Anhängelast beim Combo......1000 kg ????

Diskutiere Anhängelast beim Combo......1000 kg ???? im Opel Combo Forum im Bereich ---> Die Fahrzeuge; Hallo Leute ! Habe meinen Combo ja noch nicht lange, heute schaue ich mal in die Papiere und sehe, dass der Combo ja nur 1000 kg gebremste...

  1. #1 Anonymous, 22.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallo Leute !
    Habe meinen Combo ja noch nicht lange, heute schaue ich mal in die Papiere und sehe, dass der Combo ja nur 1000 kg gebremste Anhängelast und 550 kg ungebremst (beides bei 12% Steigung) eingetragen hat, mit dem Zusatz, dass bei 10% Steigung 1200 kg gezogen werden dürfen.
    Auf der Opel-Homepage wird das bestätigt, und da sieht man auch, dass bei fast allen Motorisierungen das selbe steht ! :confused:
    Stärkerer Motor heisst aber ja auch, dass bessere Bremsen montiert sind.... und trotzdem darf ich mit dem 1.7 CDTI nicht mehr ziehen als mit dem 1,4 l Benziner ???? :shock:
    Das muss ein Fehler sein, denn z.B. beim VW Caddy darf
    der 1,4er 1200kg bzw. 700kg (gebremst bzw. ungebremst),
    der 1,6er 1300kg bzw. 710kg,
    der 1,9er TDI mit 55 kW 1400kg bzw. 750kg
    und der 1,9er TDI mit 77 kW 1500kg bzw. 750kg ziehen !! (Alles bezogen auf 12 % Prüfsteigung)

    Das kann ja nicht angehen, was soll man denn mit nur 1000kg anfangen ? :no:
    Zum Glück fahr ich ja nicht alle Tage mit Hänger rum (man hat ja mit einem HDK für das meiste genug Platz), aber wenn ich mal was an den "Hamsterhaken" nehme, will ich doch nicht immer rumrechnen müssen ! Zumal wenn man weiss, dass der fast gleich motorisierte Caddy 500 kg mehr ziehen darf !! :cry:

    Na ich glaube, ich werde mal meinen FOH am Montag ein wenig nerven !

    Gruß Dirk
     
  2. #2 Anonymous, 22.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Man muss aber auch berücksichtigen, dass das Leergewicht des Combo nur 1200 KG ist. Und das bei allen Motorvarianten

    Der kleinste Caddy hat schon über 1500 KG. Bei den größeren Motoren wird es noch mehr.

    Die Anhängelast darf das Leergewicht nicht übersteigen. Außerdem hat die Leichtbauweise wahrscheinlich auch eine geringere Stabilität.

    Die niedrige Anhängelast ist also eine Kehrseite des geringeren Spritverbrauchs.
     
  3. #3 Anonymous, 22.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Moin Dirk,

    liest du denn die Opel-Prospekte incl. technischer Daten nicht vor dem Kauf komplett? :zwink:
    Du wirst deinen FOH vergebens nerven.
    Er kann nichts dran ändern; ist beim Combo einfach so.

    Sicher könnte der CDTI mehr als die 1200kg ziehen, aber Opel hat halt allen die gleiche Anhängelast verpasst. Ich denke mal, daß die Hersteller da relativ frei in ihrer Entscheidung sind, was sie ihren Modellen bzw. auch deren Kühlsystemen zutrauen.
    Ich meine mich zu erinnern, daß u.a. ein Kriterium der max. Anhängelast ist, daß es mit den angegebenen Kilos noch möglich sein muss, bei den maximalen Prozenten anzufahren. (der Grund warum Geländewagen - Test mit eingelegter Untersetzung - teilweise bis 3,5Tonnen ziehen dürfen...)
    Ach ja,
    dürfte deshalb falsch sein.
    Das Verhältnis Leergewicht und Hängergewicht ist höchstens bei einer 100er-Zulassung von Belang.
     
  4. #4 Anonymous, 23.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hi Leute,

    ja, da habt Ihr schon recht, wer die Prospekte vorher nicht sehr aufmerksam studiert, soll später nicht rumheulen.... :roll:
    Es ist aber trotzdem so, dass 1000 kg sehr wenig sind !
    Und ich werd trotzdem den Händler nerven, ob sich da was machen lässt !
    Übrigens sind bei mir 1365kg als Leergewicht eingetragen, von wegen nur max. 1200kg bei allen Modellen. Bei meinem ist halt die Standheizung, Klima, AHK, ein vollwertiges Reserverad und nicht zuletzt der schwere Dieselmotor schon von Anfang an berücksichtigt. Das macht schon einiges an Gewicht.

    Immerhin... in den Listen auf der Opel-Homepage ist was angegeben von einem ungebremsten Gewicht von 450kg, in meinem Schein ist aber 550kg eingetragen ! Immerhin eine kleine Verbesserung !

    Gruß Dirk :rund:
     
  5. #5 Anonymous, 23.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallo Dirk?,

    wirfst du da was durcheinander?

    Ich hab nicht geschrieben, daß alle Combos ein Leergewicht von 1200kg haben, sondern diese Kilos ziehen dürfen!!! Is´n Unterschied :zwink:
    Die Leergewichte differieren ausstattungsbedingt natürlich.
     
  6. #6 Anonymous, 23.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallo Andre (und Ela),

    ich meinte Kollege "grüne Welle", der was geschrieben hat, dass alle Combos 1200 kg Leergewicht hätten !

    Gruß Dirk :zwink:
     
  7. #7 Anonymous, 25.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Dass beim Combo das Leergewicht nicht vom Motor abhängt habe ich aus der PDF Datei von der Opel Homepage geschlossen. Da wird das Leergewicht pauschal mit 1235 KG angegeben. Das Zulässige Gesamtgewicht mit 1725KG. Daraus habe ich geschlossen, dass sich das Gewicht der verschiedenen Motoren nicht wesentlich unterscheidet.

    Wieviel sich die Motoren wirklich im Gewicht unterscheiden habe ich noch nicht herausgefunden. Ist von Opel vielleicht nicht veröffentlicht. Die Ausstattung erhöht natürlich auch das Leergewicht.

    Andererseits dürfte das nicht relevant sein. Es zählt nur das Leergewicht, das im Fahrzeugschein angegeben ist. Die Sonderausstattung gilt dann eben als Zuladung und verringert das was man an weiterer Ladung transportieren darf. Oder wird bei Klimaanlage, Sitzheizung etc. ein anderes Leergewicht eingtragen.

    Das hieße ja dann, wenn beim großen Diesel dasselbe Leergewicht im Fahrzeugschein steht wie beim Benziner, der Motor aber mehr wiegt, dass man weniger Ladung transportieren kann.

    @Drechsle: Vielleicht kannst Du mal in Deinem Fahrzeugschein das offizielle Leergewicht nachsehen. Wenn dann noch jemand mit Benzinmotor nachsieht wissen wir mehr.

    Beim Caddy wird von VW für jeden Motor ein anderes Leergewicht und ein anderes zulässiges Gesamtgewicht angegeben. Das ist für die Besitzer von Fahrzeugen mit größeren Motoren von Vorteil. Leuchtet auch ein, dass ein stärkerer Motor mehr bewegen kann. Warum Opel das nicht macht ?

    Mit dem Leergewicht habe ich einen Fehler gemacht. Die Anhängelast hängt nur bei ungebremsten Anhängern vom Leergewicht ab. Dann ist es aber nur die hälfte von (Leergewicht + 75KG). Bei gebremsten Anhängern darf der Anhänger nicht schwerer sein als des zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges. Die Ausnahmen habe ich nicht nachgesehen. Denke das trifft für den Combo nicht zu.

    Die Sache mit dem Leergewicht hängt am bei mir Führerschein. Ich habe nur den neuen EU Führerschen Klasse B. Damit darf man eben nur Anhänger fahren die leichter sind als das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Mit dem alten Führerschein oder dem Anhängerschein BE geht es doch.
     
  8. #8 Anonymous, 25.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hi Grüne Welle,

    bei mir ist im Schein tatsächlich 1365kg offiziell als Leergewicht eingetragen !

    Also müssten wir mal ne Umfrage posten, was die Leute denn so als Leergewicht drinstehen haben !

    Gruß Dirk
     
  9. #9 Anonymous, 26.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallo Drechsle,

    dann hab ich also damit falsch gelegen, dass das Leergewicht bei allen Combos gleich ist. Wie ist denn das zulässige Gesamtgewicht ? 1725 KG wie in der Broschüre angegeben, oder doch passend zum Leergewicht erhöht ?

    Gruß, Christian
     
  10. #10 Anonymous, 26.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Griasde Drechsle,

    die Werte für den Caddy stimmen nicht, habe gerade in meiner Zulassungsbescheinigung nachgesehen:

    Anhängelasten sind
    gebremst: 1.350 kg, bis 8 % 1.500 kg
    ungebremst: 750 kg

    Pfüati
    Horst
     
  11. #11 Anonymous, 26.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hi horstrichter,

    na, da flunkert VW mit den Prospektangaben auch etwas, hatte die Angaben von der VW-Homepage, und da stand nix von 8% !

    An grüne welle :

    Hatte jetzt noch keine Gelegenheit, das mit dem zul. GG nachzuschauen, KfZ-Schein liegt im Auto, aber Auto momentan nicht da !
    Ich hol das aber gleich mal nach !

    Gruß Dirk
     
  12. #12 Anonymous, 26.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil

    :oops:

    Griasde Dirk,

    wir haben beide recht (bezogen auf den TDI, 77KW)
    1.350 / 1.500 kg gilt für den 7-Sitzer (ist meiner ja, da Volkscaddy mit Optionspaket)
    1.500 / 1.500 kg sinds beim 5-Sitzer.
    wenn Du den Caddy mit DSG bestellst, dann dürfen sowohl der 5-Sitzer als auch der 7-Sitzer 1.500 / 1.500 kg ziehen.

    hier kannst Du die technischen Daten runterladen, da stehts für alle Caddy-Varianten drin.

    Pfüati
    Horst
     
  13. #13 Anonymous, 28.07.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallöle grüneWelle,

    hab grad mal nachgeschaut, bei mir sind 1885kg als Zul. GG eingetragen.
    Ist also wohl doch erhöht, damit komm ich auf 520kg Zuladung.

    Aber das mit der geringen Anhängelast ist halt doch ärgerlich.

    Fazit : Wenn ich mit einem HDK was schweres ziehen will, muss ich den VW Caddy mit dem DSG-Getriebe nehmen.
    Problem ist nur : Wenn man sich den kauft, bleibt gar kein Geld mehr für einen schweren Anhänger übrig !

    Gruß Dirk :jaja:
     
  14. #14 Anonymous, 04.08.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hi!

    Meine Zulassungsdaten: (1,3 CDTi; Österreich)

    Eigengewicht: 1325 kg (Nebensatz: kg ist die Einheit für Masse. Es sollte also Eigenmasse = 1325 kg lauten...)

    Gesamtgewicht: 1815 kg
    --> 490 kg Zuladung

    Anhängelast:
    - gebremst: 1000 kg
    - ungebremst: 550 kg

    -----------------------------------------------------------------
    Über die Anhängelast lache ich natürlich.
    Vor 30 Jahren war ich Segelflieger. Und damals hab´ ich 749 Kilogramm "schwere" Anhänger mit einem 34Ps Sparkäfer über Alpenpässe gezogen. Viel im Einser. Bei 140 grad Öltemperatur.
    Bergab schob der gleichschwere Hänger natürlich mächtig. Und manchmal kam der Zug auch in´s Schlingern. Da musste man schon reaktionsschnell und gefühlvoll am Lenkrad drehen...... sonst hat sich der Mist aufgeschaukelt.... der Hänger war ja gut 10 meter lang... was eine ungewohnte Trägheit um die Hochachse mit sich brachte.
    Dabei war der Käfer noch gut anhängertauglich. Viel schlimmer waren heckgetriebene FrontmotorAutos. Á la Opel Kadett. Deren meist blattgefederte Hinterachsen wiesen nur "labberige" Seitenführung auf.


    Über die Anhängelast beim Combo lache ich natürlich.
    Deutschland (und die EU) reguliert sich bis zur Selbstzerfleischung.


    Lustige Grüße aus Wien, gD
     
  15. #15 Anonymous, 04.08.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Nachsatz:

    Ein "auflaufgebremster" Hänger bremst in etwa so:

    1.) das Zugfahrzeug verzögert.
    2.) der Hänger schiebt ... und die Auflaufbremse spricht an. Das tut sie gerne abrupt. Oft blockiert ein Rad des Hängers. SUPER!!! Speziell bei Bremsmanövern in der Kurve.

    Dem Gesetzgeber ist sowas egal. Er rechnet die Verzögerungswerte zusammen..... und ist somit aus dem Schneider.

    gD
     
  16. #16 Anonymous, 06.08.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hi!

    Noch ein lustiges Fundstück:

    Drechsle schreibt im Eingangsposting:
    (Alles bezogen auf 12 % Prüfsteigung) Ich vermute, Drechsle bezieht sich dabei auf den Gesetzgeber.

    Wahnsinn! Zwischen "gebremst" und "ungebremst" besteht an einer Prüfsteigung ein gewaltiger Unterschied. *lol*

    Bei einem Prüfgefälle würden sicherheitsrelevante Unterschiede auftreten! Der Gesetzgeber darf sich kleine sinnfremde Ausrutscher leisten. Wehe, der kleine Mann wird mit 10kg Übermasse erwischt......

    gD
     
  17. #17 Anonymous, 31.07.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallöle...

    Mein Nachbar fährt auch einen Combo als Firmenwagen (Gaß, Wasser Scheiße) und der sagt, dass man mehr ziehen darf wenn das Autochen als LKW zugelassen ist? *augen aufreiß*

    Combo = LKW = mehr ziehen und sonntags nicht fahren dürfen? *ggg*
     
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Anhängelast beim Combo......1000 kg ????

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