Christian,
erst mal Glückwunsch zur guten Nachricht.. das lässt mich hoffen, auch bald was meinen Beitrag zur Konjunkturstützung zu hören
Grundsätzlich gilt wie immer: Gewährleistung (das, was du per Gesetz 2 Jahre beanspruchen darfst, wobei die ersten 6 Monate für Dich die einfacheren sind.. da muss Dir der Händler beweisen, dass der angesprochene Mangel nicht schob bei Übergabe vorhanden oder wenigstens ursächlich angelegt war.. in den nächsten 1,5 Jahren dreht sich dass dann um.. da musst DU dann den Nachweis erbringen wenn er hart auf hart geht) geht grundsätzlich nur Käufer und Verkäufer an.. also Dich und Deinen Händler (selbst wenn der sonst nur Bananen verkaufen würde...) . Im Rahmen der Gewährleistung ist alles gesetzlich geregelt.. da kommt man nicht mal mit getricksten AGBs etc. raus.. ist also erst mal ein sicherer Hafen für den Käufer. Wenn Du also Gewährleistungsrechte anmeldest, geht das nur gegenüber dem Verkäufer, also in dem Fall dem Autohändler 'persönlich'.
Dann gibt es da noch die sog. Garantie.. : Das ist etwas ganz und gar freiwilliges... und sie wird im Regelfall nicht direkt vom Verkäufer sondern vom Hersteller angeboten. Und der sagt dann auch ganz klar, wo es lang geht.. z.B. auch bei der Abwicklung von Reklamtionsfällen. Und da wird im Falle Auto gesagt: Abwicklung über die Nissanvertragspartner / Händler .. und da geht dann wirklich jeder. (Ohne es zu wissen.. nehme an, dass ist sogar Teil des Händlervertrages mit Nissan).
Alltgaskleinigkeiten sollten da in der Praxis keinen Unterschied machen.. das kann sich aber da ändern, wo man ein echtes 'Montagsauto' erwischt hat, dass ggf mehr in der Werkstatt steht als fährt. Oder bei so beliebten Sachen wie ' deutlicher Mehrverbrauch ( == zugesicherte Produkteigenschaft.. das wäre dann meist Gewährleistung)' Rückgabe der Ware eben immer nur an den Verkäufer...
(Wobei da im Zweifel wohl der Hersteller das entscheidene Wörtchen sprechen wird.. aber formal hat der mit Dir bei der Rückgabe nix zu tun.. es sei denn, das Werk kauft dir den Kübel einfach ab
) . Bei mehrfachen erfolglosen Reparaturversuchen (des gleichen Problems!) kann es noch mal spannend werden.. zielst Du dann auf Gewährleistung, kann Dir den Verkäufer vorhalten, er habe ja noch keine Nachbesserung vornehmen können.. und überhaupt.. da hätten nun andere die Finger drin gehabt und für den Murks müsse er nicht mehr gerade stehen.. solange die Nachbesserungen 'fachgerecht' durchgeführt wurden, hat er damit zum Glück bei einem Auto keine Chance.. aber da die Arbeiten ja nix geholfen haben, kann man sich vortrefflich über das 'fachgerecht' streiten
Aber keine Bange.... das sind Exotenfälle .. im Zweifel kann man da wohl auf den gesunden Menschenverstand aller Beteiligten setzen.. und der kommt am besten zum Tragen, wenn man nicht gleich bei der erst besten Kleinigkeit mit dem Anwalt droht oder wilde Vorträge zur Wandlung und Minderung hält
Das Übergabenprotokoll ist durchaus ernst zu nehmen und sorgfältig ab zu arbeiten.. bei vielen Fehlern ist das Deine einzige echte Chance nachzuweisen, dass die Macke im Lack schon vor der Übergabe vorhanden oder das Polster beschädigt war. Alles, was irgendwie im normalen Gebrauch passieren kann, wird gerne mal dem Kunden als Fehlverhalten unterstellt, was aber nicht sooo einfach sicher nachzuweisen ist..... und in den ersten 6 Monaten geht das eben am einfachsten, indem man sich genau von diesem Kunden bestätigen lässt, dass die Fehler bei übergabe nicht vorhanden waren.
Optische Mängel sind hier natürlich die wichtigsten ... wenn du das erste mal quer über die Straße gefahren bist, ist eben die Macke im Lack 'Steinschlag' und geht auf deine Kappe.. und wenn Du eine längere Überführungsfahrt vor dir hast, ist wohl meist alles zu spät am Zielort :zwink:
Technische Mängel sind hier weniger dramatisch.. ne defekte Spiegelheizung oder ein defekter CD Player wird man dir wohl kaum auch nach ner Woche versuchen, als 'im normalen Betrieb entstanden und selbstverursacht' unter zu schieben.
Kann aber nicht schaden, wirklich mal alle Schalter zu drehen und zu gucken, ob alles nach Anleitung geht.. ist halt blöde, wenn man erst auf der Heimfahrt merkt, dass der Wischer nicht geht oder kein Wasser in der Waschanlage ist oder die Tankklappe nicht auf geht oder das Fenster nicht wieder hochfährt... beim lokalen Händler nicht so wild weil man ja meist nur ein paar km zu fahren hat und dann auch gerne mal im Kreis fährt
Würde mir also viel Zeit bei der Übergabe lassen und möglichst ohne Zeitdruck die Abholung gestalten.. auch wenn es noch so juckt, auf die Piste zu gehen