Zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer

Diskutiere Zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer im Forum Renault Kangoo, Nissan Kubistar, Mercedes Citan im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hallo zusammen, An meinen Kangoo hab ich mir eine zusätzliche Rückfahrleuchte gebastelt. Wie Beule schon mal an anderer Stelle geschrieben hat...
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Hallo zusammen,

An meinen Kangoo hab ich mir eine zusätzliche Rückfahrleuchte gebastelt. Wie Beule schon mal an anderer Stelle geschrieben hat, ist das weiße Lämplein dahinten beim Kangoo nur eine Funzel. Er war es auch, der mich beim Treffen auf die Möglichkeit mit dem Nebelscheinwerfer aufmerksam gemacht hat. Nur im Gegensatz zu ihm, habe ich die Lampe an der Anhängerkupplung, und nicht an der Stossstange, angebracht.

Dazu habe ich mir zwei VA-Blech zurecht geschnitten und die zwei unteren Löcher an die vorhandenen der AHK angepasst. Die Lampe ist dann durch eine Gewindestange mit den Blechen verbunden.
Die Stromversorgung (Plus) ist aus der Steckdose für den Anhänger abgegriffen. Habe dazu noch ein Drähtchen, als zusätzliche Masse, zwischen Gewindestange und der Verschraubung der Steckdose gelegt, weil der Widerstand zwischen den Blechen und der AHK nicht so berauschend war.
Bei nächster Gelegenheit werde ich mal in der Werkstatt nachfragen, ob ich das so lassen kann, oder ob mir da irgend ein Ärger in Haus stehen kann. (gebe dann bescheid)
Die Nebelscheinwerfer haben 22€ gekostet und die Kleinteile sind mir zugelaufen :mrgreen:
Die Bastelzeit lag so mit allem Drum und Dran bei 2 Stunden.

http://www.hochdachkombi.de/Bilder/JochenVetter/Rueckstrahler1.jpg
http://www.hochdachkombi.de/Bilder/JochenVetter/Rueckstrahler2.jpg
http://www.hochdachkombi.de/Bilder/JochenVetter/Rueckstrahler3.jpg
http://www.hochdachkombi.de/Bilder/JochenVetter/Rueckstrahler4.jpg

Die Version ist auch für andere Automodelle mit AHK zu verwenden und nicht nur speciel für den Kangoo.
Vielleicht kann Beule ja auch mal seine Variante hier zu Besten geben.

Gruß von einem, dem ein Licht aufgegangen ist.
Jochen
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Das wäre schon ne tolle Sache und kann ich mir gut für den Combo vorstellen. Es sieht nicht nur toll aus, sondern auch ich habe schon festgestellt, dass die Rückfahrleuchte nicht besonders toll ist.
 
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Hallo Allerseits
bevor jetzt hier im Forum eine wahre Nebellampenaktion ausbricht,möchte ich hier mal alle einbremsen.Spätestens beim TÜV oder so,bekommt ihr die rote Karte.Es sei denn ihr habt einen Prüfer mit ner gelben Binde :wink: .Das "Ding",darf da nämlich nicht sein.Es bedarf einer Einzelabnahme und muß daher eingetragen werden.Außerdem,wurde mir versichert,das soetwas kein Prüfer dieser Welt einträgt.Angeblich zu hell,zu hoch und was weiß ich nicht alles.Beim ersten TÜV(da war ich noch beim TÜV),hab ich das "Ding dann abmontiert,damit die liebe Seele ihre Ruhe hat.Bei dem zweiten und dritten TÜV,war ich dann bei der KÜS.Den guten Mann kenn ich nämlich schon seit Jahren und immer wenn er das "Ding"gesehen hat,klingelte sein Handy oder er war anderweitig abgelenkt.Er sagte mir,das,wenn ich den Hof verlassen habe,ja sowieso wieder alles so ist wie vorher.Wie Recht er hat-er kennt mich schon etwas länger.Drückt daher auch immer beide Augen zu...
P.S.:die Jungs mit dem "Werdertaxi"(Pozilei),fanden das "Ding"sogar richtig super,weil es so schön hell ist und man viel besser sieht,das rückwärts gefahren wird.Man muß die Jungs halt nur überzeugen,das es ein Orginal Renault Teil aus dem Zubehör ist... :wink: :mrgreen: :wink:
 
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Beule,

na ja, wenn das vom TÜV wirklich eingetragen werden muss, heisst es ja automatisch, dass du ohne ABE rumfährst. D.h. im Falle des Falles, wenn es dich erwischt und du an einem Unfall beteiligt bist (auch wenn es nicht deine Schuld sein sollte) und die gegnerische Vers. einen Gutachter schickt, kann es schon mal schlecht aussehen, da diese Gutachter eben auf solche Dinge schauen, damit die Vers. nicht bezahlen muss, denn: fährt man ohne ABE, durfte das Auto gar nicht erst am Strassenverkehr teilnehmen, und so bezahlt keine Vers. was.
Klar, so eine Situation hat man (hoffentlich) nicht jeden Tag (oder am besten gar nicht). Jedoch kann alles mögliche passieren und dann steht man mit dem Schaden da ohne jegliche Hilfe.

Übrigens fand ich schon beim Ph.1 nicht unbedingt, dass mir hinten was an Licht fehlte und beim Ph.2 sowieso nicht - da sind die Leuchten ja etwas heller. Aber dennoch - einen großen Unterschied habe ich nicht gemerkt (auch wenn es einen gibt), denn, wie schon gesagt, so wirklich ist es mir nicht wichtig, ob da überhaupt was leuchtet:)

Gruß,
Dementi
 
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Hay Dementi,
wenn du viel rückwärts,meistens sogar noch mit Anhänger fährst,so wie ich,merkst du ganz schnell,das diese Art von "Rückfahrscheinwerfer,wie beim Phase1,eine Zumutung ist.Zu der Eintragung,genau deshalb hab ich ja geschrieben,das der Anbau eigentlich "illegal"ist!!!Da die Betriebserlaubnis ja eigentlich erloschen ist.Also nochmal an Alle:ES IST NICHT ZULÄSSIG!!!Bis jetzt hab ich halt 6 Jahre Glück gehabt... :wink:
 
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Also das mit Anhänger verstehe ich nun gar nicht. Was willst Du denn sehen, wenn du mit Anhänger rangierst? Das Licht geht ja dann bis zur vorderen Wand des Anhängers und dann?:)
Also ohne kann ich es ja noch verstehen... aber mit...

Egal, hauptsache ihr seid glücklich mit euren Lösungen:)
 
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Aber ich kann jetzt endlich mal erkennen was sich hinter mir tut, denn eigentlich war es bis jetzt nur ein fahren nach Gehör. Frei nach dem Motto: Wenn's knallt noch nen Meter :mrgreen:

Gruß
Jochen
 
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Hallo Dementi,
schau mal bei meinen Bildern nach.Da ist eins mit bei,wo ich einenAnhänger an meinem Kangoo hab.Wenn du diese Schrankwand im dunkeln mit der normalen Kangoofunzel gut siehst,dann herzlichen Glückwunsch.Mir ist es gerade im dunkeln schon ganz wichtig,vorher zu sehen(rangieren),was der Anhänger gerade so macht :wink:
Hallo Jochen,
genau deshalb-hasb nämlich keine Lust mehr auf:wenn`s kracht noch nen Meter!!! :idea:
 
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Also mal eben den neuesten Stand der Dinge zum Thema. Beim Lichttest hab ich mal meinem "Freundlichen" gefragt, öb ich mit dem Lämple einen Huddel mit dem TÜV zu erwarten habe. Da konnte er mir weder ein Ja noch ein Nein zu sagen. Er meinte nur, das es von der Leuchtstärke und der Platzierung der Lampe abhängen würde, ob der TÜV-Onkel sein OK gibt oder in Tränen ausbricht.
Mit anderen Worten, die Entscheidung ist auf den März vertagt, weil meiner dann den nächsten TÜV-Termin hat. Alles weitere folgt.

Gruß
Jochen
 
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Hay Jochen
also glaub mir,es ist unzulässig!!!Dieser Rückfahrscheinwerfer,hat weder eine ABE "dahinten dran",noch ist er bauartgenehmigt.Das hat weder mit der Höhe oder der Lichtstärke zu tun.Fakt ist,das durch die Anbringung,schlimmstenfalls deine Betriebserlaubnis erlischt und du dadurch dann auch keinen Versicherrungsschutz mehr hättest-aber wen stört das eigentlich??? :wink: :mrgreen:
 
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Deutschland - deine Gesetze und Verordnungen :roll: :roll: :roll:

Da verbessert man die Sicherheit beim Rückwärtsfahren und rangieren im Dunklen - und schon isses wieder nich erlaubt :p
Jeder LKW hat praktisch ne gescheite Rückfahrleuchte, da sacht kein Mensch was. Die ist auch bitter nötig beim Rangieren und Anhänger ankuppeln im Dunklen.
Also ich find die Idee klasse und überlege schon einen Nachbau. Werde aber zuvor mal mit meinen "Inschinören" sprechen.

*kopfschüttelnd*

Werner

siehe auch hier: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52a.php

Nachtrag:
und um das alles noch etwas zu verwirren lest mal hier:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUri ... 39:DE:HTML

Jetzt weiss ich auch, womit sich unsere "EU-Kommisare" beschäftigen :mrgreen: :mrgreen:
 
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Nabend zusammen!
Da man ja hier nicht mehr als Gast posten darf, habe ich mich eben offiziell angemeldet damit ich einen Link ins Kangooforum setzen kann, wo jemand eine sehr gute Idee zu diesem Thema gehabt hat. Ist zwar schon etwas älter aber mir fiel das Bild sofort ein als ich die Diskussion gelesen habe.

http://f21.parsimony.net/forum37471/messages/33221.htm

Gruss Oliver
 
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Hallo Oliver,

das Bild hatte ich damals auch schon gesehen, aber dafür zwei komplett neue Rücklichtelemente zu kaufen, war mir dann doch ein bischen zuviel, obwohl mir die Sache gut gefällt.

Gruß
Jochen
 
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Hallo Werner,

wenn ich mir das von dem Verkehrsportal ansehen, dann habe ich den Eindruck, das ich mit meiner Lampe noch nicht mal so verkehrt liege.
Denn schönen Beitrag der EU habe ich nach dem dritten Satz abgebrochen :mrgreen:

Jochen
 
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da gibt es im Kangooforum doch tatsächlich einenBeitrag zu-Ich hab meinen Nebelrückfahscheinwerfer,schon seit Juni 1998 dran!!! :mrgreen:
 
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Hallo,

wie eben schon mal geschrieben habe, war mein Kangoo gestern beim TÜV, also war auch der zusätzliche Rückfahrscheinwerfer mit dabei. Der TÜV-Prüfer hat dazu gemeint.......... nichts, kein Kommentar. Weder ein „Gut“ noch ein „Schlecht“ und damit ist „Gut“. :rund: (Extra darauf hin gewissen wurde der Prüfer natürlich nicht 8) )

Entschuldigung aber an der Stelle kann ich mir ein breites :mrgreen: nicht verkneifen.

Gruß
Jochen
 
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