
Big-Friedrich
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Das Thema hatten wir ja schon einmal kurz angesprochen und da ich heute wieder eine Story gehört habe, will ich noch mal was dazu posten.
Es ist definitiv so, dass wenn ich eine abnehmbare Anhängerkupplung benutze und diese nicht abnehme, obwohl ich keinen Anhänger ziehe
UND mir dann jemand rauf fährt, kann es sehr gut sein, dass ich eine Mitschuld bekomme und mich an den Kosten beteiligen muß.
Denn dadurch, dass ich die Kupplung dran gelassen habe, ist der Schaden am anderen Fahrzeug höher ausgefallen..... :?
Irgendwie logisch.... aber dann doch wieder komisch
Zum Glück haben wir eine "normale" Kupplung. Die kann man nicht abbauen und ist eine gute "Einparkhilfe"
Es ist definitiv so, dass wenn ich eine abnehmbare Anhängerkupplung benutze und diese nicht abnehme, obwohl ich keinen Anhänger ziehe
UND mir dann jemand rauf fährt, kann es sehr gut sein, dass ich eine Mitschuld bekomme und mich an den Kosten beteiligen muß.
Denn dadurch, dass ich die Kupplung dran gelassen habe, ist der Schaden am anderen Fahrzeug höher ausgefallen..... :?
Irgendwie logisch.... aber dann doch wieder komisch

Zum Glück haben wir eine "normale" Kupplung. Die kann man nicht abbauen und ist eine gute "Einparkhilfe"
