Mal eine dumme Frage zu Reifendimensionen

Diskutiere Mal eine dumme Frage zu Reifendimensionen im Forum Allgemeine Fragen und Themen im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Ich bekomme ja bald meinen Partner, und habe da eine Frage. Laut Zulassungsschein sind Reifen mit der Dimension 175/R15 eingetragen. Derzeit...
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Ich bekomme ja bald meinen Partner, und habe da eine Frage.

Laut Zulassungsschein sind Reifen mit der Dimension 175/R15 eingetragen.
Derzeit sind auf dem Partner Reifen mit 165/R15 oben - ist das überhaupt erlaubt?

Ich möchte mir dann im Laufe des Jahres Ganzjahresreifen zulegen... welche sind denn da zu empfehlen?

Besten Gruß

Georg
 
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Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten. :zwinkernani:

Bei den Reifengrößen fehlen noch die Niederquerschnittsangaben, z.b. 175/65 R 15 oder ähnliches.
 
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Also, ich hab hier nur ein wackliges Halbwissen mit vielen "Vermutlich"s, aber ich versuchs mal:

Bei unserem Berlingo (auch HDI, auch EZ 2003) sind mehrere Reifengrößen zugelassen, aber keine 165er (glaube ich, hab die Papiere grad nicht hier). Ich weiß auch nicht, ob es in Österreich andere Vorschriften gibt. Aber ein Partner mit 165er Reifen würde mich zumindest hellhörig werden lassen.

Gruß
Tuppes
 
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Tonzauber schrieb:
Ich bekomme ja bald meinen Partner, und habe da eine Frage.

Laut Zulassungsschein sind Reifen mit der Dimension 175/R15 eingetragen.
Derzeit sind auf dem Partner Reifen mit 165/R15 oben - ist das überhaupt erlaubt?

Ich möchte mir dann im Laufe des Jahres Ganzjahresreifen zulegen... welche sind denn da zu empfehlen?

Besten Gruß

Georg

Hallo,
ich kann mich nur zum BERLINGO II äußern.

Je nach Typ sind dort laut Citroen Gutachten bzgl. Rad-/Reifenkombination folgende Reifengrössen zugelassen:


für Fahrzeuge MIT UND OHNE ESP

185/65 R15
185/60 R15
175/65 R15

alle auf Felge 6Jx15, ET18

und für Fahrzeuge OHNE ESP noch folgende:

175/70 R14 auf Felge 5,5Jx14, ET24

Wohlgemerkt, o.g. Kombinationen sind möglich, jedoch müssen diese unter Umständen eingetragen werden.

Was Du letztlich ohne Eintragung fahren darfst, dass kannst Du der EUROPÄISCHEN BETRIEBSERLAUBNIS (COC-CERTIFICATE) entnehmen, die zu jedem Fahrzeug dazu gehört.

165er Reifen sind aber beim BERLINGO II nicht möglich.
Und da Partner und Berlingo ja nahezu baugleich sind und aus einem Konzern kommen, denke ich mal, dass die 165er auch beim Partner nicht möglich sein dürften.

Gruß
Martin
 
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Der Georg kömmt doch aus Österreich, da können die Freigaben durchaus abweichen, wie z.B. 165-er LLKW-Bereifung oder ähnliches. :zwinkernani:
 
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Berlingoheizer schrieb:
Der Georg kömmt doch aus Österreich, da können die Freigaben durchaus abweichen, wie z.B. 165-er LLKW-Bereifung oder ähnliches. :zwinkernani:

Mmh,
ich dachte immer, die EG-Betriebserlaubnis würde für die ganze EU gelten!? :gruebel:

Gruß
Martin
 
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Danke für die zahlreichen Antworten.

Im Zulassungsschein (Fahrzeugschein, den man immer bei sich hat...) steht nur die eine Type 175/65 R15, das hat mich auch stutzig werden lassen.

Ich kenne das Fahrzeug, ich kenne die Besitzer, aber ich habe Misstrauen ihrer Werkstätte gegenüber... ;-) deswegen meine Nachfrage.

Ich werde das nochmals überprüfen lassen, und ggf gleich einen neuen Satz Reifen heraushandeln falls hier wirklich das falsche Maß "übersehen" worden sein sollte.

Nochmals zu den Ganzjahresreifen zurückkehrend, mit welchen habt ihr (wenn ihr habt?) gute Erfahrungen gemacht.
 
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Harry schrieb:
Berlingoheizer schrieb:
Der Georg kömmt doch aus Österreich, da können die Freigaben durchaus abweichen, wie z.B. 165-er LLKW-Bereifung oder ähnliches. :zwinkernani:

Mmh,
ich dachte immer, die EG-Betriebserlaubnis würde für die ganze EU gelten!? :gruebel:

Gruß
Martin

DU hast recht, sorry. :oops:

Tonzauber schrieb:
Im Zulassungsschein (Fahrzeugschein, den man immer bei sich hat...) steht nur die eine Type 175/65 R15, das hat mich auch stutzig werden lassen.

Ich muss gestehen, diese Reifengröße ist mir beim Pöpa völlig unbekannt.
Die haben meistens 185/65 R 15 drauf. Welche sind denn auf dem Pöpa ?
Sind da wirklich 165-er drauf ? Kann ich mir nicht so ganz vorstellen.
 
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Tonzauber schrieb:
Im Zulassungsschein (Fahrzeugschein, den man immer bei sich hat...) steht nur die eine Type 175/65 R15, das hat mich auch stutzig werden lassen.
Stimmt, da steht nur eine drin. In dem anderen Teil der Zulassung (hieß bei uns in D früher "Fahrzeugbrief") stehen aber alle erlaubten Größen aufgelistet, das können etliche sein. 165er gehören aber ziemlich sicher nicht dazu, zumindest bei der Deutschland-Version vom Berlingo.

Also, wenn das Auto wirklich mit den falschen Rädern ausgerüstet ist, dann ist aber Misstrauen angesagt. Wer so rumfährt, fährt ohne Betriebserlaubnis, das ist keine Kleinigkeit.

Über Ganzjahresreifen weiß ich nix, ich hab Winterbereifung extra.

Gruß,
Tuppes
 
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th.s

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Die einzig halbwegs brauchbaren Ganzjahresreifen sind die Goodyear Vector. Die schneiden in den Sommer- und Winterreifentests immer im Mittelfekld ab und ich hatte mal welche auf einem Ford Escort. Waren ganz in Ordnung. Nur einmal zu Winteranfang ziemlich abgefahren. Da hab ich billige Winterreifen gekauft weil ich das Auto bald drauf abgestoßen hab. Also mit weniger als 4 mm Profil nützen die im Winter auch nix.

Gruß

Thomas
 
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Tuppes schrieb:
Tonzauber schrieb:
Im Zulassungsschein (Fahrzeugschein, den man immer bei sich hat...) steht nur die eine Type 175/65 R15, das hat mich auch stutzig werden lassen.
Stimmt, da steht nur eine drin. In dem anderen Teil der Zulassung (hieß bei uns in D früher "Fahrzeugbrief") stehen aber alle erlaubten Größen aufgelistet, das können etliche sein. 165er gehören aber ziemlich sicher nicht dazu, zumindest bei der Deutschland-Version vom Berlingo.

Also, wenn das Auto wirklich mit den falschen Rädern ausgerüstet ist, dann ist aber Misstrauen angesagt. Wer so rumfährt, fährt ohne Betriebserlaubnis, das ist keine Kleinigkeit.

Über Ganzjahresreifen weiß ich nix, ich hab Winterbereifung extra.

Gruß,
Tuppes

Hallo Tuppes,

ist so nicht ganz richtig.
Früher waren in D im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief evtl. mehrere Reifengrößen eingetragen.
Seit es in D aber nun die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gibt, ist nur noch eine Reifengröße eingetragen, auch wenn mehrere Reifengrößen gefahren werden dürfen.
Normalerweise ist die kleinste Größe in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 eingetragen.

Lediglich der COC-Bescheinigung (EG-Konformitätserklärung) kann man entnehmen, ob noch weitere Reifengrößen problemlos und ohne Eintragung gefahren werden dürfen.

Für evtl. Fahrzeugkontrollen sollte man dann zumindest eine Kopie der COC-Bescheinigung dabei haben, da viele "Kontrolleure" mit den neueren Zulassungsrichtlinien noch nicht so vertraut sind und gerne schon mal ein Knöllchen ausstellen wollen.

@tonzauber
Also erst einmal ruhig Blut und abwarten, was in der COC-Bescheinigung steht.
Ich denke aber mal, dass dort in keinem Fall 165er Reifen auftauchen werden..

Gruß
Martin
 
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Harry schrieb:
Für evtl. Fahrzeugkontrollen sollte man dann zumindest eine Kopie der COC-Bescheinigung dabei haben, da viele "Kontrolleure" mit den neueren Zulassungsrichtlinien noch nicht so vertraut sind und gerne schon mal ein Knöllchen ausstellen wollen.
Als ich neulich meine neue Zulassungsbescheinigung in zwei Teilen ( :mhm: ) in Empfang nehmen durfte, wurde mir erklärt, dass die Herren und Damen von der Polizei alle wichtigen Fahrzeugdaten über Funk abrufen können. Wenn die mich kontrollieren wollen, sollen sie also sehen, wo sie ihre Vergleichsdaten herkriegen. Ich denke nicht daran, alle Unterlagen "zum Beweis meiner Unschuld" mit mir herumzuschleppen, im Gegenteil, wer mir eine Schuld anhängen will, soll Beweise dafür bringen.

Und da ich weiß, dass meine Reifen zugelassen sind, würde ich solche grundlosen "Verdachtsknollen" nicht bezahlen.
 
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Tuppes schrieb:
Harry schrieb:
Für evtl. Fahrzeugkontrollen sollte man dann zumindest eine Kopie der COC-Bescheinigung dabei haben, da viele "Kontrolleure" mit den neueren Zulassungsrichtlinien noch nicht so vertraut sind und gerne schon mal ein Knöllchen ausstellen wollen.
Als ich neulich meine neue Zulassungsbescheinigung in zwei Teilen ( :mhm: ) in Empfang nehmen durfte, wurde mir erklärt, dass die Herren und Damen von der Polizei alle wichtigen Fahrzeugdaten über Funk abrufen können. Wenn die mich kontrollieren wollen, sollen sie also sehen, wo sie ihre Vergleichsdaten herkriegen. Ich denke nicht daran, alle Unterlagen "zum Beweis meiner Unschuld" mit mir herumzuschleppen, im Gegenteil, wer mir eine Schuld anhängen will, soll Beweise dafür bringen.

Und da ich weiß, dass meine Reifen zugelassen sind, würde ich solche grundlosen "Verdachtsknollen" nicht bezahlen.

Ne Tuppes, musst ja auch nicht zahlen.
Aber es erleichert doch manchmal die Verständigung ungemein, wenn man so etwas mit sich führt. :zwinkernani:
Einfach im Falle eines Falles vorzeigen und Ende der Diskussion.
Kann Dir unter Umständen viel Zeit und Nerven sparen.
Und ausserdem ist in einem Berlingo doch wohl genügend Stauraum für eine Kopie der COC-Bescheinigung. :mrgreen:

Guten Rutsch
Martin
 
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Also ich habe die letzten Tage eine Doktorarbeit für unseren Combo gemacht, da ich nur mal schnell wissen wollte, ob ich auf die vorhandenen Reifen auch Schneeketten aufziehen darf.

Ergebnis:

Wie vor beschrieben benötigt man bei neueren Fahrzeugen:

- Serienreifenkatalog des Herstellers
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil 2
- COC-Bescheinigung (EG-Konformitätserklärung)
- detektivischen Spürsinn,
da im Serienreifenkatalog bei Opel beschrieben ist, wie man die erforderlichen Zahlen-/Buchstabenkombinationen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 findet. Nur leider stehen bei unserem Combo die eben nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Die stehen ausschließlich in der COC-Bescheinigung (EG-Konformitätserklärung). Die Nummerierung in der COC hat dann aber wieder nichts mit der Nummerierung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 zu tun. Da ich mir (trotz Studium) nicht ganz sicher war, ob ich jetzt auch wirklich alles richtig heraus gefunden habe, bin ich gestern zum FOH um mir meine Erkenntnisse bestätigen/korrigieren zulassen.
Aussage meines FOH: So ganz genau weis ich das auch nicht und da das so kompliziert ist, kann's dein Freund und Helfer erst recht nicht prüfen und somit ist es egal. Passt die Kette drauf und hat ausreichend Platz, dann geht's :eek: :shock: :eek:

Also Leute: Bildung ist alles. Ohne Studium hat man heute keine Chance mehr. Man kann noch nicht mal auf einfachem Weg die richtige Bereifung für das Auto herausfinden!

Ich frag mich ja nur was haben sich Diejenigen dabei gedacht, die solche Regelungen erfinden? Haben die jemals was Praktisches geschafft? Oder leben die nur in ihrem Elfenbeinturm :confused: :confused: :confused:
 
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Mal so ganz nebenbei: Was bedeuten denn die ganzen |Zahlen und Buchstaben eigentlich????

Danke fuer die Aufklaerungsarbeit!!!!!!!!
 
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