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Anonymous
Guest
Hi, in einer Waschanlage wurde kurz vor Weihnachten mein rechter Außenspiegel zerstört. Glücklicherweise habe ich mir sofort von einem Bediensteten schriftlich bestätigen lassen, dass der Wagen unbeschädigt in die Waschanlage reinfuhr und mit abgebrochenem Spiegel rauskam. Nach anfänglichen Schwierigkeiten und meinem diskreten Hinweis auf das Urteil des BGH vom
30.11.2004, Az.: X ZR 133/03
ging dann alles ganz schnell und unproblematisch über die Bühne und Mitte Januar war das Geld auf meinem Konto, ohne dass ich meine Rechtschutzversicherung auch nur mit einem Wort erwähnen musste.
Gruß Hochsauerländer
30.11.2004, Az.: X ZR 133/03
ging dann alles ganz schnell und unproblematisch über die Bühne und Mitte Januar war das Geld auf meinem Konto, ohne dass ich meine Rechtschutzversicherung auch nur mit einem Wort erwähnen musste.
Gruß Hochsauerländer