
schwarzfahrer
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Hallo, liebe Eingeborenen!
Ich weiß, dass es schon ein paar Fäden zum Thema Kindertransport in HDKs gibt. Ich fange trotzdem noch mal einen neuen an.
Wir haben uns für die Familie nach 15 Jahren Abstinenz ein "neues" Auto gekauft, einen zwei Jahre alten Renault Grand Kangoo. War eine günstige Gelegenheit im Nachbarort und eine schnelle Entscheidung nach ca. einem halben Jahr des Abwägens, ob wir uns nicht doch wieder ein Auto zulegen wollen.
Wir haben noch vier Kinder zuhause, von denen noch zwei kindersitzpflichtig sind (acht und sechs Jahre). Passt also alles super!
Nun bin ich aber nebenher noch berufstätig. Als Kindergärtner kommt es ab und zu vor, dass ich Kinder, z.B. zum Schwimmen, befördern möchte. Da dachte ich jetzt, ich könnte das riesige Auto auch beruflich voll ausnutzen. Aber flötepiepen!
Ich darf laut Bedienungsanleitung auf der Rückbank drei Kinder in Kindersitzen und auf dem Beifahrersitz ein Kleinkind in einer Babyschale* befördern. Da ich in meinem Kindergarten keine Kleinkinder betreue bleiben mir also effektiv drei nutzbare Plätze.
Warum das so ist, konnte mir die Kundenbetreuung von Renault bisher nicht mitteilen. Und warum im Renault Rapid auf dem Beifahrersitz normale Kindersitze erlaubt sind, im Grand Kangoo aber nur die Babyschale, auch noch nicht.
Mir bleiben also drei Plätze, weniger als im Passat damals und weniger als in vielen aktuellen PKW.
Für mich ist das ja jetzt nur lästig, weil es für unsere privaten Zwecke ein pfiffiges Auto ist. Aber wenn ich den Wagen für die Kita ( oder z. B. als Tagesmutter oder Mehrlingsvater) gekauft hätte, wäre ich nach dem Kauf angeschmiert gewesen. Lest Ihr vor dem Kauf eines Fahrzeugs die Bedienungsanleitung?
Wie handhabt Ihr es, wenn Ihr mal Freunde Eurer Kinder mitnehmt? Kindersitz ist klar, aber schaut Ihr nach, auf welchen Plätzen Ihr sie nutzen dürft?
Kann sich eine (gegnerische) Versicherung vor Zahlungen wehren, weil man die Bedienungsanleitung missachtet hat? Macht man sich srlber strafbar?
Bei Renault werde ich weiter nachfragen. Immerhin möchte ich die Gründe für diese merkwürdigen Bestimmungen wissen!
micha
* Natürlich nach Deaktivieren des Airbags, ich weiß.
Ich weiß, dass es schon ein paar Fäden zum Thema Kindertransport in HDKs gibt. Ich fange trotzdem noch mal einen neuen an.
Wir haben uns für die Familie nach 15 Jahren Abstinenz ein "neues" Auto gekauft, einen zwei Jahre alten Renault Grand Kangoo. War eine günstige Gelegenheit im Nachbarort und eine schnelle Entscheidung nach ca. einem halben Jahr des Abwägens, ob wir uns nicht doch wieder ein Auto zulegen wollen.
Wir haben noch vier Kinder zuhause, von denen noch zwei kindersitzpflichtig sind (acht und sechs Jahre). Passt also alles super!
Nun bin ich aber nebenher noch berufstätig. Als Kindergärtner kommt es ab und zu vor, dass ich Kinder, z.B. zum Schwimmen, befördern möchte. Da dachte ich jetzt, ich könnte das riesige Auto auch beruflich voll ausnutzen. Aber flötepiepen!
Ich darf laut Bedienungsanleitung auf der Rückbank drei Kinder in Kindersitzen und auf dem Beifahrersitz ein Kleinkind in einer Babyschale* befördern. Da ich in meinem Kindergarten keine Kleinkinder betreue bleiben mir also effektiv drei nutzbare Plätze.
Warum das so ist, konnte mir die Kundenbetreuung von Renault bisher nicht mitteilen. Und warum im Renault Rapid auf dem Beifahrersitz normale Kindersitze erlaubt sind, im Grand Kangoo aber nur die Babyschale, auch noch nicht.
Mir bleiben also drei Plätze, weniger als im Passat damals und weniger als in vielen aktuellen PKW.
Für mich ist das ja jetzt nur lästig, weil es für unsere privaten Zwecke ein pfiffiges Auto ist. Aber wenn ich den Wagen für die Kita ( oder z. B. als Tagesmutter oder Mehrlingsvater) gekauft hätte, wäre ich nach dem Kauf angeschmiert gewesen. Lest Ihr vor dem Kauf eines Fahrzeugs die Bedienungsanleitung?
Wie handhabt Ihr es, wenn Ihr mal Freunde Eurer Kinder mitnehmt? Kindersitz ist klar, aber schaut Ihr nach, auf welchen Plätzen Ihr sie nutzen dürft?
Kann sich eine (gegnerische) Versicherung vor Zahlungen wehren, weil man die Bedienungsanleitung missachtet hat? Macht man sich srlber strafbar?
Bei Renault werde ich weiter nachfragen. Immerhin möchte ich die Gründe für diese merkwürdigen Bestimmungen wissen!
micha
* Natürlich nach Deaktivieren des Airbags, ich weiß.