Hallo,
Ihr habt da völlig recht mit der Sachbeschädigung... Aber wenn ich an früher denke, da hatte man halt einen Laufburschen, der die Wägen zusammengesammelt hat, die irgendwo in der Prärie standen.
Heute geht man selbstverständlich zum Discounter/Kaufhaus und diese 1-Euro Regel ist doch nix anderes als die unausgesprochene Unterstellung "Du Schweinchen lässt den Wagen doch eh genau dort stehen, wo Du ihn nicht mehr brauchst".
Natürlich ist dieser eine Euro eine Leihgebühr und nicht ein Kaufpreis, aber das ist der Preis, mit dem die Kaufhäuser leben müssen, wenn sie jedem einzelnen Kunden unterstellen, dass die die Wägen nicht zurückbringen....
Gruss
Marc