Beastie
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rgruener schrieb:also ich wüsste nicht, dass werkstätten über softwareupdates informieren.
Wäre mir ja auch neu.. daraus hab ich jetzt aber mal frech geschlossen, dass es dann eben auch kein formaler (!) Grund sein kann, die Garantie zu verweigern... weil mich zwingen, in eine Vertragswerkstatt zu fahren haut ja nicht (mehr) hin..
Da man aber spätestens im Garantiefall in die Vertragswerkstatt muss, kommt man an der im Falle eines Falles eben nicht vorbei.. und wenn die erst mal ein Fass auf macht und der freien Werkstatt schlampiges Schaffen unterstellt, sitzt man als Kunde lustig zwischen den Stühlen... wer dann Nerven aus Draht hat, kann dann natürlich einen Gutachter einschalten, vor Gericht gehen und wird vielleicht am Ende einen Anspruch durchsetzen können... deutlich einfacher ist es aber immer, wenn man einfach zur gleichen Werkstatt fahren kann, die sonst auch die Wartung macht...
Zur vermuteten Softwaregeschichte: Man könnte bei Auftragserteilung ausdrücklich eventuelle Softwareeinspielung ohne Rücksprache untersagen... nicht vergessen.. das Auto ist euer Eigentum und ohne Auftrag daran rum schrauben ist nicht drin... aber ganz ehrlich.. wenn man mit dem Fuß in die Werkstatt reinläuft, wird man bestimmt nicht mehr froh dort.. lieber ordentlich fragen und sagen warum und wieso.. nimmt man sich Zeit für ne ordentliche Antwort, ist das schon die halbe Miete... am Ende muss man seiner Werkstatt halbwegs trauen können.. und wenn das nicht klappt (warum auch immer...) ist es Zeit, sich nach einer anderen um zu sehen..