Zulassung

Diskutiere Zulassung im Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung Forum im Bereich ---> Auto / Verkehr; Hallo, mein Combo steht zur Entabnahme beim FOH und ich werde Ihn in den nächsten Tagen abholen können. Nun meinte eine nette Dame beim FOH das...

  1. #1 Anonymous, 05.12.2006
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    Hallo,
    mein Combo steht zur Entabnahme beim FOH und ich werde Ihn in den nächsten Tagen abholen können.
    Nun meinte eine nette Dame beim FOH das ich den Wagen aber noch diese Jahr zulassen müsste.
    Da ich aus div Gründen bis Anfang Februar 07 jedoch noch ein fahrzeug habe würde ich den Combo erst nächstes Jahr anmelden.
    Ich kann mir nicht Vorstellen das mir mein FOH vorschreiben kann wann ich mein Fahrzeug zulassen muß.
    Ich bezahle den Wagen ja und kann dann damit machen was ich will, oder nicht ? :confused:
     
  2. #2 Anonymous, 05.12.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Stimmt, wenn Du das Fahrzeug bezahlt hast, kannst Du damit machen was Du willst !
    Allerdings kann Dir der Händler eine sogenannte Standgebühr abknöpfen, wenn der Combo bei Ihm rumsteht. Zusätzlich ist er dort u.U. nicht versichert, also Achtung !
     
  3. #3 Anonymous, 05.12.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Der kommt heim in die Garage.
     
  4. #4 Anonymous, 05.12.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Man wird von dir eine Versicherung verlangen. Das ist soweit legitim solange der Wagen finanziert wird.
     
  5. Knuffy

    Knuffy Mitglied

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    Hallo Bulli112,

    Wenn er komplett bezahlt ist, dann kannst Du ihn mittels Transportanhänger oder Kurzzulassung zu Deiner Garage bringen. Wann er dann zugelassen wird ist dann Deine Sache, damit hat dann Dein FOH nix mehr zu tuen. Du kannst den Wagen dann selber mittels Kurzzeitkenzeichen bei Deiner Zulassungsstelle anmelden. Das Auto mus dabei sein, da alles überprüft werden muss (es sei denn, Du kennst einen Autoverkäufer, der Dir eine Vorführbefreiung besorgt). Am besten mal mit jemandem von der Zulassungsstelle absprechen. Fakt ist allerdings, das wenn der Wagen aus Deiner Garage gestohlen wird, ist das Fahrzeug nicht versichert und Du machst ne lange Nase und hast Pech gehabt. Das wäre mir ein zu großes Risiko.

    Gruß Martin
     
  6. #6 Anonymous, 05.12.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Es ging darum das ich Zulassen muß wegen der Mehrwertsteuererhöhung und der Zulassungsstatistik.
    Und deshalb muß ich Ihn bestimmt nicht Zulassen wenn ich Ihn bar bezahle.
     
  7. Guest

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    Selbstverständlich nicht. Mit deinem Eigentum kannst du tun, was du willst.

    tuppes
     
  8. Knuffy

    Knuffy Mitglied

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    Moin,

    :shock: boah ey isses schon so weit? ist denn heut schoo Weihnachten? oder ein verspäteter Aprillscherz? Nee mann, ist der Überwachungsstaat schon so weit um solche nichtigkeiten zu kontrolieren? und was geht das dem FOH an? Der ist für´s Auto verkaufen und reparieren zuständig. Also bezahlen, einpacken und mitnehmen das Auto, feddich und gut. Mann mann mann, das sollte mal einer bei mir machen, da wäre er genau an der richtigen Adresse :wikinger: Den würde ich mal Fragen was ihm lieber ist, Autos verkaufen oder Kunden bevormunden. Selbst wegen Garantiegeschichten kann er nix, weil Garantiebegin ab Abholdatum und gut. Das durch die spätere Zulassung dann Wartungen etwas später folgen ist da kein Problem, da diese nach Kilometerstand durchgeführt werden. Tze tze tze, Leute gibts :no:


    Gruß Martin
     
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