Kfz-EMV-Richtlinie zum Einbau von Funkgeräten im Kangoo

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  1. #1 Anonymous, 19.04.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallo Miteinander!

    Ein Thema, das nur wenige interessieren wird, dennoch für mich spannend:

    Angeblich gibt Renault wegen o. g. Richtlinie generell keine Freigabe für Funk in Renault-Fahrzeugen. Mein Händler wußte mal wieder nix.
    Jetzt steht das Fahrzeug vor der Tür, nur Funkgeräte einbauen und vor allem : Betreiben soll ich nicht dürfen.

    Wenn dem so ist, was ist dann mit Handys im Fahrzeuginneren?
    Oder wenn ich an einem Sendemast vorbeifahre?

    Ich spreche hier von der Größenordnung auf Kurzwelle max. 100 W und im UKW- Bereich so um die 25 W Output.
    Das ist bei alten Fahrzeugen kein Thema, deshalb halte ich auch den Omega.

    Hat sich schon jemand getraut?
    Mein derzeitiger Kunde hat jede Mege Kangoos mit Betriebsfunk. Vielleicht weiß er gar nicht, das er all die KFZ ohne Betriebserlaubnis fährt...

    Hat jemand Taxierfahrung mit dem Kangoo? Oder als Feuerwehrfahrzeug?

    Da geht es doch wohl auch!?

    Beste Grüße,

    Friedhelm


    Für die Spezialisten:

    Vy 73 de DK9JZ
     
  2. #2 Anonymous, 23.04.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    emv-rl

    :roll: Wenn ich es richtig verstanden habe, bezieht sich die Richtlinie auf die im Fahrzeug einzubauenden Funk- bzw. Rundfunkgeräte!
    Wenn das Funkgerät der EMV-RL entspricht, kann es dem Kangoo auch nichts anhaben.

    Kangoo-Taxis (ja, mit Funk!) laufen in allen Ecken unserer bunten Republik - ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle ohne Betriebserlaubnis unterwegs sind. :no:

    :shock: http://de.wikipedia.org/wiki/EMV-Richtlinie

    :jaja: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit ... 240037.pdf

    Woher hast Du denn diese "angebliche" Information?
     
  3. #3 Anonymous, 24.04.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallo Friedhelm,

    ich betreibe im Kangoo auch AFU mit 20W auf 2m und 70cm.
    Ich hatte bisher keine Problem weder im Modell 2001 noch im Modell 2006. Zu KW kann ich nichts sagen.
    Soweit ich mich recht erinnere hatte Renault sogar eine Freigabe für Afu.
    Ich glaube ich hab das mal beim DARC gelesen.

    Gruß, Thomas

    73 de DH 1 THO
     
  4. Knuffy

    Knuffy Mitglied

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    Moin Friedhelm,

    hmm ich kenne mich bestenfalls mit CB Funk aus, habe aber mal ne Frage zu Deiner Signatur. Da steht quasi, das Du in 5 Monaten 134000 Km gefahren bist :shock: . Ist das korrekt? hast wohl nur zum Tanken mal angehalten in der Zeit wa? Is net bös gemeint, aber klingt für einen wie mich, der ca. 6000 Km im Jahr fährt doch gaaaaanz schön viel. Aber ich denke mal meine 6000 sind für Dich genau so unvorstellbar, oder?

    Gruß Martin
     
  5. #5 Anonymous, 14.05.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallo Friedhelm

    Das Thema ist bekannt. Ich habe von Renault eine entsprechende Zulassung bekommen.
    Wenn noch von Intréresse, bitte Bescheid geben, dann hätte ich noch weitere Informationen für Dich.
    Gruß aus Berlin
    Andreas (lutz-kurt<at>web.de)
     
  6. #6 Anonymous, 16.09.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallo Miteinander,

    es waren 13000 km, da war natürlich ne Null zuviel.
    Mittlerweile sind es 35500 km, da stöhnte letztens mein Händler auf,
    er kann sich Autobahnbetrieb mit dem 4 x4 nicht vorstellen.
    Habe ihn getröstet, das ich das so auch nicht geplant hatte...

    Zum Funk weiß mein Händler immer noch nichts, da hätte ich also dringend an Daten Interesse!

    Taxi-/ Feuerwehr und Betriebsfunk-Ausführungen gibt es jede Menge,
    die können nicht alle illegal herumfahren.

    Ich will keinesfalls mit 750 Watt aus dem KFZ herumblasen, aber 100 W HF sollten schon möglich sein, ohne daß der Airbag auslöst oder so.

    Angeblich soll bei Renault ein Funkgerät mit CE-Kennzeichen erforderlich sein, bzw. ausreichend sein.

    Beste Grüße,

    für meine Funkkollegen: VY 73 de DK9JZ

    Friedhelm
     
  7. #7 Anonymous, 17.09.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallo Friedhelm

    Ich habe auf schriftliche Nachfrage bei Renault unter Angabe meiner Fahrzeugdaten eine entsprechende Freigabe für AFU per Post erhalten.

    Auf Wunsch kann ich Dir auch eine pdf Kopie der Unterlagen, die ich erhalten habe, zusenden. Bitte dann kurze mail an Andreas<at>dd6yg.de

    Auszug aus meinem Brief:

    Außerdem bitte ich Sie, in Ihrem Konzern nachzufragen, an welcher
    Stelle ich eine Dachantenne einbauen lassen kann, um ein Mobilfunkgerät mit 50 Watt Leistung zu betreiben.
    Hierfür ist eine Freigabe von Renault erforderlich. Hierzu sagt
    die Bundesnetzagentur, die für die Zulassung von nachträglich
    eingebaute Funksendeeinrichtungen zuständig ist: "Behandlung unter
    Berücksichtigung der
    Richtlinie 1999/5/EG erforderlich; Hinweise des Fahrzeughersteller
    über den Einbau von Funkausrüstungen in Ihren Fahrzeugen sind zu beachten."

    Desweiteren sagt das EMVG: "Die nachträgliche Ausstattung von
    Kraftfahrzeugen mit Sendefunkgeräten berührt die EG-Fahrzeug-Typgenehmigung des Serienfahrzeugs. Nur der Fahrzeughersteller kann eine Erklärung hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Einbaus von Funkausrüstungen abgeben bzw. für den Einbau Vorgaben festlegen. (vgl. 95/54/EG Anhang I, Ziffer 4.3.2.3)."

    Laut meiner Internetrecherche ist bei Renault dafür die Renault Ag
    in Brühl, Herr Griesenbruch, zuständig. (Tel. 02232 73 9468)

    (Quelle= http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti- ... ktuell.pdf)

    Anm. Habe das Schreiben gefunden, 2 Seiten, Auf Wunsch kann ich es als pdf Datei senden.

    Viel Erfolg und Grüße aus Berlin

    Andreas
     
  8. #8 MFGSparka, 24.04.2013
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    Auch wenn ich jetzt hier einen ziemlich Alten Thread nochmal nach oben hole.
    Bin seit kurzem stolzer Besitzers eines Peugeot Partners und spiele mit dem Gedanken meine alte CB Funke wieder einzubauen.

    Gibt es die besagten Unterlagen bzw. das Anschreiben an Renault noch? Falls ja, hätte ich da starkes Interesse dran. Bin mir nämlich nicht sicher, nach was ich da genau fragen muss.
     
  9. #9 Gerri-2, 25.12.2013
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    Das Schreiben bezieht sich hauptsächlich auf CE konforme Amateurfunk und Betriebsfunkgeräte.
    Ob das auch bei CB Funk greift weiß ich nicht.
    Wenn noch interessant, suche ichs nochmal raus; bitte email Adresse mitteilen lutz-kurt(ät)web.de
     
  10. #10 Fischotter, 25.12.2013
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    soviel ich es noch weiß, als ich noch intensiv CB-Funk benutzt habe, mußten alle Zugelassene Funkgeräte ausser der CE noch eine EMV-Zulassung vorlegen.Zumindest, dass sie EMV geprüft sind. Eigentlich dürten die doch gar nicht auf dem Markt, zumindest nicht ohne die EMV Prüfung. Die Funkgeräte die ich damals benutzt habe, hatte erst mal die CE sondern auch eine Postprüfaufkleber und eine EMV-Prüfbeleg dabei. Dies zumindest bei Qulitäts Geräten.

    Ciao
     
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