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Knuffy
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Moin,
meine Frau bekam heute morgen Post von ICONTENT GmbH (outlets de) DIESE SEITE BITTE NICHT ANKLICKEN !!!! Das Schreiben mit der erleichternden Überschrift LETZTE MAHNUNG (man gut, ich dachte schon wir bekommen noch mehr post von denen ) Ich habe dann gleich mal gegoogelt und habe gleich massenweise infos erhalten. Der Brief wurde nun als Beweismittel gesichert und sollte ein Gerichtlicher Mahnbescheid kommen, werden die auch die passende Post bekommen.
Meine Frau hat wenn auch nur die Seite angeklickt und keine Anmeldung ausgefüllt. Also wieder mal der Versuch mittels IP Adressdaten besorgt und vermeindliche Vertragsabschlüsse vortäuschen.
Auszug aus dem Blatt: zu Ihrer Information
Information zur Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung:
Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die "Vorratsdatenspeicherung" in Kraft getreten. Der Internetprovider speichert die IP-Adresse des Computers, welcher bei der Anmeldung auf unserer Internetseite verwendet wurde. Unter Berücksichtigung des genauen Anmeldezeitpunktes ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu idetifizieren.
Klingt so, als würden die Gesetzgeber freie Bahn schaffen für solche Machenschaften.
So kommt wenigstens kein Langeweile auf
meine Frau bekam heute morgen Post von ICONTENT GmbH (outlets de) DIESE SEITE BITTE NICHT ANKLICKEN !!!! Das Schreiben mit der erleichternden Überschrift LETZTE MAHNUNG (man gut, ich dachte schon wir bekommen noch mehr post von denen ) Ich habe dann gleich mal gegoogelt und habe gleich massenweise infos erhalten. Der Brief wurde nun als Beweismittel gesichert und sollte ein Gerichtlicher Mahnbescheid kommen, werden die auch die passende Post bekommen.
Meine Frau hat wenn auch nur die Seite angeklickt und keine Anmeldung ausgefüllt. Also wieder mal der Versuch mittels IP Adressdaten besorgt und vermeindliche Vertragsabschlüsse vortäuschen.
Auszug aus dem Blatt: zu Ihrer Information
Information zur Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung:
Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die "Vorratsdatenspeicherung" in Kraft getreten. Der Internetprovider speichert die IP-Adresse des Computers, welcher bei der Anmeldung auf unserer Internetseite verwendet wurde. Unter Berücksichtigung des genauen Anmeldezeitpunktes ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu idetifizieren.
Klingt so, als würden die Gesetzgeber freie Bahn schaffen für solche Machenschaften.
So kommt wenigstens kein Langeweile auf