Gerichtsurteile rund ums Auto

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Winterliche Witterung und Straßenverkehr: Eine Kombination, die nicht nur die Autofahrer, sondern auch die Gerichte immer wieder beschäftigt. In dem Zusammenhang verweisen die Experten der ARAG Versicherung auf mehrere Gerichtsurteile, die sich auf dieses Thema beziehen. Beispielsweise urteilte das OLG Hamm, daß, wer sein Auto mittels eines Heizlüfters erwärmen will, sich währenddessen jedoch vom Fahrzeug entfernt, keinen Anspruch auf Schadenersatz von der Kasko-Versicherung hat, wenn das Auto dabei Feuer fängt (Az.: 20 U 216/96). Das OLG Düsseldorf entschied, daß ein Kraftfahrer, der bei Glatteis eine rote Ampel überfährt, weil er nicht rechtzeitig anhalten kann, als „Rotlichtsünder“ zu bestrafen ist. Schließlich habe er den Straßenverhältnissen Rechnung zu tragen und sich auf einen längeren Bremsweg einzustellen, so die Richter (Az.: 5 Ss Owi 451/91). Verkehrsteilnehmer können sich dabei nicht unbedingt auf eine Streupflicht der Städte bzw. Kommunen berufen. Diese müssen lediglich an gefährlichen und verkehrswichtigen Straßenabschnitten streuen, wie der BGH feststellte (Az.: III ZR 14/88). Auch Parkhausbetreiber müssen nicht permanent kontrollieren, ob sich auf Auffahrten und Parkplätzen glatte Stellen gebildet haben (LG Bielefeld, Az.: 8 O 350/96), Hausverwaltungen hingegen sind verpflichtet, Zufahrten zu Tiefgaragen stets eisfrei zu halten (AG Hildesheim, Az.: 36 C 2155/96-16).
 
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