Nebelscheinwerfer bei Nacht

Diskutiere Nebelscheinwerfer bei Nacht im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - Tach zusammen, warum darf ich eigentlich bei Nacht (kein Schnee, Regen oder Nebel) die Nebelscheinwerfer nicht einschalten? (Ist mir gerade so...
A

Anonymous

Guest
Tach zusammen,

warum darf ich eigentlich bei Nacht (kein Schnee, Regen oder Nebel) die Nebelscheinwerfer nicht einschalten? (Ist mir gerade so in den Sinn gekommen)
Blenden tun die Nebelscheinwerfer doch keinen, jedenfalls mich nicht. Ferner hat man bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern ein prima "Kurvenlicht" nach beiden Seiten gleichzeitig.

Gruß
Jochen

PS.: Kann jetzt nicht mehr sagen, wie uns das der Fahrlehrer gesagt hat.
 
B

blautze

Mitglied
Beiträge
234
Ist doch klar, wenn du in deinem Auto sitzt, das dich deine Nebelscheinwerfer
nicht blenden :auslachen: :undwech:
 
A

Anonymous

Guest
So und jetzt noch mal gaaaaaaaaaaanz langsam :kaffee:

Ich werde nicht von anderen geblendet und meine blenden hoffentlich keinen anderen.(gesetz den Fall, das sie richtig eingestellt sind) :idea:

Nee, nee, nee, das hier aber auch jedes falsche Wort gleich richtig ausgelegt wird. Hier bleib ich. :aetsch:

Jochen
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

Mitglied
Beiträge
8.005
Nun muß ich mich mal "outen"
Meine Frau finde es furchtbar, aber ich tue es!

Ich fahre "fast" immer mit den zusätzlichen Nebelscheinwerfern.
(Wenn Licht nötig ist)
Also ich habe sie nicht nur immer "angebaut" :mrgreen: sondern auch eingeschaltet.

Der Wagen sieht mit diesen zusätzlichen Strahlern besser aus
und ich sehe viel besser, was in den ca. 10 Metern direkt vor dem Wagen so passiert. "Testfahrten" bei denen ich meinen Bruder als "Testperson" benutzt habe, haben ergeben, dass die zusätzlichen Scheinwerfer nicht blenden. Weder das Fahrzeug, dass vor mir fährt, noch den entgegenkommenden Verkehr.

Also ich verstehe das Verbot auch nicht und ignoriere es. :!:

Vom Motorrad her weiß ich auch, je mehr Lampen ein Fahrzeug hat und um so heller sie leuchten, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einen die Vorfahrt nimmt, weil er denk "das schaffe ich noch".
 
A

Anonymous

Guest
ich denke mal,wenn du 10 Meter vor dir "besser sehen willst",ist eh schon alles zu spät.Ich rege mich jedesmal wieder über diese Unsitte auf und überlege,ob ich mir nicht ein Luftgewehr ins Auto lege,um die Dinger "auszuschießen"Wenn ich schon höre"es sieht besser aus",fällt mir immer was aus der Hose!!!Die Dinger sind für Nebel unter 50 Meter gemacht und starken Regen und sonst gar nichts!!!Wenn es nach mir ginge,sollten die "Unbelehbaren",mit einem Monat Fahrverbot"bestraft werden,dann haben sie genügend Zeit,sich über den Sinn der Nebelscheinwerfer ,Gedanken zu machen.Nur weil die montiert sind,müßen die nich automatisch an sein!!!Du fährtst ja auch nicht ständig mit Warnlicht,weil du da einen Schalter für hast!!! :evil:
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

Mitglied
Beiträge
8.005
He Beule, tue ich jemanden mit meinen Nebelscheinwerfern weh ?
Belästige ich jemanden damit ?

Nö! Sie blenden niemanden und stören auch niemanden.

Wo ist also das Problem ?

Und wenn ich in den 10 Metern etwas erkenne, will ich natürlich nicht mehr ausweichen. Das wäre Schwachsinn. Aber ich kann so z.b. die Fahrbahneigenschaften besser erkennen, was aber auch unwichtig ist.

Durch die Dinger bin ich nun mal besser zu sehen und der Wagen sieht besser aus. Aussehen ist doch eine wichtige Sache oder warum hast du "Augen" auf deinem Kangoo ?

:lol:
 
A

Anonymous

Guest
das sind aufgeklebte Augen!!!Also wenn Du unbedingt "besser aussehen "willst,dann montier dir Tagfahrscheinwerfer-die sind dafür gedacht und "NICHTS ANDERES"!!!Du kannst froh sein,nicht bei mir in der Ecke zu wohnen,hab schon manch einen augebremst und gefragt,ob er blind sei-dann sollte er nämlich das Auto stehen lassen.Übrigens ist die Pozilei bei uns auch ganz wild hinter diesen Chaooten her-das kostet übrigens Verwarngeld.Eigentlich sollte diese Unsitte gleich ein paar Punkte und ein Monat Fahrverbot kosten.Übrigens,den Spruch mit dem besser ausleuchten und so,lasse ich nicht gelten!!!Wenn du "so schlecht siehst",solltest du den Augenarzt aufsuchen-der nächste montiert sich dann auf dem Dach einen "Cristbaum",wie bei Rallyfahzeugen!!!Ich hab wie du sicher bemerkt hast,absoulut kein Verständnis,für so einen Schwachsinn!!!Es gibt absoulut keine vernünftige Erklärung dafür,die Dinger dauerhaft anzuhaben.Deshalb heißen die nämlich auch "NEBELSCHEINWERFER"!!!
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

Mitglied
Beiträge
8.005
Im Moment verhältst du dich so, wie diese gewisse Person aus dem Kangoo-Forum. Seit doch bitte tolerant!

Ich finde die Nebelscheinwerfer schön und da sie niemanden im Straßenverkehr stören, habe ich sie ab und zu eingeschaltet. Fertig!

Da finde ich nichts schlimmes dran. Und warum Punkte oder gar Fahrverbot ? Was wäre denn, wenn ich die Scheibenwischer eingeschaltet habe, obwohl es nicht regnet ? Ist genau das gleiche. Stört doch niemanden.
 
A

Anonymous

Guest
Wie du sicher schon bemerkt hast,ist das in meinen Augen,das schwachsinnigst Thema überhaupt.Es gibt nun mal Regeln und Gesetze(leider)an die man sich zu halten hat!!!Das hat absoulut nichts mit Tolleranz zu tun.Übrigens blenden die SCH..Dinger doch ungemein,wenn der Wagen beladen oder die Dinger falsch eingestellt sind.Ich hoffe jedenfalls,das du mindestens eimal am Tag von der POZILEI angehalten wirs und du blechen mußt.Leider werden manche Zeitgenossen erst duch Schmerz(Geld)klug.Übrigens das mit dem Scheibenwischer war ja nun völlig daneben.Mit den Nebelscheinwerfern gibt es aber klare Richtlinien,wann sie benutzt werden dürfen.Du fährst ja schließlich auch nicht den ganzen Tag mit Aufblendlicht durch die Gegend
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

Mitglied
Beiträge
8.005
Ich glaube, diese Diskussion hat keinen Sinn mehr.
Wir sind da unterschiedlicher Meinung und kommen nie auf einen Nenner.
Brauchen wir ja zum Glück auch nicht.
 
A

Anonymous

Guest
Gott sei Dank haben nicht alle Menschen die gleiche Meinung-wäre ja auch schrecklich langweilig.Ich klinke mich jetzt aus dieser "Diskussion"aus,da sie für mich völlig unsinnig ist.So ist das halt,wenn man sich als bekennender Nebelscheinwerferimmmerfahrer outet.Da hast du bei mir den absoulut wunden Punkt erwischt-da kenn ich kein erbarmen!!!Wir werden aber mit Sicherheit ,diskussionwürdige Themen finden,hat sonst ja auch immer geklappt!!!Übrigens,was hat dein Kleiner denn so mittlerweile auf der Uhr???Übrigens wäre das doch mal ein Thema.Den Kilometerkönig hier im Forum zu ermitteln!!!
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

Mitglied
Beiträge
8.005
Kein Problem Beule. Ich finde deine Wortwahl zwar ein wenig übertrieben und scharf an der Grenze, aber wenn alle die gleiche Meinung hätten, wäre ein Diskussionforum überflüssig. Ich bin aber halt tolerant und rege mich ja auch nicht über deine aufgeklebten Augen auf.... :wink:
Aber lassen wir da.... Du hast recht, es gibt genügend andere Themen, über die man vorzüglich diskutieren kann.

Unser hat jetzt fast 5000 KM auf der Uhr. Seit Ende Januar.
Mit dem Bayernurlaub werden wir dieses Jahr wohl auf etwa 13.000 KM kommen.
 
A

Anonymous

Guest
Mein lieber Herr Gesangverein, da hab ich ja mal wieder ein Thema in Gang gesetzt.

Hallo zusammen.

Schreibe erst so spät dazu, weil ich gerade eben erst mir die Sache durchgelesen habe. Für mich ist nicht so wichtig, das ich alles was 10 Meter vor dem Auto passiert aufs genaueste erkenne. Sondern, wie ich oben bereits erwähnt habe, mehr das was sich etwas weiter rechts und links vom Auto abspielt und durch das normale Abblendlicht nicht oder nur schwach erfaßt wird.

Und Beule hat schon recht, wenn er sagt, das es Gesetze gibt, an die man sich gefälligst zu halte hat. Soweit ich in dem Zusammenhang weis, ist Ausbemsen ein klarer Fall von Nötigung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und so jemanden würde ich sofort Anzeigen, egal ob ich vorher was falsch gemacht habe oder nicht.

Nichts für ungut, aber das mußte ich dann doch noch los werden, obwohl es eigentlich schon zuspät dafür ist. (Denn Nachkate jilt nett) :oops:

Gruß
Jochen
 
A

Anonymous

Guest
Ich gebe zu das ich auch wenns meiner meinung nach notwendig ist die Nebelscheinwerfer einschalte (dafür habe ich die Dinger schließlich gekauft).
Ich halte auch nichts von denen die nur Standlicht anhaben und die Nebellampen dazu (tiefergelegte 3BMW etc.)
Aber wenn ich nachts durch einen Wald fahre etc. schalte ich die Nebelscheinwerfer schon an um den Fahrbahnrand besser auszuleuchten.
Aber es gibt genügend Leute die sich direkt angegriffen fühlen wenn innen einer mit Nebelleuchten engegenkommt und das selbst bei Nebel.
Und da meinen solche Leute da muß man dann eben mal auf Dauerfernlicht schalten. Natürlich gelten ja auch im Benutzen der Nebelscheinwerfer regeln aber im gegensatz zu Nebelschlußleuchten blenden richtig eingestellte Scheinwerfer nicht.
Nach meines Wissens dürfen:

Die Nebelscheinwerfer bei Regen ;Schnee und Nebel eingeschaltet werden ohne einer bestimmte Sichtweite.(Das Nebelscheinwerfer erst bei 50meter sicht nur eingeschaltet werden dürfen ist blödsinn)
Allerdings ist das Fahren mit NSW nicht in der Stadt bei beleuchteten Straßen erlaubt. (Wurde meiner Frau von einem Polizisten erklärt.)

Also ein wenig mehr toleranz gegen andere bitte ich gehe ja auch nicht hin und schlage an der nächsten Ampel die Nebelschlußleuchte des Vordermannes ein nur weil er vergessen hat sie auszuschalten.
P.S. Beim Partner schaltet die Schlußleuchte automatisch ab wenn ich das Auto ausmache.

Gruß Yves
 
A

Anonymous

Guest
Ja wenn sich jeder seine Gesetze so macht,wie es für ihn am Besten ist,brauchen wir die ganzen (echten)Gesetze ja nicht mehr!!!Ob es Blödsinn ist oder nicht,kann doch nicht jeder für sich entscheiden.Ich finde es zum Beispiel blöde,den Einkauf zu bezahlen,komme aber trotzdem nicht drum rum.Fakt ist:Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50m(dann darfst du auch nicht schneller als 50km/h fahren)und starken Regen eingeschaltet werden,basta.Wenn du nun sagts das du die Dinger hast und sie auch nutzen willst,kann ich nur sagen,das ich im Haus 3 Feuerlöscher habe.Nur weil ich sie nutzen will,stecke ich aber nicht das Haus an,gelle??? :roll: :roll: :roll:
 
A

Anonymous

Guest
Hallo Yves,

da hast du Recht. Bei Schnee, Regen und Nebel darf ich die Nebelscheinwerfer einschalten. Die 50 m gelten für die Nebelschlußleuchte, wenn die Sicht unter 50 m liegt darf ich die erst einschalten.

Gruß
Jochen
 
A

Anonymous

Guest
Moin Jochen,
ist mir auch gerade aufgefallen-Recht haste!!! :oops:
 
A

Anonymous

Guest
Hallo Beule
kurzer Auszug aus der Straßenverkehrsordnung

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
____________________________________________________
Also bei Nebel darf man sogar nur mit Begrenzungsleuchten und Nebelscheinwerfer fahren na ja :roll:

Gruß Yves
 
Thema: Nebelscheinwerfer bei Nacht
Oben