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Nachdem ichs gerade vorher in einem Thema von 2009 angemerkt habe, eröffne ich doch lieber diesbezüglich ein Neues Thema, da es zwar für eine relativ kleine Gruppe ziemlich drastische Konsequenzen haben könnte:
Was so mancher wahrscheinlich nicht weiß:
Es gibt nach dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) in Österreich ebenfalls Fahrverbote und beschränkte Zonen (zB das gesamte Bundesland Wien)
Diese beziehen sich allerdings nur auf als LKW zugelassene Kraftfahrzeuge (auch unter 3,5 Tonnen) die eine Abgasklasse von Euro 2 oder schlechter aufweisen. Grundsätzlich müssen alle LKW, die sich in diesen Zonen bewegen, mit einer eigenen, österreichischen IG-L Plakette auf der Windschutzscheibe ausgestattet sein, die die entsprechende Euro-Norm des Fahrzeuges angibt. Das gilt auch für Fahrzeuge, die nicht in Österreich zugelassen sind!
Wird ein LKW mit Euro 2 oder schlechter in einer IG-L Zone angehalten, sind Zwangsmaßnahmen wie die Untersagung der Weiterfahrt durch die Polizei gesetzlich vorgeschrieben.
Rein rechtlich darf das Fahrzeug in der Zone nicht mehr in Betrieb genommen werden und müsste durch einen Abschleppdienst aus dieser entfernt werden.
Für Fahrzeuge mit Euro 3 oder höher, die ohne entsprechende Plakette angehalten werden, kann ein sofortiges Bußgeld (Österreichisch: Organstrafverfügung) in Höhe von € 70,- fällig werden. Je nach Sachverhalt sind allerdings auch eine Abmahnung, bis zur Anzeige möglich.
Allerdings: Die Gesetzesmaterien betreffend IG-L sind in Polizeikreisen eher wenig geläufig und selbst wenn ein Polizist diesbezüglich eine Wahrnehmung hat, wird in der Regel menschlich eingeschritten. Wobei hier, wie immer im Leben, gilt: Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück.
Ich empfehle daher generell Reisenden, die ihr Wohnmobil als LKW angemeldet haben, dieses auf Wohnmobil umzumelden, da man sich Nachteile, wie diesen, zumindest in Österreich dadurch spart.