(kein) kostenloser Ersatzwagen?

Diskutiere (kein) kostenloser Ersatzwagen? im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hallo, ich hatte kürzlich mein Fahrzeug in der Nissan-Werkstatt, unter anderem wegen Gewährleistungs-/Garantiereparaturen. Trotzdem sagte mit der...
R

Rolf1

Mitglied
Beiträge
801
Hallo,

ich hatte kürzlich mein Fahrzeug in der Nissan-Werkstatt, unter anderem wegen Gewährleistungs-/Garantiereparaturen. Trotzdem sagte mit der Herr am Telefon, ein Ersatzwagen sei nicht inklusive (und nebenbei dort auch noch extrem teuer) und ich war so gutgläubig, das nicht an zu zweifeln.
Ganz ehrlich gesagt, hatte ich mir die Bedingungen nicht so genau angeschaut, da ich fahrlässig davon ausgegangen war, dass bei einem fast neuen Fahrzeug eh nichts anfallen würde...

Nun lese ich in einem Werbemail von Nissan und auf der Homepage:

KOSTENLOSER ERSATZWAGEN*













Ob Reparatur oder Wartung: Wenn Ihr NISSAN einen Termin in der Werkstatt eines NISSAN Partners hat, bekommen Sie auf Wunsch und sofern verfügbar einen kostenlosen Ersatzwagen – oder sogar ein Elektrofahrzeug. Ein Ersatzwagen wird Ihnen für maximal 100 km an einem Tag kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei Distanzen die über die 100 km hinaus reichen, können Ihnen Kosten in Rechnung gestellt werden. Dies wird Ihnen aber im Vorfeld mitteilt. Ausgenommen von diesem Angebot sind Karosserie-, Lack- und/oder Unfallreparaturen.



Das heißt also: Sogar bei normalen Wartungen sollte dieser kostenlos sein!!! Ich habe diesen noch nicht einmal für die Garantiesache kostenfrei bekommen!
Ich werde dort mal nachhaken müssen.


Habt Ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht?

Rolf1
 
ReisKocherPilot

ReisKocherPilot

Mitglied
Beiträge
737
Moin

Ich hab damals, da musste der Wagen wegen Mängelbeseitigung 3 Tage in die Werkstatt, nen kostenlosen Ersatzwagen bekommen. War zwar "nur" nen Micra K13, aber mehr brauchte ich auch nicht. Der hat auch knapp 500km gemacht in der Zeit und mir wurde nix in Rechnung gestellt - ich bekam sogar das Geld fürs Tanken wieder. Mein jetziger Händler (der alte ist knapp 100km weg) bietet mir auch zur Wartung jedes Mal nen Ersatzwagen an. Ob der kostenlos ist kann ich nicht sagen, da ich das Angebot jedes Mal ausschlage und mit meinem Coupé fahre.
 
microbus

microbus

Mitglied
Beiträge
47
Ich hatte problemlos einen bekommen, konnte mir sogar aussuchen, was für einen - es wurde dann ein LEAF, der hat total Spass gemacht
 
Dampi

Dampi

Mitglied
Beiträge
21
Als meinem Evalia Zooom die Beifahrer-Scheibe eingeschlagen wurde und ich damit zur Werkstatt bin, sagte man mir direkt es gäbe keinen Leih-Wagen. Also rief ich meine Versicherung an und fragte dort, da ein Schutzbrief a la ADAC besteht, und da sagte man mir, dass es ein Leihwagen nur gäbe, wenn das Auto nicht fahrtüchtig wäre. Eine fehlende Seitenscheibe mache das Auto nicht fahruntüchtig. Erst eine Frontscheibe.
Als ich dann nocheinmal beim Händler nachfragte, und auf die Mobilitätsgarantie hinweiste, weil ich mein Wagen dort auch inspizieren lasse, haben sie mir dann tatsächlich einen Wagen organisiert! Somit musste ich nicht 4-5 Std Bus und Bahn zur Arbeit pendeln. Zumal meine Stimmung eh schon schlecht war.
Daher immer standhaft bleiben! Nissan kassiert ordentlich für die Reparatur, daher darf es ein kostenloser Leiwagen schon sein.

Schöne Grüße,
Dampi
 
U

Uwe-S

Guest
Mit Nissan kenne ich mich nicht so sehr aus, aber einen Leihwagen wollte ich auch mal bei meiner Werkstatt /Händler haben.
Ich hatte unterwegs ein Garantiefall und fuhr direkt zum Freundlichen.
Die haben mir dann achselzuckend erklärt, das zur Zeit kein Leihwagen zur Verfügung steht, bzw der noch da ist war schon versprochen.
Nicht schön, aber man flüchtete sich nicht in irgendwelchen Ausreden.
Ein Leihwagen würde mir Vertragsmäßig auch zustehen.
Man brachte mich dann nach Hause, und hätte mich nach erfolgter Reparatur am anderen Tage abgeholt.

Uwe-S
 
T

thh

Guest
Also bei Mängelnachbesserungen gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Ersatzwagen (d.h. in den ersten 6 Monaten nach Kauf), ansonsten weiß ich nicht. Mir hat noch Niemand einen Ersatzwagen angeboten für meinen e-NV200, aber der steht ja auch erst seit 10 Wochen in Reparatur...
 
R

Rolf1

Mitglied
Beiträge
801
Klar, Rechtsanspruch bei GWL besteht keiner, aber Nissan schreibt dies in die Garantiebedingungen (natürlich auch vage formuliert).
In meinem Fall war definitiv (nicht nur ein) Ersatzfahrzeug verfügbar, sonst hätten sie mir den ja nicht an mich vermieten können.
Stellt sich noch die Frage, ob so etwas absichtlich gemacht wird oder ob die heutigen Vielmarkenwerkstätten selbst nicht mehr durchschauen, für welche Marke sie welche Leistungen anbieten sollen. Die sind ja fast alle nicht mehr so mit den Herstellern "verwachsen", wie das früher einmal war.

Kurioserweise ist die Chance bei kurzen Werkstattaufenthalten laut Garantiebedingungen höher als bei langen...aber gerade bei langen hat man erst Recht ein Problem, wenn man kein Auto hat. Unlogische Denke von Nissan, welche Dauer-Reparaturkunden nicht gerade glücklicher machen dürfe.

Rolf1
 
helmut_taunus

helmut_taunus

Mitglied
Beiträge
9.080
Also bei Mängelnachbesserungen gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Ersatzwagen (d.h. in den ersten 6 Monaten nach Kauf), ansonsten weiß ich nicht. Mir hat noch Niemand einen Ersatzwagen angeboten für meinen e-NV200, aber der steht ja auch erst seit 10 Wochen in Reparatur...
Dein E-NV ist doch nicht mehr im 6-Monate-nach-Kauf Zeitbereich? Das ist doch der Rote aus dem promobil-Video, oder gab es einen Zweitkauf?
Vielleicht wird ein dickes Ei ausgebruetet, und Du bekommst als Premium-Kunde die neue 40 kWh Batterie. grins
.
Ersatzwagen waehrend der Reparatur sind uebrigens nicht kostenlos,
der Betrieb zahlt sie. Der Unternehmer weiss das, und verteilt die Kosten auf die Kunden, in die Neuwagenpreise oder Reparaturpreise.
Gruss Helmut
 
T

thh

Guest
Nein, der e-NV ist nicht mehr im 6-Monatsfenster, wenn das so weitergeht,fällt der noch aus der 5-Jahresgarantie. Nur, wenn man denMund in der Werbung voll nimmt, sollte man auch liefern.
Der erste Teil meines Posts bezog sich auf den Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.
 
Thema: (kein) kostenloser Ersatzwagen?
Oben