000pazan000 schrieb:
hallo leute, habe mal ne frage und zwar, wenn bei mir im august der tüv ausläuft, wievie zeit bleibt mir um einen neuen zu kriegen, ich meine muss ich da sofort hin oder habe ich eine bestimmte zeit nach dem august den tüv zu machen????
Hallo,
rein Rechtlich musst Du spätestens in dem auf der Plakette angegebenen Monat zur HU oder zur AU.
Ich denke aber mal, Dir geht es eher um die Frage, AB WANN KOSTET EINE ÜBERZIEHUNG DER PRÜFFRISTEN GELD?
Nachstehend der dann für dich interessante Auszug aus dem Bussgeldkatalog (AUFSTELLUNG GILT NUR FÜR PKW):
"Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR "
Das bedeutet also für Dich, dass Du bis zu 2 Monaten überziehen kannst, ohne dafür Strafe zu zahlen.
Wenn Du also 08/08 auf der Plakette stehen hast und erst 10/08 zum Tüv fährst, dann kostet Dich das keine Strafe.
Du bekommst allerdings auch dann im Oktober bei bestandener Prüfung nur eine Plakette, die 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der eigentlichen HU gültig ist. Also 08/10.
Gruß
Martin