Als HDK oder Wohnmobil zu werten

Diskutiere Als HDK oder Wohnmobil zu werten im Urlaub / Reisen Forum im Bereich ---> Community; Hallo zusammen. Ich stelle mir mal wieder an einem verregneten Tag die Frage wie es wohl ist wenn ich im Urlaub bin. Angenommen ich habe meinen...

  1. #1 Anonymous, 17.05.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallo zusammen.
    Ich stelle mir mal wieder an einem verregneten Tag die Frage wie es wohl ist wenn ich im Urlaub bin.
    Angenommen ich habe meinen Kangoo Campingtechnisch umgebaut.
    1. Frage: Zahlt man das Fahrzeug als normalen PKW(HDK) oder als Campingfahrzeug sprich Wohnmobil.
    2. Frage: Wie schauts aus mit Maut oder ähnlichem?

    Kleines Hirngespenst von mir.
     
  2. #2 Kaeptnfiat, 21.05.2007
    Kaeptnfiat

    Kaeptnfiat Mitglied

    Dabei seit:
    14.02.2007
    Beiträge:
    448
    Zustimmungen:
    0
    Hi,

    Ein- und Umbauten veraendern erstmal nicht die Fahrzeugart.
    Erst, wenn Du den TUEV-Pruefer ueberzeugen kannst, dass Du ein
    Wohnmobil hast, und er die Eintragung in den Papieren vornimmt,
    aendert sich (evtl.) Steuer, Versicherung und evtl. einiges im Verkehrsrecht.

    Frag mal den TUEV, da gibts, denke ich, ein Merkblatt zum Umbau.
    Soweit ich weiss, muss neuerdings eine Stehhoehe von 1,70 m erreicht werden - also nur mit zusaetzlichem Hub/Hochdach moeglich.
    Ausserdem musst Du die Kiste nach dem Umbau wiegen und eintragen lassen - oder alles muss quasi ohne Werklzeug leicht umbaubar sein, aber dann bleibt alles beim alten (Pkw oder Lkw).

    Maut gilt in D nur fuer Lkw ab 12 Tonnen (oder?).

    MfG
    Thomas
     
  3. #3 Anonymous, 22.05.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Morgen,
    soweit ich weiß, mußt du für die Eintragung als Wohnmobil eine fest eingebaute Kochstelle nachweisen.
    Die Steuer macht (gegenüber dem PKW) fast nix mehr aus und wird in den nächsten Jahren dem PKW immer weiter angepaßt. (Ist halt eine neue Geldeinnahmequelle unserer Regierung) :evil:
    Bei der Maut bezahlst du (im Ausland) das gleiche wie bisher. Die wird nach den Abmessungen berechnet.
     
  4. #4 Kaeptnfiat, 22.05.2007
    Kaeptnfiat

    Kaeptnfiat Mitglied

    Dabei seit:
    14.02.2007
    Beiträge:
    448
    Zustimmungen:
    0
    Hi,
    Wenn ich mich recht erinnere, gibts Steuer nur Lkw oder Pkw.
    d.h. vom Gesamtgewicht abhaengig (bei 2,5 / 2,8/ 3,5 to ?).
    Beim HDK also auch Pkw-Steuer bei Wohnmobilentragung.

    War damals bei meinem Bus so: Umschreibung vom Lkw (leerer Kastenwagen) auf 'Sonder-Kfz. Wohnwagen' mit Pkw-Steuer.
    Nach der Umschreibung war er auf einmal steuerbeguenstigt,
    da Pkw unter 2,5 to und 'bedingt schadstoffarm, Klasse C'.
    Die Umwelt wundert sich, der Umbauer freut sich (sobald die Eintragung da ist) ...
    Fest eingebaute Kueche war damals definitiv KEINE Vorschrift, aber 'wohnliche Einrichtung', also Bett, Tisch, Schrank, 2. Notausstieg ...
    Ich hatte Coleman Benzinkocher, Wasserkanister.

    Versicherung ist ggf. fuer Lkw billiger. Aber online-Vergleiche fuer Lkw-Versicherungen gibts offensichtlich keine. Manche Versicherungen nehmen ueberhaupt keine Lkw, auch keine Klein-Lkw unter 1 to.

    MfG
    Thomas
     
  5. #5 Anonymous, 22.05.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Wenn ich mich recht erinnere, gibts Steuer nur Lkw oder Pkw.
    d.h. vom Gesamtgewicht abhaengig (bei 2,5 / 2,8/ 3,5 to ?).
    Beim HDK also auch Pkw-Steuer bei Wohnmobilentragung.

    Hi,
    das haben Sie leider abgeschaft, da alle Geländewagen "Sonder-Kfz" waren.
    Und wenn man schon mal dabei ist um eine Einnahmequelle zu schaffen ...
     
  6. #6 Anonymous, 25.05.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Auf Campingplätzen läuft man als Wohnmobil mit den entsprechenden Tarifen - so gings mir immer mim Berlingo
     
  7. #7 Anonymous, 27.05.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Morgen zusammen,

    mir hat dieses Thema schlaflose Nächte bereitet ;-) und so habe ich mich entschlossen einmal beim TÜV nachzufragen und erhielt folgende Aussage:



    Sehr geehrter Herr Lauer,

    um einen PKW nach erfolgtem Umbau als Sonstiges KFZ Wohnmobil einstufen zu können, muß folgende festeingebaute Mindestausstattung im Wohnteil vorhanden sein, wobei der Wohnteil den überwiegenden Teil des Fahrzeuges einnehmen und der Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes vorhanden sein muß:

    - Sitzgelegenheit mit Tisch
    - Schlafplätze (auch Sitzplätze die zu Schlafplätzen umgewandelt werden können)
    - Schrank oder Stauraum
    - Küche bzw. Kocheinrichtung

    Wenn Sitze im Wohnteil vorhanden sind, die während der Fahrt genutzt werden sollen, müssen ausreichend Fenster und zwei voneinander unabhängige Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein, die sich nicht auf der selben Fahrzeugseite befinden dürfen. Als Fluchtwege gelten Fenster, Türen und Luken mit einer Öffnungsfläche von mindestens 0,65 m², mit einer Mindesthöhe von 1m und einer Mindestbreite von 0,5 m. (Mindestanforderung: Fenster an zwei Fahrzeugseiten, davon mindestens 1 Fenster im Wohnbereich. Ist der Wohnteil nicht vom Führerhaus abgetrennt, sind ausreichend 1 Fenster in der Rückwand oder 1 Fenster seitlich im Wohnbereich.) Die direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer ist Voraussetzung für die Nutzung von Sitzplätzen im Wohnteil während der Fahrt.

    Bei Fahrzeugen mit herausnehmbarer Wohneinrichtung bzw. ohne ausreichende Mindestausstattung bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten.

    Die verkehrsrechtliche Umschreibung ist für die kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung nicht verbindlich.
     
  8. #8 Kaeptnfiat, 28.05.2007
    Kaeptnfiat

    Kaeptnfiat Mitglied

    Dabei seit:
    14.02.2007
    Beiträge:
    448
    Zustimmungen:
    0
    Hi,
    das ist eine jahrzehntealte Definition, nach der ich auch schon meinen Busausgebauthabe. Es fehlt der Hinweis auf die Stehhöhe (ab wann gilt das genau?).
    Die Kocheinrichtung hat der Pruefer auch in der Form akzeptiert, dass ich einen 2-flammigen Benzinkocher dabei hatte (nicht fest eingebaut!).
    Auch die Wasserversorgung erfolgte über Wasserkanister, die nicht fest eingebaut waren.

    MfG
    Thomas
     
  9. #9 Anonymous, 29.05.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallo aus München

    Also wie`s in anderen Ländern ist,weiß ich nicht,aber in Austria und Helvetien bleibt die Maut bis 2,8T die gleiche wie beim PKW.

    Gruß I-C-E
     
  10. #10 Anonymous, 30.05.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Ihr wisst aber auch, das man seit einiger Zeit 1,70m Stehhöhe haben muss/sollte um als So-Kzf. Wohnmobil zu laufen ;-)

    Das stell ich mir bei HDK´s ohne Faltdach oder Aufstelldach etwas schwierig vor.
     
  11. #11 Kaeptnfiat, 31.05.2007
    Kaeptnfiat

    Kaeptnfiat Mitglied

    Dabei seit:
    14.02.2007
    Beiträge:
    448
    Zustimmungen:
    0
    Tipp:
    Dach ausdengeln ;-)
    Vielleicht akzeptieren die ja auch ein Schiebedach, Stehhoehe unbegrenzt ...

    Thomas
     
  12. zooom

    zooom Mitglied

    Dabei seit:
    06.02.2007
    Beiträge:
    3.130
    Zustimmungen:
    139
    Also gut, noch ein Laienbeitrag:
    Die Regelung SoKfz WoMo hat sich seit dem 1.1.07 rückwirkend zum 1.1.06 geäandert:
    Die alte Gewichtsgrenze von min. 2.8to für's WoMo ist gefallen, es werden jedoch mindestens 2 to besteuert.
    Aktuell berlingo ZOOOM 1.6HDI WoMo 160.- Steuer im Jahr, vorher ca. 240.- als Pkw.
    Forderung nach Sitz-und Schlafgelegenheit ist geblieben, auch Stauraum muß fest eingebaut sein.
    Küche mit Spüle fest eingebaut erforderlich, mit Frischwasser- und Abwassertank (wir geben immer noch den Faltkanister als Abwassertank dazu)
    Stehhöhe im Bereich Kocher/Spüle von min. 1.70m erforderlich (da tut es auch ein kleines Hubdach)
    Die Chose lohnt sich steuerlich bei Dieselfahrzeugen ab Euro II, bei schwereren Fahrzeugen, die schon WoMo sind wird Steuer rückwirkend für's WoMo nachgefordert, versicherungsmäßig kann ein WoMo ohnehin sehr günstig sein.
    Uninteressant ist die Umrüstung für HDK mit Benzinmotor unter 2,5l Hubraum und besser als EURO II
     
  13. #13 Kaeptnfiat, 04.06.2007
    Kaeptnfiat

    Kaeptnfiat Mitglied

    Dabei seit:
    14.02.2007
    Beiträge:
    448
    Zustimmungen:
    0
    HI,

    nicht zu vergessen die Versicherung.

    Bei Wohnmobil ca 700-800.- / Jahr allein fuer Haftpflicht, minimal 50% nach 3 oder 4 Jahren.
    Also erst bei den Versicherungen anklopfen, nachrechnen.
    Nach meiner Erfahrung wars grob gesagt so:

    Lkw: wenig Steuer, hohe Versicherung,
    Pkw: mittel, mittel, Aussicht auf niedrigen Prozentsatz in der Versicherung
    WoMo(leicht): Pkw-aehnliche Steuer, Versicherung fix, teuerer als PkW,
    ausser als Fahranfaenger, da man mit weniger Prozenten anfaengt als beim Pkw.

    Ohne Gewaehr.


    Thomas
     
  14. zooom

    zooom Mitglied

    Dabei seit:
    06.02.2007
    Beiträge:
    3.130
    Zustimmungen:
    139
    Kann ich so nicht bestätigen, zahle für mein VW T5 WoMo (NP-Angabe 35' netto) beim Höchstrabatt ca. 350.- incl. VK mit 1000.- SB, bei der Kravag, über RMV abgeschlossen, da konnte bislang Keiner mit.
     
  15. #15 Anonymous, 29.06.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    WoMo oder PKW?


    Autobahnmaut:
    - Mazedonien: ab einer Gesamthöhe von 1,7m zahlt man mehr...
    - Serbien: Hier zählt die Höhe der Gürtellinie, man fällt unter PKW

    Campingplatz in Griechenland:
    Der Combo wurde als WoMo eingestuft. Die Nacht hat 17,5 Euro gekostet. Hitze + Insekten inclusive.
    Lustig, denn dort kostet ein strandnahes klimatisiertes Doppelzimmer mit Kühlschrank etwa 28 Euro.

    Gruß, gD
     
Thema:

Als HDK oder Wohnmobil zu werten

Die Seite wird geladen...

Als HDK oder Wohnmobil zu werten - Ähnliche Themen

  1. PKW oder Wohnmobil?

    PKW oder Wohnmobil?: Hallo zusammen, habt ihr euren Umbau als Wohnmobil eintragen lassen, und was waren die Vorteile / Nachteile davon? Von Versicherung /...
  2. Suche Campingbox oder Einzelbett/ Seitenschrank

    Suche Campingbox oder Einzelbett/ Seitenschrank: Kangoo, Dokker, Caddy... Hallo zusammen, vielleicht hat jemand von Euch etwas wegen Fahrzeugwechsel oder Umbau rumstehen... Und ja, natürlich...
  3. Unterlegscheibe Gummi oder auch Kunststoff für 12Nm

    Unterlegscheibe Gummi oder auch Kunststoff für 12Nm: Hallo Zusammen, meine Dachquerträger werden mit 12Nm am Dach verschraubt. Die Unterlegscheiben aus Gummi sind nach einmaligem Gebrauch...
  4. Berlingo II B9 - Navi Einbau oder Handy Halterung?

    Berlingo II B9 - Navi Einbau oder Handy Halterung?: Hallo, Ich bin ganz neu hier. Wir bekommen demnächst einen berlingo II von 2018, 1.6 Diesel Automatik. Einer der letzten vor dem Wechsel zum...
  5. Evalia oder Kastenwagen als Camper-Basis

    Evalia oder Kastenwagen als Camper-Basis: Hallo, ich bin auf der Suche nach einem eNV200 zum Ausbauen als Camper für 1-2 Personen. Werde den Ausbau wohl im Wesentlich einem Profi...