Garantie: Nissan Auskunftspflicht?

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Josef_NV200_Tekna

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Hallo,
da ich jetzt schon einige Male lesen habe dürfen, dass sich Nissan Recht gerne die Garantie verweigert (berechtigt oder auch nicht) wollte ich nachfragen, ob Nissan verpflichtet ist, einen darüber Auskunft zu geben, ob aus ihrer Sicht noch Garantie auf das Fahrzeug gibt.

Kann man da auch online nachfragen?

Es ist nämlich kostentechnisch ein großer Unterschied, ob man in der freien Werkstatt was machen lässt, oder beim Händler.

Ich es hat jemand einen Tipp.

Gruß Josef
 
muurikka

muurikka

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Die Frage, ob Garantie besteht, sollte mit einem Blick ins Service-Heft zu beantworten sein. Wenn die Service-Intervalle eingehalten worden sind, denke ich, ist die Antwort ja.
 
christian j

christian j

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Tja, die knochentrocken juristisch festgelegte Auskunft steht in den AGBs, die Du als Kunde vor Vertragsabschluss unterschreiben musst (... bestätige, die AGBs gelesen zu haben und zu akzeptieren... bla, bla, bla...), Du hast also die offizielle Auskunft immer in Deinen Unterlagen. In meinem Fall (siehe den Gaspedal-Threat/Warnleuchten an...) habe ich rein juristisch keine Chance auf Garantie, das, was ich erreichen will, ist eine schriftliche Zusage auf eine für meinen Fall individuell abgestimmte Kulanz. Und da sind die Verantwortlichen bei meinem Händler (der Händler und nicht Nissan Deutschland ist der Vertragspartner) momentan auf Tauchstation gegangen...
Zu einer verbindlichen Aussage werde ich die Herrschaften wahrscheinlich nicht "zwingen" können, unter Druck werden sie immer auf die AGBs hinweisen.

Zur Inspektion: In meinem Garantievertrag steht nicht explizit, dass man sie in einer Nissan-Werkstatt erledigen lassen muss, sondern in einer Werkstatt, die die räumlichen und technischen Möglichkeiten hat, die Inspektion nach Nissan-Richtlinien auszuführen (und das auch macht!). Das fängt bei der Dialog-Annahme an, setzt sich bei der akribischen Abarbeitung der To-do-Liste fort und endet mit dem Stempel im Serviceheft. Wenn das alles nachweisbar und zum richtigen Termin/km-Stand erledigt ist, sind die Garantiebedingungen erfüllt.
 
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reb

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Habe bei meinem damals neuen tekna den ersten (12 monate) kleinen service verpennt zu machen, hatte dann ein paar minuten schlechte laune.

Ein jahr später bei beim 24 monate service bei dem es sich um ölwechsel klimafilter und son kack handelte und dessen rechnung von 600 kröten war mir dann klar dass ich lieber die 5 garantiejahre den service für einen viertel mache und die mehreren tausen franken für eventuell anfallende reparaturen spare.

Klar falls es den motor lupft wäre blöd aber es ist bei dem ganzen deal definitiv sehr viel kundenbindung über den kauf hinaus dabei.

Einen tip hab ich in dem sinn nicht.. ausser "ganz oder gar nicht", aber das weisst du ja selbst.
 
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