich selbst, sollte man immer nach dem gesunden Menschenverstand entscheiden !Dann wird sie die Bedienungsanleitung gelesen haben. Darüber bin ich damals auch gestolpert, aber niemand hier in der Gruppe oder bei der Vertragswerkstatt konnte das begründen. Auch ein TÜV-Prüfer konnte mir das nicht erklären und bei 2 Polizeikontrollen wurde das nie beanstandet. Daher habe ich diese VORSCHRIFT DES HERSTELLERS ignoriert.