Nicht ärgern!

Diskutiere Nicht ärgern! im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur. Drängeln...
W

welfen2002

Mitglied
Beiträge
1.022
wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur. Drängeln? Lichthupe?
Aber halt:
Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!
Seit dem 1.8.06 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift:
250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrberbot.

Fazit: Lieber gleich rechts überholen.
das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment:
50 Euro - 3 Punkte.
Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.
Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?
-Also rauf auf die Standspur.
Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro - 2 Punkte.
Wieder ein Punkt gespart!

Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch
200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten:

-kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt.
-also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel kaufen.

Also 230 Euro gespart und:
KEINE Punkte und KEIN Fahrverbot!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt, aber mir erschließt sich nicht der Sinn dieser Regelung.
 
G

Guest

Guest
welfen2002 schrieb:
wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur. Drängeln? Lichthupe?
Aber halt:
Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!
Seit dem 1.8.06 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift:
250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrberbot.

Fazit: Lieber gleich rechts überholen.
das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment:
50 Euro - 3 Punkte.
Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.
Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?
-Also rauf auf die Standspur.
Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro - 2 Punkte.
Wieder ein Punkt gespart!

Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch
200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten:

-kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt.
-also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel kaufen.

Also 230 Euro gespart und:
KEINE Punkte und KEIN Fahrverbot!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt, aber mir erschließt sich nicht der Sinn dieser Regelung.

Welfen2002,

wenn Du auf der Standspur rechts überholst, dann begehst Du 2 Vergehen in Tateinheit.
Es wird Dir dann das teurere Vergehen in Rechnung gestellt.
In diesem Falle also das rechts Überholen.
War dann also nichts mit Sparen. :flop:

Die anderen Möglichkeiten hast Du aber noch. :mrgreen:
 
W

welfen2002

Mitglied
Beiträge
1.022
Ich zitiere doch bloß aus der StVO.
Erst wollte ich den Thread unter Spaß/Fun ablegen, dann habe ich aber gedacht das Inhalte der StVO da aber auch nicht hin gehören.
 
G

Guest

Guest
welfen2002 schrieb:
Ich zitiere doch bloß aus der StVO.
Erst wollte ich den Thread unter Spaß/Fun ablegen, dann habe ich aber gedacht das Inhalte der StVO da aber auch nicht hin gehören.

Ich meine ja auch bloß.
Nicht das es einer versucht und anschließend das Geld von Dir wieder haben will. :lol:
 
A

Anonymous

Guest
aber mir erschließt sich nicht der Sinn dieser Regelung.

Seit wann muss sich da ein Sinn erschließen? :confused: :confused: :confused:

Unsere Gesetze werden doch häufig schnell beschlossen, damit sich Politiker profilieren können und beim nächsten Mal wieder gewählt werden.
Ergo kannste blind drauf schließen, dass vor Erlass der Regelungen ein paar spektakuläre Unfälle infolge Drängelei entstanden sind und schon hat sich der Sinn erschlossen. Beim Rest bestand kein konkreter Anlass folglich keine Anpassung und bei dem Zeitdruck! ;-)

Aber mal ganz davon abgesehen, wieviel Zeit gewinnste durch Umgehung oder Bedrängen des träumenden Linksfahrers? 30 Sekunden oder 1 Minute? Und deswegen der ganze Aufwand? :confused: :confused: :confused:


VG

Jochen
 
Thema: Nicht ärgern!
Oben