Halogenleuchtmittel für Scheinwerfer
Halogenleuchtmittel für Scheinwerfer (Autor:
The Downloader 10/06)
In den letzten Tagen habe ich mich durch verschiedene Lektüren gewälzt um ein wenig Einblick in die Scheinwerferproblematik zu bekommen. Das Angebot an Leuchtmitteln ist ja riesig: H1, H3, H4 H7 aber auch Longlife, „Xenon“ oder Premium sowie farblich getönte Lampen sind im Handel. Natürlich will ich Euch an meinem Wissen teil haben lassen:
Vorweg: Alle Leuchtmittel die der ECE-Regelung 37 entsprechen, dürfen in Deutschland verbaut werden. Ihr erkennt das durch eine Kennzeichnung mit dem Buchstaben „E“ gefolgt von der Landeskennnummer (E1 wäre das für Deutschland) und einer dreistelligen Prüfnummer.
Die Genauigkeit der Fertigung hat einen großen Einfluss auf die Fahrbahnausleuchtung und Lebensdauer. Hier sind Leuchtmittel von Markenherstellern mit Sicherheit eine gute Wahl. Was nützt eine Billiglampe wenn Sie nur einen Bruchteil der Lebensdauer einer Markenlampe besitzt, noch dazu kann es auf Kosten der Sicherheit gehen wenn die Fahrbahn nicht vernünftig ausgeleuchtet wird. Bei den Heute gängigen Kunststoffreflektoren ist im übrigen ein UV-Filter vorgeschrieben. Ihr erkennt das an dem Aufdruck „U“ oder „UV-cut“ auf dem Sockel des Leuchtmittels.
Verschiedene Typen: Durch die verschiedenen Ausführungen der einzelnen Lampen passen sie auch nur in den dafür vorgesehenen Scheinwerfer. Das heißt: Der Scheinwerfer gibt vor, welche Lampe verbaut werden darf. Die häufigsten Lampentypen stelle ich hier mal kurz vor: H1 (55W, meist für Fernlicht in Projektionsscheinwerfern), H3 (55W, Nebelscheinwerfer), H4 (55/60W, Fern und Abblendlicht in einem Scheinwerfer) sowie H7 (55W Fern und Abblendlicht in getrennten Scheinwerfern).
Qualitäten:
Standard: Das was die Hersteller ihren Wagen mitgeben. Eine preiswerte Markenlampe. Ein Kompromiss eben, zwischen Preis und Leistung.
Longlife: Brennt ungefähr zwei bis drei mal länger als die Standartversion und ist somit eine gute Alternative bei Tagesfahrlicht oder bei aufwendigem Lampenwechsel. Wohl gemerkt: Man bekommt mit Longlifelampen nicht mehr Licht, sie leben eben nur länger. Handelsnamen: Longlife (Osram), LongerLife (Philips), Light@Day (Dauerbetriebslampe von Osram) oder Heavy Duty (ausgelegt für Erschütterungen bei Geländewagen oder LKW).
Premium: Hier haben wir wohl den Sicherheitskrösus. Durch eine supergenaue Fertigung, spezielle Glühwendel und besonderen Gasfüllungen ist eine höhere Lichtausbeute möglich. Da diese höhere Lichtausbeute sich nicht auf das gesamte Leuchtspektrum verteilt sondern nur bestimmte Bereiche erfasst, wird die Fahrbahn optimal ausgeleuchtet. Leider holt nicht jeder Scheinwerfer das Optimum aus diesen Lampen heraus, besser als die Standartlampe ist sie aber allemal. Die höhere Lichtausbeute liegt so zwischen 30 und 60 %. Handelsbezeichnungen: Premium und Premium plus (beide Philips), Super und Silverstar (beide Osram), Mega (General Electric), Plus30 oder Plus60 (Bosch).
Was gibt es sonst noch:
Lampen mit farblicher Tönung: Wenn solche Lampen die oben angesprochene Kennung besitzen dürfen auch sie in Deutschland verbaut werden. Die Tönung wird durch einen aufgedampften Farbfilter erzeugt, dabei geht Licht verloren deshalb sollten hier nur sehr hochwertige Lampen zum Einsatz kommen. So soll gelbliches Licht das Kontrastsehen bei Niederschlag oder Nässe erhöhen. Viele Menschen empfinden dieses warme Licht auch als angenehmer. Bei Nacht soll bläuliches Licht dem Auge helfen besser zu sehen. Viele Autofahrer nehmen diese Lampen aber weil sie dem teuren Xenonlicht ähnlich sehen. Handelsnamen: Cool Blue (Osram), XenonBlue (Bosch), BlueVision (Philips). Noch mal: Da durch die Filter licht verloren geht ist eine hohe Präzision bei der Herstellung unerlässlich. Ich würde hier nur Markenware nehmen. Etwas besonderes ist die Philips NightGuide: Hier wird im Zentrum weißes Licht abgegeben, am rechten Fahrbahnrand bläuliches Licht und links gelbliches, wärmeres Licht. So sollen Gefahren am Fahrbahnrand besser zu erkennen sein und der Gegenverkehr weniger geblendet werden. Für die Optik gibt es noch einige Designerlampen mit farbigen Blendschutzkappen oder silberfarbenen Blinkerlampen. Bringen tut das ganze nichts, ist eben Geschmackssache. Verboten sind 100W Lampen, da können die noch so oft in Anzeigen beworben werden. Diese Lampen sind dem Ralleysport vorbehalten. Auch Nachrüstsätze für Xenonlicht (wie sie im Internet oft angeboten werden) die in normalen Scheinwerfern eingebaut werden können, sind tabu. Bei Einsatz dieser Lampen erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz ist in Gefahr.
Nach dem Wechsel von Abblend- und Nebellicht-Lampen ist eine Neueinstellung der Scheinwerfer in der Werkstatt erforderlich. Ansonsten besteht Blendgefahr für andere Verkehrsteilnehmer.