NV200 als Tageszulassung - 1 Jahr TÜV

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Hallo Zusammen,

wer wie ich den NV200 als "Tageszulassung" erworben hat, muss innherhalb eines Jahres zum TÜV. Die meisten Autohäuser lassen ihre Neuwagen für einen Tag als Mietwagen zu (Tageszulassungen). Da der Gesetzesgeber bei Mietwagen ein 1 Jahresintervall der Hauptuntersuchung vorschreibt, verliert man mit dem Erwerb einer Tageszulassung die üblichen 3 Jahre Neuwagen TÜV. Verschmerzbar, wenn man wie ich bei dem Kauf einer Tageszulassung im Vergleich zum Neuwagen 8140,- € einspart.

Bei der Zulassungstelle sagte man mir, dass wenn ich innerhalb eines halben Jahres nach Erstzulassung beim TÜV vorstellig werde, ich wieder die 3 Jahre Neuwagen TÜV bekomme. Jetzt näherte sich langsam die Halbjahresfrist bei mir, also habe ich einen Termin beim TÜV gemacht.

Der TÜVler schaute mich ungläubig an, was ich den jetzt schon von Ihm wolle, TÜV wäre ja erst in einem halben Jahr fällig. Dann erklärte ich Ihm das es sich bei dem NV200 um eine Tageszulassung handelt, etc. Der TÜVler meinte daraufhin es wäre schwachsinnig bei einem quasi Neuwagen eine Hauptuntersuchung zu machen, und sagte ich solle zur Zulassungstelle gehen und mir die 3 Jahre TÜV eintragen lassen. Als ich Ihm dann sagte, das diese mich ja zum TÜV geschickt haben, griff er zum Telefonhörer und rief bei der Zulassungstelle an. Was dass denn solle...
Nach dem 3min Telefonat einigte sich der TÜV mit der Zulassungstelle auf "nur" HU ohne AU, da die Zulassungsstelle sichergehen möchte, dass mit dem Wagen alles in Ordnung ist.

nach 15min legte ich die 53,10€ auf den Tisch (Wagen ohne Mängel)
und bekam meinen TÜV Eintrage und die Plakette.

Noch ein Hinweis:

Der TÜV hat nur 2 Jahres Plaketten - ich hatte Glück - Erstzulassung 12/14 dashalb 3 Jahre TÜV - 12/17
Bei Erstzulassung 01/15 hätte ich noch zusätzlich zur Zulassungstelle gemusst und mir da meine 01/18 Plakette zu holen.

Gruß Richard
 
Dagmar

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Da hast du aber einen netten TÜV gehabt - Gratulation zu der Geldeinsparung, und dass alles so perfekt geklaptt hat :)
 
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Beastie

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Ein weiterer Hinweis darauf, wie irrwitzig die Konstruktion 'Tageszulassung' eigentlich ist...

Aus meiner Sicht wäre es dringend angeraten, diesem Treiben ein Ende zu bereiten, was freilich nur funktioniert, wenn die indirekte Preisbindung der Vertragshäuser ein Ende findet.

Auf der einen Seite wird der Preisrahmen von Neufahrzeugen vom Hersteller diktiert (natürlich mit dem üblichen Argument, Autohäuser in der Fläche möglich zu machen und eine Konzentration auf ein paar ganz große zu verhindern) auf der anderen Seite hat man aber natürlich kein Problem damit, Umsatz abhängige Boni zu zahlen, die natürlich auch den Umsatzstärksten in die Karten spielen und die 'Kleinen' abhängen, wenn diese sich nicht zu EInkaufsgemeinschaften zusammen schließen.. aber daran ist natürlich auch kein Hersteller interessiert,,,

Am Ende ist der Kunde mal wieder der Dumme und hat Zusatzkosten und Rennerrei am Hacken...

Die Autoindustrie hat es tatsächlich geschafft, eine Art parallel Universum für den Autohandel zu schaffen.. oder hat jemand schon mal gehört, dass andere Wirtschaftsgüter auf dem Papier zu 2. Hand Produkten gemacht werden, um den Preis dem Markt an zu passen?

Ok... es gibt den berühmten Fabrik Verkauf... die nicht minder berühmte 2. Wahl oder den legendären Räumungsverkauf wg. Umbau.. aber das man nagelneue Neuware in einen Zombie Zustand zwischen NEU (Gewährleistung..) und Gebraucht (Garantie, Versicherung..) versetzt, um das alte Preisschild gegen den Willen des Herstellers mit dessen Billigung durchstreichen zu können, ist schon ne dolle Nummer..

Ja, man kann dadurch ein Schnäppchen machen.. aber das könnte man auch, wenn der Automarkt nicht seine eigene Gesetze geschaffen hätte... sonder ganz normal wie viele andere Konsumgüter gehandelt würden.. es wäre einfach nur transparenter und kundenfreundlicher ..womit auch klar ist, warum das nicht alle anstreben.
 
zooom

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Um ehrlich zu sein: Ich finde es völlig daneben, einem Kunden ein fast neues Auto zu verkaufen, ohne dafür zu sorgen, daß das Auto auch die Eigenschaften besitzt, die man als Privatkunde erwarten kann. Das ist schlicht eine Ungezogenheit.

Da gibt es einen großen Händler, der verkauft z.Zt. einen Haufen NV in die Schweiz, ohne seinen Kunden das EU1 nebst Präferenzursprungszeugnis dafür zu besorgen. (müßte ja nicht umsonst sein). Das Resultat: Die Kunden müssen an der Grenze 22% statt 8% Einfuhrzoll bezahlen. Dabei bekommt man das Ursprungszeugnis bei Nissan kostenlos innert weniger Stunden. Daß dort auch niemand darauf achtet, das die Schweizer kleine Nummernschilder vorn haben, ist eine andere Randerscheinung, die fahren dann halt mit häßlichen und nutzlosen Löchern in der Stoßstange rum, schön ist anders.
 
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eVagabund

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rg-form schrieb:
wer wie ich den NV200 als "Tageszulassung" erworben hat, muss innherhalb eines Jahres zum TÜV. Die meisten Autohäuser lassen ihre Neuwagen für einen Tag als Mietwagen zu (Tageszulassungen). Da der Gesetzesgeber bei Mietwagen ein 1 Jahresintervall der Hauptuntersuchung vorschreibt, verliert man mit dem Erwerb einer Tageszulassung die üblichen 3 Jahre Neuwagen TÜV.
ist das jetzt neu? :confused: Vor einem Jahr habe ich ganz normal die Plakette für 3 Jahre bekommen. Das war auch eine Tageszulassung.
 
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eVagabund schrieb:
ist das jetzt neu?
nö - nicht das ich wüsste. vielleicht hattest Du Glück und Deine Tageszulassung war nicht als Mietwagen zugelassen.
Die TÜV Verkürzung von 3 auf 1 Jahr gilt meines Wissens nur für die Zulassung als Mietwagen.

Hast Du den Wagen selber zugelassen, oder hat das das Autohaus für Dich gemacht? Ein Kollege von mir hat sich auch eine Tageszulassung geholt und hat alles (gegen ein gewisses Entgelt) vom Autohaus erledigen lassen, so dass er nur noch das Fahrzeug abholen musste und vom Hof fahren konnte (inkl. 3 Jahren TÜV)
 
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eVagabund

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Ja, ich habe das Auto selbst zugelassen, da das Autohaus 100 km entfernt war.

Wir haben Ende Mai (2014) einen gefunden und zum Autohaus gefahren und dort den Wagen angeschaut. Probefahrt hatten wir nicht, da wir das vorher schon gemacht hatten. Etwas über den ohne hin guten Preis diskutiert und nach dem wir "Ja" gesagt haben, hat der Verkäufer dem Kollegen gebeten, dass er anderen Käufer anrufen soll und sagen, dass der Wagen verkauft wurde. Dann haben wir den Vertrag gemacht und eine Flasche wirklich leckeren Sekt bekommen.
Den Wagen konnten aber nicht direkt mitnehmen, da er 1 Monat auf das Autohaus zugelassen werden musste (lt. Verkäufer). Kurz vor Ablauf der Monatsfrist hat uns der Verkäufer den Brief zugeschickt und ich habe den Wagen umgemeldet und die neue Kennzeichen an das Autohaus mitgeteilt wegen der Grüner Plakette. Dann mit den Kennzeichen dahin gefahren und abgeholt. Vom Verkäufer gab es noch ein Blumenstrauß für meine Frau.

Wo soll es denn stehen dass das Auto als Mietwagen zugelassen war?
Hast Du die 3 Jahres Mobiltätsgarantie von Nissan auch?
 
zooom

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Also es ist so, daß viele Autohäuser eigene Mietwagenfirmen unterhalten (meist als eigenständige GmbH oder Einzelfirma).
Die müssen dann das Fahrzeug min. 6 Monate halten, dann können sie das Fahrzeug verkaufen. (Die Hintergründe erläutere ich jetzt hier nicht). Fahrzeuge, die an Selbstfahrer vermietet werden, und sei es auch nur auf dem Papier, erhalten immer nur 12 Monate TÜV, die müssen jedes Jahr überprüft werden. Wenn der Händler das auf sein Autohaus zuläßt, hat das Auto ganz normal 3 Jahre TÜV.
Dennoch finde ich, daß man als Händler den Kunden schon ein "neues" Fahrzeug verkaufen sollte, zumindest, was den TÜV betrifft.
 
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eVagabund schrieb:
Wo soll es denn stehen dass das Auto als Mietwagen zugelassen war?
Hast Du die 3 Jahres Mobiltätsgarantie von Nissan auch?
bei mir war es so wie Thomas schon richtig erläutert hat - das Autohaus hatte eine eigne Mietwagenfirma. Diese war auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II als Erstbesitzer vor mir eingetragen. Der Name der Firma lässt jedoch keine Rückschlüsse auf die Firma zu.
Das der NV200 als Mietwagen zugelassen war, hat mir der Verkäufer gleich zu Anfang mitgeteilt und auch, dass der TÜV sich dadurch verkürzt. Er hat es damit begründet, dass Sie sonst diesen durchaus attraktiven Preis nicht halten könnten.

Wenn er dies verschwiegen hätte, dann würde man es spätestens merken, wenn man die Papiere des abgemeldeten Fahrzeuges erhält. da stand bei mir TÜV 12/15, der auf die neuen Papiere übertragen wurde.

Sonst ist es genauso abgelaufen wie bei Dir, außer das ich keinen Sekt bekommen habe und keinen Blumenstrauß. (was vielleicht daran lag, dass ich den Wagen ohne meine Frau abgeholt habe :zwink: )

3 Jahres Mobiltätsgarantie von Nissan, habe ich auch alles wie beim Neuwagen.

Ich habe den Wagen auch 250 km entfernt von meinem Wohnort gekauft. Ich hatte vorher unseren ansäßigen Nissanhändler mit dem Preis konfrontiert. Dieser konnte nach eigener Aussage mit dem Preis nicht mithalten. Er hatte mir einen 2000€ teureren Reimport als Tageszulassung angeboten mit Garantieverlängerung auf 5 Jahre und Winterreifen, was ich abgelehnt habe.

Ich habe den NV200 in einem recht großen Autohaus gekauft. der Verkauf von Seiten des Autohauses ging, ich sage mal sehr emotionslos über die Bühne. man war auch nicht daran interessiert mir mit Arbeit verbundenes Zubehör zu verkaufen. Ich hatte mir eine AHK und Schmutzfänger vorne und hinten mit anbieten lassen. zum Einen hätte das die Abholzeit um 2 Wochen verlängert, zum anderen wollten Sie für die Schmutzfänger 170,-€ (kosten unmontiert bei Nissan ca. 30€ 2 Stk. jeweils vorne und hinten - also Montagekosten 110€?!) Für die AHK wollten sie 1080€... Ich habe schlussendlich den NV200 dort "nackt" ohne Zubehör gekauft. Die Grüne Plakette habe ich übrigens bei der Zulassungstelle erworben und selbst angebracht.
 
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rg-form schrieb:
3 Jahres Mobiltätsgarantie von Nissan, habe ich auch alles wie beim Neuwagen.

Obacht.. hier muss man mal wieder mit den Begriffen aufpassen:

Da gibt es einmal die Herstellergarantie .. und dann noch die Mobilitätsgrantie

Jeder Neuwagen hat eine Herstellergarantie die in der Regel Fahrzeuggebunden ist... also auch bei Weiterverkauf gültig bliebt... .. das ist so grob das, was dafür sorgt, dass man bei Macken an einem Neufahrzeug 3 Jahre Ruhe bei nicht verschleißbedingen Ausfällen hat .

Mobilitätsgarantie ist bei Nissan etwas anders.. das meint eigentlich nur, dass man dich einsammelt und man dir für ein paar Stunden ein Mietfahrzeug zur Verfügung stellt bei ein paar Randbedingungen.. -> Genaues dazu in extra Heft Mobilitätsgarantie... die Gibt es wenn deine Kiste nicht zu alt ist und die Wartung brav beim freundlichen Nissanvertreter gemacht wurde. Nutzen ist: Man kommt irgendwie Heim, wenn man liegen bleibt... aber bei den Rep Kosten ist man zu 100% dabei ...

Somit gehe ich davon aus, dass die Frage nach der Herstellergarantie war.... hier ist dann wenige spannend, ob man sie hat ( ja, man hat sie selbst bei einem gebrauchten....) sondern ab wann die 3 Jahre zählen... ( Und da es sich hier um ein Herstellerversprechen handelt, zählt im Zweifel was geschrieben steht und wie der Hersteller das sieht ... und das ist sehr oft der Termin der Erstzulassung ... ) Kann natürlich gut sein, dass es da ein interne Absprache zwischen Händler und Werk gibt.. würde hier aber zu gesundem Mißtrauen raten und Zusagen, die drüber Hinaus gehen, schriftlich zu fixieren.

Hier hatte jemand schon mal ziemliche Rennerrei mit einem Garantieantrag, weil Nissan was nicht stimmig erschien...
 
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Beastie schrieb:
Somit gehe ich davon aus, dass die Frage nach der Herstellergarantie war.... hier ist dann wenige spannend, ob man sie hat ( ja, man hat sie selbst bei einem gebrauchten....) sondern ab wann die 3 Jahre zählen...
Meines Wissens nach gilt die Herstellergarantie klar ab dem Tag der Erstzulassung. Wenn eine Tageszulassung also ein halbes Jahr beim Autohaus steht, hat man nur noch 2,5 Jahre Herstellergarantie außer man erreicht vorher die 100.000 km Marke :zwink: Genauso verhält es sich mit dem Service Intervall was nach einem Jahr fällig ist. Gilt ab Erstzulassung. :zwink: Deshalb hatte ich darauf geachtet, das ich möglichst einen "jungen" NV200 mit Tageszulassung erwische. Meistens passen die Händler aber die Preise an, wenn die Fahrzeuge länger stehen, so dass der verfrühte Service, oder der Verlust von 0,5 Jahren Herstellergarantie wieder ausgeglichen wird.
 
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eVagabund

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rg-form schrieb:
Meines Wissens nach gilt die Herstellergarantie klar ab dem Tag der Erstzulassung.
so hat mir das auch Verkäufer erklärt.

rg-form schrieb:
Genauso verhält es sich mit dem Service Intervall was nach einem Jahr fällig ist. Gilt ab Erstzulassung. :zwink:
Das hat mir der Verkäufer anders erzählt, dass ich erst 1 Jahr nach dem Verkauf bzw. 20 tkm zum Service muss, was ich morgen machen werde da beides eintritt. :D Ich hätte es auch einen Monat früher machen können aber wir sind nach Kroatien gefahren und ich wollte vor der Reise keine Überraschungen erleben (nach dem Motto "don't touch a running system") :lol:

Bei der Garantie stimmt. Es gibt 3 Jahre Hersteller Standartgarantie und dazu gibt es dann noch NISSAN Pan Europe Service. Beides zusammen meinte ich als "Mobiltätsgarantie" was vom Begriff nicht ganz richtig ist, da damit die Verlängerungsgarantie gemeint wird.
 
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