Zulassung Stadtindianer in der CH

Diskutiere Zulassung Stadtindianer in der CH im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Ciao & Hallo Meine bessere Hälfte erhält Ihren Stadtindianer diesen Mittwoch - resp. geht's morgen los nach Merching! :rund: Bezüglich Zulassung...
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Sushi

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Ciao & Hallo

Meine bessere Hälfte erhält Ihren Stadtindianer diesen Mittwoch - resp. geht's morgen los nach Merching! :rund:

Bezüglich Zulassung habe ich jedoch eine Frage - wird der Wagen in der CH als Personenwagen oder Nutzfahrzeug/Wohnmobil zugelassen? Soweit ich weiss, sind auch CH-Besitzer hier angemeldet.

Die Frage stellen wir uns bezüglich der Versicherung des Wagens. Parkschäden sind als Beispiel beim Nutzfahrzeug / Wohmo nicht versicherbar.

Beste Grüsse & allzeit gute Fahrt wünscht,
Sushi :bier:
 
zooom

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So weit ich weiß, sind alle CH Stadtindianer in CH als Campingfahrzeuge zugelassen, sprich mit Deiner MfK.
Wir sehen uns übermorgen.
 
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mawadre

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Unser NV200 Evalia 7 Sitzer mit Zooomdach und Drehsitzen wurde in Zürich als Personenwagen zugelassen. Allerdings beim Nachwiegen und nach Feilschen nur für 6 Plätze statt 7. Ich werde nochmal mit abgespecktem Gewicht wiegen lassen, viel fehlte nicht zum 7 Sitzer.
Der Schweizer Zoll wunderte sich beim Import dass da Camper auf dem Formular von Zooom stand. Aber hat sich nach Blick aus dem Fenster auf Personenwagen korrigieren lassen. Versicherung war etwas Hickhack weil die Vollkasko mit allen Schikanen erst mit Schweizer Kontrollschild geht. Allianz Schweiz bietet aber auf Nachfrage eine Vollkasko zur Deutschen Überführungshaftpflicht bis es immatrikuliert wurde. Jetzt haben wir alle Schikanen (Parkschaden, Bonusschutz, Glas, UFOs...)
Per PM kann ich bei Bedarf Details liefern.Apropos sind alle Autos sowieso immer durch eine Abgabe gegen Parkschaden versichert. Habe den Namen vergessen. SB ist recht hoch aber sonst super.
 
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zooom

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Ja, aber Du hast ja keinen Stadtindianer Vollausbau, da hätte ich vielleicht drauf achten sollen bei der Zollerklärung.
Man lernt halt nie aus.
 
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Rolf1

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Wenn ich es recht verstehe, ist die Zooom-Innenausstattung doch herausnehmbar, oder? Wenn ja,...

Falls es tatsächlich schwierig sein sollte, die Kiste als PW zuzulassen und man das unbedingt will:

Ohne es 100&-ig zu wissen...ich würde ja mal vermuten, dass weniger problematisch ist, einen voll ausgestatteten Stadtindianer als PW anstatt als Campingfahrzeug zuzulassen, wenn man ihn in 2 separaten "Sendungen" liefert:

- 1x das Fahrzeug inkl. dem aufgebauten Dach, aber innen einfach die normalen Sitze drinlassen. Zolltarifnummer für PKW / PW angeben. Wert des Fahrzeugs ohne Innenausstattung auf Rechnung ausweisen.

- 1x die Schränke und der restliche Klimbim, der nicht fest montiert ist - Lieferung eben separat über eine Spedition oder wie auch immer. Weitere Rechnungsposition mit dem Wert der Innenausstattung angeben. Zolltarifnummer irgendetwas mit Zubehör und Einrichtungen für Campingfahrzeuge oder so etwas. Müsste man mal schauen, ob es dafür etwas Spezielles gibt.

Müsste man dann eben nach Zulassung selbst hineinschrauben. Ich kenne die CH-Vorschriften nicht, aber wenn diese ja mit normalem Werkzeug (und ggf für die MFK) entnehmbar sind, sollte das ja nicht illegal sein.

Vielleicht würde es auch reichen, 2 Rechnungspositionen auszuweisen und die Einrichtung unmontiert ins Fahrzug zu legen. Da wäre das "Risiko" von unliebsamen Diskussionen aber dann höher.

Klar ist es für die Einfuhrzollbehörden (CH) nicht verbindlich, es so zu machen, wie es auf der RG steht und wie es die Ausfuhrzollbehörden (DE/EU) machen, aber meistens halten sie sich an die Angaben auf Rechnung und Ausfuhrerklärung.

Gruß

Rolf1
 
zooom

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Nur bei Komplettfahrzeugen. Für uns wärs ja die doppelte Arbeit, Möbel ins Fahrzeug anpassen, dann wieder ausbauen und separat mitgeben? Verzollt werden muß trotzdem, 16 sfr / 100kg. Nee nicht dafür.
 
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Rolf1

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@ Zooom: Sorry, ich war davon ausgegangen, dass die Möbel nicht speziell aufs Fahrzeug angepasst werden, sondern es sich um modulare Module handelt, welche jederzeit mit Standardwerkzeug (oder gar ohne) entnommen werden und auch wieder ruck zuck vom Eigentümer eingebaut werden können. Wusste nicht, dass diese fest verbaut sind.
Dann sieht es natürlich anders aus. Aber wenn Du Dir den Aufwand extra bezahlen liessest...

Klar, verzollt werden muss alles. Es ging ja aber darum, anhand der "in die richtige Richtung gelenkten" Verzollung die Einlösung / Registrierung in der CH als PW (anstatt als Wohnmobil) zu erleichtern.

Rolf1
 
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Rolf1

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@ Mawadre:

Nein, das ist keine Steuerhinterziehung, zumindest nicht während der Verzollung! Das ist alles legal.

Die Frage stellt sich eher bei der Zulassung und anschließender Nutzung: Wie streng es in der CH gesehen wird, weiss ich nicht, und was mehr Steuern kostet - Camper oder PW - ist mir auch nicht bekannt. Es geht hier ja eher darum, wie gut man das Fahrzeug versichern kann.

In Deutschland ist es allerdings durchaus üblich, sich ab und zu mal den ein oder anderen Sitz aus- und den ein oder anderen modularen Schrank einzubauen. Voraussetzung ist dabei aber immer, dass dies nicht fest verbaut ist. Die Ausrüstung ist dann allerdings auch nicht in der KFZ-Versicherung mitversichert, sondern gilt als Ladung / Gepäck.
Man kann sich ins Auto stellen, so viel man will, so lange man die Ladungssicherung korrekt macht.
Habe auch noch nie gehört, dass sich eine Behörde beschwert hätte, wenn man ein paar der Sitze ausbaut. Bei TÜV-Termin jedoch sollten (bzw. müssen je nach Prüfer) alle Sitzgelegenheiten drin sein, damit er sich davon überzeugen kann, dass es diese tatsächlich gibt und diese gesetzeskonform sind.
Wobei man sich bestimmt auch den ein oder anderen fest verbauten Schrank im PKW offiziell zulassen lassen könnte (hat VW und Ford ja z.T. auch so gemacht).

Rolf1
 
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mawadre

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Nein, das ist keine Steuerhinterziehung, zumindest nicht während der Verzollung! Das ist alles legal.
Ich bin kein Experte und ich hatte ja auch einen Smiley da stehen also nicht ganz ernst gemeint.

Aber es macht steuerlich einen Unterschied. Wenn der Stadtindianer als Komplettfahrzeug importiert wird, dann zahlt man auf den kompletten deutschen Nettopreis erst mal 4% Autoimportsteuer, dann 16 CHF/Kg Zoll wenn man keinen Herkunftsnachweis bekommt - was bei Nissan inzwischen so ist - sie wollten weder mir als Privatperson noch Thomas von Zooom als Exporteur einen geben. Dann CO2 Abgabe bei allen Motoren mit mehr als 130g/km CO2 (nach NEFZ und Schummeln). Dann die Exporthandlinggebühren des Exporteurs (Schenker in D) und die Import-Handling Gebühren von Schenker in CH. Das alles zusammensummieren und darauf die 8% MwSt. Im von Dir vorgeschlagenen Fall würden alle Abgaben außer die MwSt auf das Möbel entfallen. Und man darf nicht vergessen: Die MwSt. wird ja immer von der Gesamtsumme berechnet. Also eine Steuer auf eine Steuer ;-) Die Eidgenossenschaft würde im Endergebnis weniger fürs selbe einnehmen. Keine Ahnung, wie sie das nennen. Vielleicht Steueroptimierung oder Steuerwettbewerb? ;-)
 
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Rolf1

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Nissan stellt seinem Händler / Kunden keine Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungsnachweis aus? Und dieser seinem Kunden auch nicht?

Servicewüste Deutschland...

Ich gehe mal davon aus, dass das spanische Basisfahrzeug (trotz vieler Teile aus anderen Ländern) den Präferenzregeln entspricht. Dann findet auch noch eine weitere Verarbeitung bei der Firma Zooom statt.

Wenn der Vorlieferant von Zooom ihm eine Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungsnachweis zur Verfügung stellt und Zooom nachweisen kann, dass seine weitere Bearbeitung und seine Materialien zu mindestens X % ebenfalls EU-Ursprung haben, kann er doch über einen entsprechenden Rechnungsnachsatz bzw. eine EUR1 bestätigen, dass das Gesamtfahrzeug EU-Ursprung ist und den Präferenzregelungen entspricht!?!?? Dann fallen die Zölle duch weg !?!?!!

Würde ich jetzt sehr seltsam finden, wenn das nicht ginge. Vielleicht kann es problematisch werden, wenn beim Autokauf eine Privatperson dazwischen geschaltet ist (das Auto also von Privat gekauft und dann der Fa. Zooom nur zum Ausbau hingestellt wird): Ich weiss nicht, ob es einer Privatperson ebenfalls erlaubt ist, eine Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungsnachweis auszustellen oder ob das nur Firmen dürfen. Vielleicht ist dies da das Problem? Dann würde es tatsächlich kompliziert und man müsste sich genauer erkundigen, wie man das handhaben kann.

Das System ist dämlicherweise nämlich so, dass keiner "übersprungen" werden darf. Die Firma Zooom darf sich nicht auf eine Erklärung beziehen, die nicht an ihn (sondern z.B. an den Fahrzeugbesitzer oder an den Nissanhändler) ausgestellt ist. Die Reihenfolge muss eingehalten werden und durchgängig sein... (völliger Blödsinn, aber so ist es).

Rolf1
 
helmut_taunus

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dass das Gesamtfahrzeug EU-Ursprung ist und den Präferenzregelungen entspricht!?!?? Dann fallen die Zölle duch weg !?!?!!
bedenke, von der EU in die Schweiz ist es eine Ausfuhr aus der Europaeischen Union hinaus.
Welche Gesetze dafuer die Schweiz hat??
 
zooom

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Wir bekommen keine Präferenzursprungszeugnisse von Nissan mehr, (warum auch immer), d.h. der Kunde muß das Auto verzollen, das ist allerdings mit ca. 200sfr. getan. Außerdem bezahlt er bei der Einfuhr die CH-MwSt. weil er ja von uns ne Nettorechnung bekommt und 2% Verkehrsabgabe auf den Neupreis des Fahrzeugs.
 
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Rolf1

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Ja, schreib' ich doch die ganze Zeit ;-) :

Die EU hat ein Präferenzabkommen mit der CH und wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann zollfrei eingeführt werden. Genau das ist doch der Punkt.
Wenn sich allerdings Nissan weigern sollte, den EU-Ursprung nachzuweisen / anzugeben, dann hat der Kunde eben ein Problem - und musss Zoll zahlen.

Wäre die CH in der EU, wäre das ganze ja kein Thema, da es innerhalb der EU ja gar keine Zölle gibt...

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mawadre

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Wäre die CH in der EU, wäre das ganze ja kein Thema, da es innerhalb der EU ja gar keine Zölle gibt...
Also ich habe mal gelesen, was es für ein Theater ist, ein privates Auto von Frankreich nach Deutschland oder umgekehrt zu bekommen... Und da wird wohl auch ein Ursprungsnachweis gefordert. Oder einem Forumsteilnehmer wurde hier stark davon abgeraten, ein Auto selbst aus Österreich nach D zu importieren. Die Aussage war wohl, dass das schnell schief geht. Oder Thomas' Erzählungen, wie "einfach" man mit E-Freigaben für Drehkonsolen in anderen EU Ländern vorwärts kommt.

Wenn sich allerdings Nissan weigern sollte, den EU-Ursprung nachzuweisen / anzugeben, dann hat der Kunde eben ein Problem - und musss Zoll zahlen.
Ja, sie weigern sich definitiv, obwohl sie das auch in der Schweiz tun müssten. Sie behaupten sogar, dass der Zoll Schuld wäre: "Auf Grund veränderter Gesetzesgrundlagen, den damit verbundenen verschärften Zollbedingungen, sowie den daraus resultierenden Zollprüfungen, ist es uns nicht mehr möglich Lieferantenerklärungen für unsere Fahrzeuge zu erstellen."

Mein in D gekaufter Nissan hatte sogar "Nissan (CH)" als Hersteller im Fahrzeugschein stehen.
ich vermute (mal wieder etwas einseitig nach dem Motto: Folge dem Geld) dass es nicht in Nissans Interesse ist, dass sich die Autokäufer einfach die Autos im Markt mit den niedrigsten Preisen kaufen können und die Garantie in einem Land mit höheren Kosten bekommen. Aber die EU will das so. Auch die Schweiz ist seit Ewigkeiten (EWG) in diesem System drin. Deswegen ist privater Selbstimport aus der EU ja auch so einfach. Aber die Autohersteller versuchen es den Kunden halt so schwer wie möglich im Rahmen des Möglichen und der Grauzonen zu machen. Als zum Beispiel Raststädter (größter Nissanhändler in D) hörte, dass ich in der Schweiz wohne, haben sie das Interesse verloren. Ihnen wäre von Nissan aus verboten, in die teuren Nachbarländer Schweiz, Luxemburg, Italien usw.) zu verkaufen. Die EU würde Nissan Feuer unter dem Hintern machen, wenn sie das beweisbar mitbekommen. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Ich vermute, es ist hier wie immer: Multinationale Firmen wollen die Vorteile eines großen, einheitlichen Marktes (Herstellung am günstigsten Platz, einheitliche Regeln, große Kundenzahlen, Rechtssicherheit etc.) aber nicht die Nachteile (Kunden kaufen da, wo es am günstigsten ist, wollen Garantie da, wo sie wohnen).
 
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Rolf1

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Der letzte Satz ist wohl so, und wohl ganz extrem im Fall von Nissan.

Was für eine bodenlose Unverschämtheit, dass Nissan die Nachweise nicht erbringen will. Habe ich von anderen Herstellern noch nie gehört.

Im EU-Ausland kaufen, bzw. EU-Neuwagen im Inland kaufen geht EIGENTLICH völlig problemlos, zumindest bei PKWs. Dabei handelt es sich ja nicht um ein Export/Importgeschäft (gibt es innerhalb der EU nicht).
Was man braucht (bzw., was es sehr erleichtert) ist das CoC (Certificate of Conformity). Dies gibt es schon seit X Jahren für PKWs (für Nutzfahrzeuge wohl noch nicht so lange oder noch nicht zwingend?).
Damit kann man das Fahrzeug ganz normal (innerhalb der EU) anmelden.

Wir wollten selbst einen PKW in Polen kaufen, dann aber kurzfristig ein EU-Neufahrzeug aus Ungarn bei einem Händler in der Nähe gefunden, das nur unwesentlich teurer war als das in Polen. Daher dann in Deutschland gekauft. Der Händler hat mit dem CoC einen Fahrzeugschein ausstellen lassen. Ganz einfach. Damit und mit dem CoC haben wir das Auto dann in unserem Landkreis selbst angemeldet. Ebenfalls ohne jegliche Probleme.
Während der Garantie sind wir auch zur Markenwerkstatt gegangen (jene, die uns zuvor keinen attraktiven Preis für das Neufahrzeug machen wollte). Die haben uns sogar ungefragt Garantie-/Gewährleistungsleistungen erbracht (hatten gemerkt, dass die Bremmscheiben vorzeitig verrostet waren und diese ausgetauscht). Denen war es offensichtlich egal, dass wir ein EU-Fahrzeug hatten...

Rolf1
 
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mawadre

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Was man braucht (bzw., was es sehr erleichtert) ist das CoC (Certificate of Conformity)
Das ist in CH genau identisch. Einziger Unterschied ist der zusätzliche Import beim Zoll.

Denen war es offensichtlich egal, dass wir ein EU-Fahrzeug hatten...
Das ist klar - die rechnen ihre Garantieleistungen zum normalen Stundensatz bei Nissan ab. Deswegen is Nissane auch nicht erfreut, wenn Nissan mit Deinem Auto beim Verkauf in Ungarn weniger verdient hat als in Deutschland und dann aber die Deutschen Stundensätze bei der Garantie an die Werkstatt zahlen muss. Würden wir als Autohersteller auch nicht so toll finden. ;-) Selbe Situation mit Kauf in D und Garantie in CH.
Aber wem will Nissan das vorwerfen? Sie machen es ja offiziell genau so, siehe dieses Forum:
"Eine Firma muss einen ofiziellen Firmensitz haben und der von Nissan Europa ist:Nissan International SA
Zone d'Activités La Pièce 12
1180 Rolle
Schweiz
Firmensitz war früher mal in Frankreich, ist aber vor einigen Jahren umgezogen. Vermutlich freundliche Einladung vom Schweizer Finanzminister, mit dezenter Erwähnung der schweizer Steuer- und Bankgesetze
"
 
zooom

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Also es ist nicht nur Nissan, die den Präferenzursprung inzwischen verweigern, tun andere Hersteller auch. Da es definitiv NICHT mit geänderten Zollvorschriften zu tun hat (wurde mir vom Hauptzollamt Augsburg bestätigt), liegt der Gedanke der Protektion schon nahe.
Uns erleichter das die Arbeit sogar, müssen kein EU1 mehr ausfüllen.
Für den Import in die Schweiz braucht man ein COC und das Fahrzeug muß dem aktuellsten Abgasschlüssel entsprechen, ansonsten wird eine sehr teure Einzelbegutachtung fällig, was aber möglich ist.
Innerhalb der EU sind Grenzüberschreitende Fahrzeugkäufe unproblematisch, so lange das Fahrzeug ein COC hat, bei älteren Fahrzeugen, auch wenn sie schon in der EU zugelassen waren, kann es in manchen Ländern Schwierigkeiten geben, z.B. ein Käfer Cabrio in F zulassen: Viel Spaß! Auch wenn das den EU Gesetzen und Richtlinien widerspricht. In D ist so was normal kein Akt. Den Weg geht ein benachbarter Autohändler, der sich 25 der letzten T2 aus Brasilien gesichert hat, die mit Euro IV in D gar nicht zulassungsfähig wären. Der meldet die In GB an und dann in D um, Simsalabim!
Die Nissan Garantie gilt europaweit nicht EU weit).
 
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mawadre

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EU, EWG, EFTA, EURO was auch immer :lol:
Oh UK, Du Traumland für alles was 4 Räder hat. Kennt ihr den ausfahrbaren VW Bus von Danbury?
 
Thema: Zulassung Stadtindianer in der CH
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