Verhalten in der Winterzeit

Diskutiere Verhalten in der Winterzeit im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - Moin! Zum Thema "Motor warmlaufen lassen" habe ich hier ja schon einiges geschrieben: http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?p=32686 Es...
Big-Friedrich

Big-Friedrich

Mitglied
Beiträge
8.005
Moin!

Zum Thema "Motor warmlaufen lassen" habe ich hier ja schon einiges geschrieben: http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?p=32686

Es ist VERBOTEN den Motor unnötig laufen zu lassen und kann mit einem Bussgeld bestraft werden.

Was mir aber im Winter immer wieder auffällt, sind die "kleinen Gucklöcher". Da haben es Leute ganz besonders eilig und entfernen nur den Schnee vom Fahrzeug, der sie nach eigener Einschätzung wirklich stört. Und so sitzen sie dann wie im Panzer und haben nur durch kleine Öffnungen Sichtkontakt zur Aussenwelt :no:
Absolut untragbar, gefährlich und verboten!

Alle Scheiben gehören vom Schnee befreit. Mit dem Handfeger ist das nicht einmal eine Minute arbeit....

Auch das Dach nicht vergessen! Ok, bei einem HDK nicht einfach und es kommt natürlich auch auf die Schneehöhe an. ABER wenn über Nacht 10 cm Schnee gefallen sind, muss dieser auch vom Dach entfernt werden!

Der Wagen wird während der Fahrt warm und vielleicht ist es draussen auch nicht mehr so kalt. Der Schnee auf dem Dach fängt an zu tauen und hat keinen Halt mehr. Vor einer scharfen Kurve bremst ihr ein wenig ab. Die "Schneemassen" rutschen vom Dach auf die Windschutzscheibe.... ENDE!
Ihr seht nichts mehr!

Ihr fahrt gemütlich vor euch hin. Hinter euch befindet sich ein anderes KfZ. Im schlimmsten Fall ist es ein Zweirad. Der Schnee löst sich und durch Wind oder durch das normale Beschleunigen fliegt die Lawine auf den Hintermann. Dieser sieht nichts mehr und es kann zu einem Unfall kommen.

IN BEIDEN FÄLLEN SEID IHR SCHULD!

Ihr müsst vor dem Losfahren euer Fahrzeug verkehrstauglich machen!

Stellt euch mal vor, ihr fahrt mit eurem HDK hinter einem LKW her.
Auf diesem hat sich in der Nacht ordentlich Eis auf der Plane angesammelt.
Nach der nächsten Ampel rutschen zahlreiche Eisbrocken vom LKW auf euer Fahrzeug. Wie dies dann aussieht, kann sich jeder vorstellen.

Das sind aber nur Sachschäden!

Schlimmer ist es, wenn durch die Faulheit anderer Verkehrsteilnehmer
Menschen in Gefahr raten...

Und auch hier wieder.... in diesem Sinne.... eine unfallfreie Winterzeit.
 
E

eiermann

Mitglied
Beiträge
544
Hm,

sind denn die Leute die erst Schneefegen und Eiskratzen und dann den Motor starten, diesselben Leute die mir immer mit einem kleinen Guckloch an der von innen beschlagenen oder sogar vom Atem übergefrorenen Windschutzscheibe :no: auf meiner Spur entgegenkommen, weil sie nichts sehen können :confused: :confused:
Hat mich schon mal einen Aussenspiegel gekostet...

Das find ich ganz schön gefährlich, und die Polizei honoriert das auch mit einem entsprechenden Obulus in die Staatskasse.
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

Mitglied
Beiträge
8.005
Diese Aussage habe ich im letzten Winter schon hier gelesen und habe es ausprobiert. Ich weiß ja nicht, ob in Hamburg andere Luftverhältnisse herrschen, aber ich hatte noch nie ein Problem mit beschlagenen Scheiben und Zugefroren ist auch nichts. Ich fahre mit wenig Umdrehungen los und hab meistens die Klimaanlage an. Die Scheiben sind immer frei geblieben. Ach ja.... und den Atem halte ich auch nicht an.
 
A

Anonymous

Guest
Hallo miteinander!

Klima an = klare Sicht, Klima aus = beschlagene Scheibe. Kein Wunder, denn die Klimaanlage entfeuchtet die Luft enorm.
Wir hatten im letzten Winter 12 Stunden Schnee: 2x 6 Stunden, dann war wieder alles weggetaut. Da brauchte man nichts zu kehren. Aber Eis kratzen mussten wir öfter, auch schon 2x in den letzten Tagen.
Mein Kangoo wohnt in einer Garage, da brauche ich zum Glück nichts zu kratzen. Der Micra meiner Frau muss nachts draußen bleiben. Da ich weder meiner Frau regelmäßiges Kratzen zumuten will, noch selbst wirklich Lust dazu habe, gönne ich uns den dekadenten Luxus, einen kleinen elektrischen Heizlüfter per Zeitschaltuhr morgens früh auf kleiner Stufe eine halbe Stunde im Micra laufen zu lassen. Meine Frau entfernt dann nur noch das Kabel (sie legt es in unsere Garage) und steigt in ein angenehm gewärmtes Auto mit ringsum freier Sicht. Da hierzu keinerlei Warmlaufenlassen des Benzinmotors erforderlich ist und die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs sofort gegeben ist, ist der Stromverbrauch für die halbe Stunde morgens gerechtfertigt.
Das Procedere erfolgt aber nur, wenn der Wetterbericht längeren Frost vorhersagt. Einen einzelnen frostigen Morgen kratze ich oder meine Frau (je nachdem, wer mit dem Hund geht) dann doch lieber.

Viele Grüße, Stephan
 
A

Anonymous

Guest
Winterfreuden

:shock: Klima im Winter?
Wenn ich mich recht erinnere steht im Handbuch meiner beiden Fahrzeuge, dass der Klimakompressor bei Minusgraden ausbleibt, um nicht zu vereisen. :idea:

:roll: Gegen von innen gefrorene Scheiben hilft aber auch ein leicht geöffnetes Fenster, um den ausgeatmeten Dampf abzulassen (hat bei meinen früheren Fahrzeugen ohne Klima immer funktioniert).

:jaja: Ich fühle mich allerdings mit standbeheiztem Auto (Garage ist nicht) wesentlich wohler. Schnee (sofern im Großraum HH überhaupt vorhanden) abfegen, losfahren.
Die dicke Jacke liegt auf dem Rücksitz (besser für die Bewegungsfreiheit) und während die Anderen zitternd und bibbernd durch ihre Gucklöcher blinzeln, fahre ich entspannt und mit guter Sicht gemütlich los. :mrgreen:
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

Mitglied
Beiträge
8.005
Ich bin weiter auf der Suche, habe hier aber schon mal nen Text...

"§ 4
Benutzung und Betrieb von Fahrzeugen
Bei der Benutzung und dem Betrieb von Land- und Wasserfahrzeugen ist auch in den Fällen, in denen das Straßenverkehrsrecht oder Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen keine Anwendung finden, jedes vermeidbare Geräusch zu unterlassen, das eine andere Person beeinträchtigen kann. Insbesondere ist es verboten,

1. lärmerzeugende Motoren unnötig oder unnötig laut laufen zu lassen,

2. Schallzeichen außer zur Warnung abzugeben,

3. Fahrzeugtüren oder Garagentore unnötig laut zu schließen,

4. lärmerzeugende Motoren von Krafträdern oder von Fahrrädern mit Hilfsmotoren in unmittelbarer Nähe von Wohnungen sowie in freier Natur ohne Notwendigkeit zu starten oder laufen zu lassen,

5. beim Be- und Entladen von Fahrzeugen unnötig Lärm zu erzeugen."


Das bezog sich jedoch nur auf Hessen und wurde wieder aufgehoben.
So etwas gibt es aber auch für die gesamte BRD.
Aber wie auch schon gesagte wurde, entscheidet dann der Polizist vor Ort, was "nötig" und "unnötig" ist.
 
A

Anonymous

Guest
Hallo zusammen,

bin kein Jurist, aber wie wär´s denn mit folgender Definition: unnötig=ohne Not=also nur im Notfall=d.h. nur wenn umweltfreundlichere Alternativen versagen bzw. nicht vorhanden sind, nur dann wäre es keine Ordnungswidrigkeit, wenn man den Motor im Leerlauf warmlaufen läßt.

Viele Grüße aus Hamburg
von Eka mit ihrem isicamper
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

Mitglied
Beiträge
8.005
Meine Recherchen haben ergeben, dass es grundsätzlich verboten ist, den Motor unnötig laufen zu lassen. Es kann mit einem Bussgeld von 10 Euro bestraft werden. Aber "unnötig" ist ein weiter Begriff. Auf jeden Fall ist es MÖGLICH, dass ein strenger umweltbewusster Polizist diese 10 Euro einkassiert.

http://www.verkehrsportal.de


§ 30 Abs.. 1 StVO sagt aus:

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
 
G

Guest

Guest
Big-Friedrich schrieb:
Meine Recherchen haben ergeben, dass es grundsätzlich verboten ist, den Motor unnötig laufen zu lassen. Es kann mit einem Bussgeld von 10 Euro bestraft werden. ... MÖGLICH, dass ein strenger umweltbewusster Polizist diese 10 Euro einkassiert.

Hi,

kleine Präzisierung: Was der Polizist kassiert, ist kein Bußgeld, sondern ein Verwarnungsgeld.

Du kannst dich weigern, die Verwarnung zu akzeptieren. In diesem Fall gibt es ein Bußgeldverfahren (genauer: es *kann* eins geben, wenn jemand eins eröffnet), in dem du erklären kannst warum es in diesem Fall kein *unnötiges* Laufenlassen war. Schließt der Richter sich deiner Auffassung an, dann war es keine Ordnungswidrigkeit, und du zahlst kein Bußgeld.

Gruß,
Tuppes
 
Thema: Verhalten in der Winterzeit
Oben