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Anonymous
Guest
Hallo zusammen !
Lese gerade in einer wöchentlichen großformatigen "Fzg."-Zeitschrift :
Laut LG Verden (AZ.4 O 161/00) liegt kein Sachmangel vor,wenn der Verk. d. Tatsache verschweigt , dass das angeb. Fzg. ein Reimportwagen ist .
Anders OLG (30.03.99 NJW-RR 1999, 1063 ) Demnach darf d. Käufer d. Vertrag anfechten , wenn d. Verk. ihn nicht auf den Importstatus hingewiesen hat . Dennoch sei das Importauto "weniger" wert . Denn es fehle der Nachweis des Erstbesitzers im Brief ( Neues Gesetz - geil ne ? )
und es könne Probleme beim Wiederverkauf geben . Zudem werde ein erstmals im Ausland zugel. Auto bei nationalen Rückrufen NICHT erfasst .
Lese gerade in einer wöchentlichen großformatigen "Fzg."-Zeitschrift :
Laut LG Verden (AZ.4 O 161/00) liegt kein Sachmangel vor,wenn der Verk. d. Tatsache verschweigt , dass das angeb. Fzg. ein Reimportwagen ist .
Anders OLG (30.03.99 NJW-RR 1999, 1063 ) Demnach darf d. Käufer d. Vertrag anfechten , wenn d. Verk. ihn nicht auf den Importstatus hingewiesen hat . Dennoch sei das Importauto "weniger" wert . Denn es fehle der Nachweis des Erstbesitzers im Brief ( Neues Gesetz - geil ne ? )

und es könne Probleme beim Wiederverkauf geben . Zudem werde ein erstmals im Ausland zugel. Auto bei nationalen Rückrufen NICHT erfasst .
