R
racky
Mitglied
- Beiträge
- 132
Irgendwie missverstehen wir uns.1. Frontscheibe und Seitenscheiben für Fahrer und Beifahrer dürfen nicht foliert werden, weder dunkel noch transparent !!!
2. Scheiben hinter der B-Säule dürfen foliert werden (ABG), Gardinen oder gar Blech ohne Scheiben ist auch erlaubt! (LKW). 2. Außenspiegel ist obligatorisch!
Genau das habe ich geschrieben glaub ich. Unglücklich ausgedrückt.Bei folierten Türscheiben vorne ist die Sicht nach hinten eingeschränkt, sagte mir der Tüv und verweigerte die Plakette. Auch den Rettungskräfte können die Folien im Weg sein. Daher verboten. Sogar klare Folien sind da verboten.