A
Anonymous
Guest
Moin,
jedes Jahr das gleiche Dilemma:
Ich wohne in einer Seitenstrasse, Schulweg, mit einem einseitig verlaufenden Bürgersteig, natürlich auf meiner Straßenseite. Als Eigentümer muss ich den Bürgersteig natürlich frei von Schnee und Eis in einem festgeschriebenen Zeitrahmen halten, das ist auch kein Problem an sich.
Allerdings bekomme ich vom Schneeräumdienst als "Dank" die Schneewurst von der Straße eben auf diesen Bürgersteig geschoben, sodass ich diese Wurst auch noch schippen darf !
Die Nachbarn gegenüber müssen weder den Bürgersteig, noch die Schneepflugwurst schippen. Schimpft mich jetzt egoistisch, aber mich nervt das total. Alleine heute drei mal jeweils eine Stunde den Bürgersteig und die Schneewurst geschippt, der Nachbar braucht nichts machen.
Gibt es eventuell eine Vorschrift, die zu regeln hat, wie und wohin der Räumdienst die Wurst zu schieben hat ? Oder hat der Bürgersteiganwohner die berühmte A****karte ?
jedes Jahr das gleiche Dilemma:
Ich wohne in einer Seitenstrasse, Schulweg, mit einem einseitig verlaufenden Bürgersteig, natürlich auf meiner Straßenseite. Als Eigentümer muss ich den Bürgersteig natürlich frei von Schnee und Eis in einem festgeschriebenen Zeitrahmen halten, das ist auch kein Problem an sich.
Allerdings bekomme ich vom Schneeräumdienst als "Dank" die Schneewurst von der Straße eben auf diesen Bürgersteig geschoben, sodass ich diese Wurst auch noch schippen darf !
Die Nachbarn gegenüber müssen weder den Bürgersteig, noch die Schneepflugwurst schippen. Schimpft mich jetzt egoistisch, aber mich nervt das total. Alleine heute drei mal jeweils eine Stunde den Bürgersteig und die Schneewurst geschippt, der Nachbar braucht nichts machen.
Gibt es eventuell eine Vorschrift, die zu regeln hat, wie und wohin der Räumdienst die Wurst zu schieben hat ? Oder hat der Bürgersteiganwohner die berühmte A****karte ?