janosch
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Ja, definitiv. Sobald du bemerkst, dass dich jemand überholen will, darfst du nicht weiter beschleunigen. Gerade weil Gegenverkehr kommen kann und dann der Überholende den Überholvorgang vielleicht nicht abschließen kann. Das ist übrigens unabhängig davon, ob der Überholende die Situation richtig oder falsch einschätzt („Schaff‘ ich‘s noch oder schaff‘ ich‘s nicht?“). Wenn die Situation es erfordert, musst du sogar bremsen, um den Überholenden vor dir reinzulassen.Schrankwand schrieb:Echt?Tom-HU schrieb:nicht nur 'nicht die feine Art', sondern es ist VERBOTEN.
Warum? Stell dir vor, hinter dem Überholenden ist noch ein weiteres Fahrzeug – oder mehrere, das/die zu dir aufschließt/aufschließen, nachdem der Überholende zum Überholvorgang nach links ausgeschert ist. Wenn er das Überholmanöver nicht abschließen kann und wieder zurück in die Reihe (hinter dir) muss, dann kann das extrem gefährlich für ihn und für alle nachfolgenden Fahrzeuge werden.
Deshalb diese Vorschrift.
Im Übrigen gilt generell § 1 StVO
selbst dann, wenn ein „gegnerischer“ Fahrer einen Fehler macht oder provozieren will. Da müssen wir gelassen drüber wegschauen.(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.