Sommer---fahren mit offenen Schiebetüren

Diskutiere Sommer---fahren mit offenen Schiebetüren im Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung Forum im Bereich ---> Auto / Verkehr; Hallo, nachdem der Sommer nun da ist, und standardmäßig alle Fenster und das Faltdach offen sind, habe ich mich gefragt, ob man eigentlich mit...

  1. #1 eiermann, 23.07.2006
    eiermann

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    Hallo,

    nachdem der Sommer nun da ist, und standardmäßig alle Fenster und das Faltdach offen sind, habe ich mich gefragt, ob man eigentlich mit offenen Schiebtüren fahren darf?


    Die Fahrzeugbreite wird nicht größer, da die Aussenspiegel im noch breiter sind als die Schiebetüren.
    Die Schiebetüren sind im offenen Zustand verriegelt, können also nicht zufahren.

    Zumindest wenn hinten niemand sitzt, müsste es doch eigentlich erlaubt sein.

    Ich denke angeschnallt auf dem Rücksitz bei offenen Türen wird wohl garnicht gehen, da die Automatikgurte wohl in den Kurven nachgeben werden.


    Also wo sind die erfahrenen Rechtsverdreher, die sich auskennen?


    Gruß

    Ralph
     
  2. Knuffy

    Knuffy Mitglied

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    Moin,

    gute Frage, allerdings ist das sicherlich wieder so eine zwiespältige Geschichte. Aber ich denke mal das es sowieso nicht viel Sinn macht, denn Arretierung hin oder her, bei stärkeren anbremsen dürften die Dinger zu knallen. Die Türen sind nun mal da und sind während der Fahrt geschlossen zu halten. Es sei denn es liegen besondere Gründe vor, die dann ja auch nur durch Erfüllung von bestimmten Auflagen möglich sind (Transport längerer Gegenstände(Offene Heckklappe oder Türen)). Eine bessere Belüfftung des Innenraumes gehört da bestimmt nicht dazu.


    Gruß Martin
     
  3. #3 Anonymous, 23.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    mal abgesehen davon, ob man das darf - ich denke die Türe könnte sehr schnell Schaden nehmen - im geöffneten Zustand hängt sie ja praktisch an den Haltern außerhalb des Wagens. Bei dem Gewicht der Türe und einer entsprechenden Holperstrecke.......das geht bestimmt nicht lange gut. Wenn die Türe geschlossen ist, ist da doch ein ganz anderer Halt vorhanden, das sich - zumindest beim Berlingo noch zusätzliche Zapfen in die Säule einschieben...


    LG

    Werner
     
  4. #4 welfen2002, 04.08.2006
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    Autos dürfen nur so bewegt werden, wie sie homologiert wurden. Das heißt für die HDK´s mit geschlossenen Stahlschiebetüren.


    "Rein theoretisch"

    Besser ist es mal auszuprobieren was passiert und uns dann hier im Forum darüber zu berichten.
    Ist so eine geschlossene Schiebetür nicht auch ein bischen gegen die Verwindung des Fahrzeuges verantwortlich?
     
  5. #5 Anonymous, 30.08.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Na die "Disco" im Berlingo ist doch auch klasse, wenn eine(oder mehr) Tür nicht zu ist.

    Innenraumleuchten blinken, er piept wie irre..... :mrgreen:
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Nein. Eine Schnappfalle und ein paar Rollschienen sind nicht geeignet, um nennenswerte Verwindungskräfte aufzunehmen. Die Karosserie ist ohne Türen genauso steif wie mit.

    Gruß,
    der Tuppes.
     
  7. #7 Anonymous, 31.10.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Ganz abgesehen ob das Fahren mit offenen Türen erlaubt ist, riskiert man erhebliche Schäden am Auto! Ich habe einmal einen VW-Bus hangaufwärts angehalten und die Schiebetür geöffnet und losgelassen. Das Eigengewicht der Tür reichte, um sie aus der Verankerung zu reissen. Ich möchte gar nicht wissen, welche ungleich höheren Kräfte bei Kurvenfahrten und Bremsmanövern auftreten! Ich wäre jedenfalls selbst bei ganz langsamen Rangierfahrten mit geöffneten Schiebetüren sehr vorsichtig.
    MfG
    Joachim
     
  8. #8 helmut_taunus, 31.10.2006
    helmut_taunus

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    Schiebetuer zu

    Hallo,
    stell Dir mal vor Du hast einen Auffahrunfall. Die Tuer koennte sich aus der Verankerung reissen, wegfliegen und nebenan ein Kind verletzten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier jemand eine Erlaubnis fuer dies Risiko abgibt.
    Gruss Helmut
     
  9. #9 Anonymous, 04.12.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    auf die Idee käme ich gar nicht, mit offener Schiebetür zu fahren!!
     
  10. #10 Anonymous, 04.12.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    :top:
     
  11. #11 Big-Friedrich, 04.12.2006
    Big-Friedrich

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    Ich tue es!
    Unser Kleiner hat großen Spaß daran, vom Parkplatz auf die Straße mit offener Schiebetür zu fahren :mrgreen:
    Das sind aber auch nur 10 Meter im Schritttempo :lol:
    Alles andere halte ich für unsinnig und gefährlich.
     
  12. #12 Anonymous, 04.12.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Zumal er ja auch noch ein Faltdach hat.
     
  13. #13 Big-Friedrich, 04.12.2006
    Big-Friedrich

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    Richtig! Eiermann braucht seinen Kangoo nur auf die Seite zu legen.
    Dann darf er mit seitlicher Öffnung fahren :mrgreen:
     
  14. #14 eiermann, 04.12.2006
    eiermann

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    Noch mal was zum Ausprobieren...

    Heckklappe auf, reinsetzen und dann von der Frau rückwärts über einen leeren Parkplatz fahren lassen....Da bläst einem schön der Fahrtwind ins Gesicht :mrgreen: :mrgreen:
     
  15. #15 Anonymous, 04.12.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Passt ja zu Deiner Sig. :lol:

    Und wenn sie dich nicht mehr leiden kann, macht sie dann eine Vollbremsung .

    :mrgreen:
     
  16. #16 Anonymous, 04.12.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    na ja. :)
     
  17. #17 Big-Friedrich, 04.12.2006
    Big-Friedrich

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    Ach... jetzt weiß ich auch, was für einen Vorteil der HeckKLAPPE haben soll :mrgreen:
     
  18. #18 Anonymous, 04.12.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Nächsten Sommer kann "Eiermann" ja mal ausprobieren wie das ist, mit offener Schiebetür zu fahren.
    Seinen Testbericht (Werkstattrechnung) wird er ja ehrlicher Weise veröffentlichen.
    An meinem Expert hatte ich sie nur mal vergessen zuzumachen, fahre zu Hause vom Hof, da muss ich anhalten, weil da 'ne Hauptstrasse ist. Das war nicht schnell. Was meinste , wie die zugeknallt ist. Und zu meiner Freundin sage ich immer, sie soll die Türen nicht so schmeißen. Die klacken genau wie beim PKW. Ja Gelächter. :oops:
     
  19. #19 welfen2002, 05.12.2006
    welfen2002

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    Egal welche Tür du gerne offen hättest, man darf nach StVO nur so sein Auto im Straßenverkehr bewegen, wie es gekauft und zugelassen wurde. Und zwar so, wofür die Türen vorgesehen sind. (Nur zum ein und aussteigen)

    Falls es jemand interessiert würde ich mal in den Geländewagenforen stöbern. Dort gibt es immer wieder das Problem, das Leute so gerne ohne Türen fahren wollen. Geht im Prinzip schon, muß aber eine Menge nachgerüstet werden, bzw. eingetragen. (Damit man während der Fahrt nicht aus dem Auto fällt????)
    .
    Grundsätzlich ist es im übrigen egal ob der Parkplatz leer oder voll ist, wichtiger ist die Frage: Ob auf dem Parkplatz die StVO gilt.
    Ich nehme mal an dir ging es bei der Eingangsfrage um die rechtliche Seite Deiner Frage, denn wie bereits ausprobiert kann man in der Tat mit offenen Türen fahren.
     
  20. #20 MeisterMicha, 04.10.2016
    MeisterMicha

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    Auf jeden Fall ist das nicht erlaubt.
    Das Fahrzeug hat durch die offenen Türen eine komplett geringere Stabilität.
    Das Gleiche, wenn die Frontscheibe nicht eingesetzt ist.
     
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