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Anonymous
Guest
Hallo zusammen !
Im Sommer beabsichtige ich nach Schweden in Urlaub zu fahren.
Zwangsläufig muss ich da ja eine Fähre nehemn, wenn ich nicht über Polen, Rußland und Finnland um die Ostsee herumfahren will.
Als ich mit der Fähre nach Norderney mit meinem alten Escort (er Ruhe in Frieden) und einem Fahrradträger für die AHK gefahren bin, mußte ich einen Anhängerzuschlag bezahlen.
Jetzt habe ich ja den Paulchen für die Heckklappe. Abgesehen davon, dass ich natürlich die zwei Fahrräder im Innenraum transportieren könnte, stelle ich mir die folgende Frage:
Wenn ich den Paulchen so ummontiere, dass er eine maximale Höhe von 1,90 inkl. Fahrräder hat (hier brauche ich dann natärlich eine Zusatzbeleutung und einen zusätzlichen Kennzeichenhalter), zählt der Heckträger dann als "Anbauteil" und man muss nicht extra bezahlen oder zählt jeglichen Heckträger als "Anhänger" und man muss einen Zuschlag bezahlen ?
Hat jemand Erfahrungen ? Beim googeln habe ich leider nichts aussagekräftiges gefunden...
Im Sommer beabsichtige ich nach Schweden in Urlaub zu fahren.
Zwangsläufig muss ich da ja eine Fähre nehemn, wenn ich nicht über Polen, Rußland und Finnland um die Ostsee herumfahren will.
Als ich mit der Fähre nach Norderney mit meinem alten Escort (er Ruhe in Frieden) und einem Fahrradträger für die AHK gefahren bin, mußte ich einen Anhängerzuschlag bezahlen.
Jetzt habe ich ja den Paulchen für die Heckklappe. Abgesehen davon, dass ich natürlich die zwei Fahrräder im Innenraum transportieren könnte, stelle ich mir die folgende Frage:
Wenn ich den Paulchen so ummontiere, dass er eine maximale Höhe von 1,90 inkl. Fahrräder hat (hier brauche ich dann natärlich eine Zusatzbeleutung und einen zusätzlichen Kennzeichenhalter), zählt der Heckträger dann als "Anbauteil" und man muss nicht extra bezahlen oder zählt jeglichen Heckträger als "Anhänger" und man muss einen Zuschlag bezahlen ?
Hat jemand Erfahrungen ? Beim googeln habe ich leider nichts aussagekräftiges gefunden...