Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulanz!!

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ChristofN

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Hallo liebe Combofahrer! hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? ich finds unglaublich. Opel schreibt, ich soll die Sachmängelhaftung des Verkäufers in Anspruch nehmen. Aber 1. ist das ein Opelhändler 400 km weg und der meldet sich nicht; und 2. kann ich ihn auch verstehen: ich hab ihn tierisch runtergehandelt und jetzt will ich auch noch Geld zurück für einen offensichtlichen Materialfehler. Was kann ich tun?
 
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opelaner

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Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan

Serviceheft ob er Lückenlos bei Opel gewartet wurde dann kann es der Händler versuchen (Baujahr?) wenn es ein Werksumbau ist.
Sollte der Gasumbau nachträglich gemacht worden sein wird es schwer dann kommt das übliche
nicht mehr Original keine Garantie usw. usw. Da das erste halbe Jahr nach Kauf ja vorbei ist musst du jetzt
Beweisen das dieser Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war und das kann’ste nicht den mit gebrochener Gelenkwelle
währ’ste ja nicht vom Hof gekommen. Man kann jetzt spekulieren das der Vorbesitzer Kavalierstart's, Nicht-Fahren-Kann,
gelähmter Kupplungsfuß, Burn out's usw. usw. gemacht hat aber das wird nichts helfen. Das der Combo/Corsa C Probleme
mit den Manschetten hat ist ja bekannt aber gebrochene Gelenkwellen häufen sich nicht.

Bis denne, Paul
 
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Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan

ChristofN schrieb:
Hallo liebe Combofahrer! hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? ich finds unglaublich. Opel schreibt, ich soll die Sachmängelhaftung des Verkäufers in Anspruch nehmen. Aber 1. ist das ein Opelhändler 400 km weg und der meldet sich nicht; und 2. kann ich ihn auch verstehen: ich hab ihn tierisch runtergehandelt und jetzt will ich auch noch Geld zurück für einen offensichtlichen Materialfehler. Was kann ich tun?

Egal wie weit du den Händler runtergehandelt hast, ist das in Bezug auf Sachmängelhaftung vollkommen wurscht. Er muss dafür geradestehen, wenn die Bedingungen erfüllt sind, das ist gesetzlich geregelt. Egal wie der Verkaufspreis war, das ist alleine sein Problem !!!
Ich würde dem Händler schriftlich, am besten per Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder Einschreiben mit Rückschein, eine Mängelanzeige machen und eine Frist zur Schadensbehebung setzen. Wenn der dann noch immer zickt, Anwalt einschalten.

Ups, gerade gesehen dass du in 6/2010 den Combo gekauft hast. Ich würde trotzdem dem Händler was schriftlich zukommen lassen, wenn er nicht ans Telefon geht. Existiert der Händler überhaupt noch ?
 
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ChristofN

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Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan

Danke für die Antworten. Den Händler gibts schon noch. Aber was kann der denn dafür, dass bei einem so schwachen Auto die Antriebswelle bricht. Wenn jetzt der große Diesel gewesen wär, aber der Erdgas ist so was von schlapp, drehmomentmäßig. Geknackt hat sie schon von Anfang an, aber wie gesagt, der Händler ist 400 km weg. Da lässt man das eben auf sich zukommen. Zumal ich nicht wusste, was das Knacken war.
 
zooom

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Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan

Eigentlich ganz einfach:
Sachmängelhaftung Händler greift nicht, da Kauf länger als 6 Monate zurückliegend, es sei denn Du kannst nachweisen, daß der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate bereits aufgetreten ist.
Händlergarantie könnte greifen, wenn denn eine abgeschlossen wäre.
Opel Garantie greift nur, wenn Auto jünger als 2 Jahre.
Kulanzantrag kannste über jeden Opelhändler stellen (und nur über den), wenn du die Reparatur dort machen läßt.
Oder Du gehst zu einem Freien Händler und läßt das Fahrzeug dort preiswerter reparieren, so ein Zauber ist das Wechseln einer Antriebswelle auch nicht. Gibts in der Bucht ab nem Hunni.

Das Problem an Gebrauchsgegenständen wie einem Auto ist: Es kann mal was dran kaputtgehen, auch wenn es vor der erwarteten Zeit ist, wenn auch das Brechen eines Schmiedeteiles praktisch immer ein Herstellungsfehler ist.
 
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ChristofN

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Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan

zooom schrieb:
Kulanzantrag kannste über jeden Opelhändler stellen (und nur über den), wenn du die Reparatur dort machen läßt.
das habe ich schon hinter mir (reparieren und Antrag) - ist abgelehnt worden mit Hinweis auf Sachmängelhaftung des verkaufenden Händlers
 
zooom

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Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan

Ist zwar falsch, aber dann mal die Ablehnung in Kopie zum Verkäufer, blöd nur, daß der keine Fremdrechnungen bezahlen muß, wenn er nicht will. (Recht auf Nachbesserung)
 
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Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan

Auch wenn nach sechs Monaten die Beweislastumkehr greift, hast Du doch ein Jahr lang Anspruch auf Gewährleistung gegenüber Deinem Händler.

Und in Deinem Fall würde ich es darauf ankommen lassen.

Bezüglich der Entfernung § 439 (2) BGB beachten.
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Ciao,
der zuschauer
 
zooom

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Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan

Lieber Zuschauer,
wenn Du kein Rechtsanwalt bist (ich bin keiner, aber als Händler ziemlich gui informiert), wäre ich mit solchen Tipps zurückhaltend, denn Du weißt nicht, ob dem Händler überhaupt Gelegenheit gegeben wurde, nachzubessern. Mir klang es im Eingangsbeitrag so, als sei das wg. der Entfernung gar nicht erst versucht worden (...ist 400km weg).
Die Sachmängelhaftung von 12 Monaten greift nur, wenn der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate angelegt oder vorhanden war. Ich würde als verkaufender Händler bei der vorliegenden Sachlage, Sachmängelhaftung ablehnen, denn eine gebrochene Gelenkwelle ist ja wohl kaum ein schleichender Prozeß. Und Viele verwechseln Sachmängelhaftung immer noch mit Garantie.
Anders wäre es, wenn ein Vorschaden nachgewiesen werden könnte.
 
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ChristofN

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Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan

zooom schrieb:
Mir klang es im Eingangsbeitrag so, als sei das wg. der Entfernung gar nicht erst versucht worden (...ist 400km weg).
Genau so ist es. Und deshalb bin ich auch so sauer auf Opel, weil sie sich so cool aus der Affaire gezogen haben. So geht man nicht mit einem Neukunden um (leider haben wir mit der Firma gerade auch einen Opel Movano neu gekauft)
 
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Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan

Hallo zooom!

Du hast völlig recht:
Kulanz, Sachmängelhaftung und Garantie gehen im allgemeinen Sprachgebrauch und -verständnis ziemlich durcheinander.

"Darauf ankommen lassen" würde ich es in der Tat nur mit anwaltschaftlichem Rechtsbeistand, was ich aber im vorliegenden Fall (natürlich muss dem Händler eine Frist zur Nachbesserung gegeben werden, das und vieles andere zu wissen ist Aufgabe meines RA) nicht als aussichtslos ansehen würde.

Ich hoffe, ChristofN hat eine Rechtsschutzversicherung?

Viele Grüße,
der zuschauer
 
rapidicus

rapidicus

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Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan

wie darf ich mir eine "gebrochene" antriebswelle vorstellen?
so richtig ab? mit wellenresten, die kräftig im radhaus gerührt haben?
oder dreht die welle leer im gelenk?
manschette beschädigt?
gibts bilder?

danke für die aufklärung!

gruß, stefan
 
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ChristofN

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Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan

rapidicus schrieb:
wie darf ich mir eine "gebrochene" antriebswelle vorstellen?
ich habs nicht gesehen. War nicht in der Nähe. Man konnte einkuppeln und es ist nichts passiert (laut meinem Sohn). Sonst hats keine Schäden gegeben.
 
Thema: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulanz!!
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