Entfernen des Trenngitters erlaubt ?

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Anonymous

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Hallo,
darf ich bei einem Citroen Nemo Kastenwagen das Trenngitter entfernen, um ihn als Camper auszubauen?
PS.: Mein Daihatsu Hijet Minibus (LKW) ist auch als Camper ausgebaut; das Trenngitter mußte ich demnach entfernen; der TÜV hat 2 mal nichts bemängelt.
Nun kommen mir aber Zweifel, ob man generell bei einem als LKW eingetragenen Kastenwagen das Gitter entnehmen darf.
Eine Eintragung als Wohnmobil bekommt man nicht, da keine Stehhöhe im Innenraum besteht.
Wer weiß Rat?
Gruß
Markus
 
zooom

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Das ist so eine typische Frage, die man mit einem klaren JEIN beantworten kann. Das Gitter dient der Ladungssicherung Richtung Insassenschutz, wenn Du keine Ladung zu sichern hast, kannste das entferrnen.
Warum läßte den Wagen nicht zum 2-sitzigen Pkw umschreiben, sparste ne Menge Versicherung. Mußt aber vorab klären, ob der Wagen nach dem Abgasschlüssel und den Bremsen als Pkw zugelassen werden kann, da gelten seit Neuestem die merkwürdigsten EU Regeln.
 
vielhilftviel

vielhilftviel

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Das mit dem Jein kann ich nur bestätigen - als ich mit meinem beim Tüv war gab es auch nur ratlose Gesichter - Zum Schluß war man dann der Meinung, LKW lassen und weiterfahren.
Da waren die Tüv - Prüfer überfordert.
:lol:
 
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Anonymous

Guest
Danke für die Antworten.
Als PKW kann ich den Hijet nicht ummelden, da meine Werkstatt genau solch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (die beinhaltet u.a., ob die Abgaswerte die eines heutigen PKWs entsprechen) nicht erteilen kann oder möchte. Mein Microbus läuft somit in der superteuren Zweitwagen-Versicherung eines Sprinters !!! Und den fahre ich höchstens 2000 km im Jahr und supervorsichtich...
Markus
 
zooom

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Also da war Deine Frage zumindest mißverständlich, ich dachte es geht um den Nemo.
Wenn Du an dem nix umbaust, sollte das trenngitter im Fahrerbereich drinbleiben, das ist sogar so was wie Vorschrift.
 
Thema: Entfernen des Trenngitters erlaubt ?
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