
Beastie
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Als völliger Tunning Laie bin ich bislang immer nur Autos 100 % von der Stange gefahren und habe mir um das Thema Allgemeine Betriebs Erlaubnis nur dann Gedanken gemacht, wenn irgendwo an einer Haltebucht ein 3er BMW mit offener Motorhaube stand, in dem sich mindestens 2 Herren der Rennleitung intensiv versenkt hatten und 2 andere fleissige Beamte im Lichte der Unterflurbeleuchtung die Schleifspuren der Schlappen in den Radkästen bewunderten..
Aber seit dem ich ne Evalia in der Garage stehen habe, holt mich das Thema ABE immer wieder ein.
Ich fasse mal meinen jetzigen Erkenntnisstand (der keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit hat!) zusammen und bitte um Ergänzung bzw. Berichtigung:
ABE könnte betroffen sein bei:
Welche Teile / Veränderungen / Ergänzungen am Fahrzeug benötigen grundsätzlich eine eigene ABE ... ne unbrauchbare Fußmatte kann schließlich auch das Bremsen verhindern...
und kann man davon ausgehen, dass das original Zubehör des Herstellers für dieses Fahrzeug auch Bestandteil der ABE für dieses Fahrzeug ist, also z.B. die Schutzleisten mit der Fahrzeug ABE erfasst sind?
Klingt auf der ersten Blick wieder wie Haarspalterrei.. aber bitte immer daran denken, ohne ABE erlischt formal die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und damit ist zu mindestens der Kaskoschutz mehr als gefährdet..
Aber seit dem ich ne Evalia in der Garage stehen habe, holt mich das Thema ABE immer wieder ein.
Ich fasse mal meinen jetzigen Erkenntnisstand (der keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit hat!) zusammen und bitte um Ergänzung bzw. Berichtigung:
ABE könnte betroffen sein bei:
* Reifenwahl auf original Felgen -> dazu gab es ja schon reichlich Infos Lastinde ok, alles ok.
* andere als die original Felgen : Größer , breiter ... ABE vom Hersteller für das Fahrzeug muss vorliegen
* Anhängerkupplung : ABE des Herstellers..
* Veränderungen Fahrersitze ( Drehkonsolen) ..auch hier braucht es konstenintensive Tests , die am Ende zur Zulassung im jeweiligen Fahrzeug führen.. ob sich das da auch ABE nennt, keine Ahnung ..
* Innenausbau : Solange man es ausbauen kann, scheint es unter 'Ladung' zu laufen..
* Veränderungen Elektrik (Standheizung, Laderegler für 2.Bat, Autoradio, ..eben alles, was am primären Fahrzeugnetz direkt angeschlossen wird.. hier braucht es eine E-Prüfnummer, sonst ist man des Todes...)
* Einbau eines Funkgerätes (Betriebsfunk, CB Funk, Amateurfunk..) : Nur streng nach Herstellervorgaben (Frequenzbereich, Leistung, Antenneinbauort, Kabelverlegung..) sonst erlischt die Fahrzeug ABE
* Innenlicht : Hurra ...Narrenfreiheit... obwohl.. LED ohne 'E' Nummer am Bordnetz. oh weiha..
* Tagfahrlicht: Nur typengeprüftes und nach bestimmten Vorgaben zum Einbauort zu montieren.
* Seitenschutzleisten (Nissan Zubehör..) : Haben eine ABE beiliegen, wenn man sie nachbestellt, werden sie vom Händler montiert, bekommt man keine extra ABE ausgehändigt? (eigene Erfahrung)
* Windschutz : Gibt keine ABE, da Fahrzeuggeometrie das grundsätzlich nicht her gibt
* Spritzschutzlappen (original Nissan Zubehör) : Hier liegt keine ABE bei.
*Gepäckraumtrenngitter?
* Tachgepäckträger?
* Dachzelt?
Welche Teile / Veränderungen / Ergänzungen am Fahrzeug benötigen grundsätzlich eine eigene ABE ... ne unbrauchbare Fußmatte kann schließlich auch das Bremsen verhindern...

Klingt auf der ersten Blick wieder wie Haarspalterrei.. aber bitte immer daran denken, ohne ABE erlischt formal die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und damit ist zu mindestens der Kaskoschutz mehr als gefährdet..