Navigationsgeräte mit Blitzerwarnung

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Hallo,

in einem Bericht in AutoMotorSport-TV auf Vox hieß es:

Elektronische Geräte, die vor Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen (was ein Wort :lol: ) warnen oder diese stören, sind nicht erlaubt.

Soweit ja alles klar, war auch bisher so.

Wichtige Warnung: dies gilt auch für PDA, PNA, Laptops, Handys und Navis mit entsprechender Software ! Wird ein Verstoß von der Zolipei festgestellt, kostet es 75 Euro Strafe, 4 Punkte in Flensburg und das Gerät wird sichergestellt/beschlagnahmt. Auch alleine nur das Mitführen dieser Geräte ist strafbar !

Da manche neuen Navis serienmäßig mit einer solchen Software werben, bewegen sich die Käufer aus sehr dünnem Eis !
 
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Wer ein Navi mit Warnung vor Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen kauft: selbstdran schuld. Ich kann das Word noch nicht mal aussprechen.

Aber es ist doch sicherlich im Interesse des Gesetzgebers, wenn man sich ein Navi mit Warnung vor Unfallschwerpunkten kauft!? Schließlich will man ja hier , auch im eigenen Interesse, mit gesteigerter Aufmerksamkeit fahren um nicht von dem erhöhten Unfallrisiko erwischt zu werden!

Ganz lösen konnte ich die Frage noch nicht, falls wieder Erwarten Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen und Unfallschwerpunkte gleichzeitig auzutreffen sind, was dann wichtiger ist: Die ungestörte Einnahmequelle oder das Interesse des Autofahrers an möglichst unversehrter Teilnahme am Straßenverkehr?

VG
Jochen
 
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Berlingoheizer schrieb:
Elektronische Geräte, die vor Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen (was ein Wort :lol: ) warnen oder diese stören, sind nicht erlaubt.
Jetzt bin ich etwas überrascht - muß ich mein Radio ausbauen? :shock: Oder hab ich was nicht mitgekriegt: ich bild mir ein, erst kürzlich auf einem regionalen Sender, der auf Arbeit dudelt, wieder die "aktuellen Blitzermeldungen" gehört zu haben. Das ist nicht verboten? Oder mittlerweile doch? ;-)

VG, Karin
 
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@Karin
Zum Hintergrund. Das dürfte wohl die "Unruhe" ausgelöst haben. Ist zwar nicht wirklich neu, sondern fasst nur zusammen.

Honi soit qui mal y pense! :zwinkernani:

VG
Jochen
 
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Der einzige Hersteller der das macht ist, nach meinem Wissensstand, Tom Tom. Dies aber nur für stationäre Kameras und dies ist in D auch nicht verboten.

mfg

Georg
 
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welfen2002

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Daisy06 schrieb:
Berlingoheizer schrieb:
Elektronische Geräte, die vor Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen (was ein Wort :lol: ) warnen oder diese stören, sind nicht erlaubt.
Jetzt bin ich etwas überrascht - muß ich mein Radio ausbauen? :shock: Oder hab ich was nicht mitgekriegt: ich bild mir ein, erst kürzlich auf einem regionalen Sender, der auf Arbeit dudelt, wieder die "aktuellen Blitzermeldungen" gehört zu haben. Das ist nicht verboten? Oder mittlerweile doch? ;-)

VG, Karin
Nee Radio bleibt drinn. Genauso wie ein leibhaftiger Beifahrer der weiß wo die Radarfallen sind. Spätestens wenn man diese Informationen speichert (elektronisch) und dann abruft ist es verboten. -Handschriftliches ist wieder erlaubt- Also PDA o.ä. mit (Point of Interesst) rausbauen und dafür die Route mit Warnhinweisen in gedruckert Form mitnehmen.
Außerdem ist es sowieso verboten elektronische Geräte während der Fahrt zu berühren, wenn sie nicht fest mit dem Fahrzeug verbaut sind. (z.B. die Uhrzeit auf dem Handy ablesen) http://www.radioberlin.de/_/beitrag_jsp ... 85400.html
Alles nichtelektronisches darf aber wiederum angefasst werden. z.B. Knie der Beifahrerin.
 
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Das "Üble" ist ja, das man fast jeden PDA oder auch etwas komfortablere Handy zur Navigation gebrauchen kann. Und wie sich das für Computer gehört, kann man die recht beliebig programmieren. Wenn man es richtig anstellt, erfolgt die "Warnung" vor beliebigen Sachen, also je nach Programmierung auch vor mobilen Blitzerstandorten oder Polizeikontrollstellen. Was noch nicht so ganz funktioniert ist das Verarbeiten der Einsatzpläne. Mit anderen Worten, das Gerät warnt vor Unfallschwerpunkten (wo sonst sind Blitzer zu finden? :zwinkernani: ), unabhängig davon, ob eine Blitzanlage da ist, in Betrieb ist oder nicht. Und das ist wohl, zumindest in Deutschland, der wesentliche Unterschied zu den verbotenen Radarempfängern, die nur auf aktive Radarmessungen reagieren.

Die grundsätzliche Funktion bei Navi-Geräten nennt sich POI(Point of Interest)-Warner o.ä. und ist recht verbreitet. Die Art des POI kann i.d.R. vom Nutzer definiert werden.

VG

Jochen
 
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welfen2002

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Combist schrieb:
Was noch nicht so ganz funktioniert ist das Verarbeiten der Einsatzpläne. Mit anderen Worten, das Gerät warnt vor Unfallschwerpunkten (wo sonst sind Blitzer zu finden? :zwinkernani: ),
geht schon, aber ich glaube die Polizei hat kein Interesse diese Informationen ähnlich den Staumeldungen dem Navi mittels dynamische Verkehrsführung mitzuteilen. (Die Route wird bei Staumeldungen ja auch dynamisch umgeleitet)
 
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Hallo,

habe mal beim ACE (Auto Club Europa) nachgefragt, wie ich mich jetzt mit meinem TomTomOne verhalten soll. Das gute Stück hat nämlich so einen Blitzwarner für stationäre Anlagen. Das ist mir aber erst aufgefallen, als ich das Handbuch durchgelesen habe.
Das ganze ist so ein Zusatzdienst, der auch nur mit einem entsprechend ausgerüstetem Handy funktioniert. Da ich so ein Handy nicht habe und auch diesen "Dienst" nicht extra bezahlen will, ist der Blitzwarner nicht aktiv. Das wird bei einer Polizeikontrolle wohl aber keinen interresieren.
Die Verpackung hatte ich mir nicht so genau angesehen, weil ich garnicht damit gerechnet hatte, das es diese "Funktion" für Navis gibt. Erst nach dem Beitrag hier hab ich sie nochmal vorgeholt und da stand es im kleinsten Kleingedruckten. Aha, wer lesen kann.............

Der zuständige Mann beim ACE ist aber erst ab dem 19. wieder zu haben und wenn ich was höre, geb ich bescheid.

Gruß
Jochen
 
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Einfach die Daten der Blitzer löschen und Ruhe ist, denn nix mehr wissen, nix mehr zeigen. Details z.B. evtl. in diesem Forum.

VG
Jochen
 
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Jochen Vetter schrieb:
Hallo,

habe mal beim ACE (Auto Club Europa) nachgefragt, wie ich mich jetzt mit meinem TomTomOne verhalten soll. Das gute Stück hat nämlich so einen Blitzwarner für stationäre Anlagen. Das ist mir aber erst aufgefallen, als ich das Handbuch durchgelesen habe.
Das ganze ist so ein Zusatzdienst, der auch nur mit einem entsprechend ausgerüstetem Handy funktioniert. Da ich so ein Handy nicht habe und auch diesen "Dienst" nicht extra bezahlen will, ist der Blitzwarner nicht aktiv. Das wird bei einer Polizeikontrolle wohl aber keinen interresieren.
Die Verpackung hatte ich mir nicht so genau angesehen, weil ich garnicht damit gerechnet hatte, das es diese "Funktion" für Navis gibt. Erst nach dem Beitrag hier hab ich sie nochmal vorgeholt und da stand es im kleinsten Kleingedruckten. Aha, wer lesen kann.............

Der zuständige Mann beim ACE ist aber erst ab dem 19. wieder zu haben und wenn ich was höre, geb ich bescheid.

Gruß
Jochen

Hallo,

hat "ein wenig länger" mit der Antwort von ACE gedauert, aber dafür gibt es jetzt eine und zwar:

Wenn der Radarwarner nicht aktiviert wurde, gibt es auch keinen Ärger.

Gruß
Jochen
 
Thema: Navigationsgeräte mit Blitzerwarnung

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