sulley
Mitglied
- Beiträge
- 644
sulley schrieb:Die Seitenscheibe wurde ja auch nicht aus Spaß, Wut oder anderem Vorsatz zerstört, sondern wegen einer Fahrlässigkeit bei der Kfz Benutzung und genau dafür ist ein Teilkasko da.
@beastie
Hatte ich ja oben auch schon geschrieben.
Scheinbar gehen die Meinungen über Vorsatz und Fahrlässigkeit ebend auseinander.
Wenn die Grenzen da eindeutig wären, würden sich nicht Gerichte mit solchen Fällen beschäftigen müssen.
Ich sehe auch nen Unterschied zwischen nem Wutanfall bei dem man gegen das Auto schlägt.
Und ner Panne, die man mit dem kleinstmöglichen Schaden versucht zu beheben.
Wo genau die Versicherungen jeden Fall einstufen, klärt wohl nur ne Anfrage dort und keine persönlichen Einschätzungen oder Meinungen.