
hal23562
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Darum muss es gar nicht unbedingt gehen oder ist vielleicht auch nur zweitrangig.Wenn nachgewiesen werden kann, daß das LED Leuchtmittel den Unfall verursacht oder mit verursacht hat. ...
Das Zauberwort heißt Haftung. Bei entsprechender Schadenshöhe dürfte sich jede Versicherung mächtig auf die Hinterbeine stellen, bei Personenschäden der LED-Einbauer grundsätzlich im A...h sein. Denn dann geht es um Fahren ohne Versicherungsschutz, da keine ABE für primär sicherheitsrelevante Teile des Fahrzeugs und damit u.U. um richtig viel Kohle.... Das es verbaut ist und das zufällig entdeckt wird reicht nicht.
Und wie entwickelt sich neben der Haftungsfrage eigentlich die Schuldfrage, wenn man mit einem Fahrzeug ohne ABE und ohne Versicherungsschutz in einen Unfall verwickelt ist? Da geht es u.U. im freien Fall vom Ordnungsrecht hinein ins Strafrecht. Ein Fest für Anwälte. Aber wenn es einem egal ist ...
Ich würde mir jedenfalls, gerade wenn Sicherheitsrelevanz besteht, keine nicht zugelassenen Sachen einbauen.