
zooom
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Evaliator schrieb:Hier ist ein interessanter und umfangreicher Artikel zur Mängelhaftung.
Was ich nicht wußte war, dass man bei Kurzzulassungen aufpassen muss, ob die Haftung vertraglich aufgenommen ist, da dies oft ein Haftungsausschluss ist. Da gibt es konkurierende Rechtsprechungen...
http://www.kfz-sv-kraeusslein.de/upload ... rantie.pdf
Bitte Links darauf prüfen, ob sie überhaupt noch aktuell sind, dieser ist es mit Sicherheit nicht mehr, erkennbar z.B. am Begriff "Wandlung", das gibt es nach dem aktuellen Verbraucherrecht gar nicht mehr, das heißt heute "Rücktritt vom Kaufvertrag", auch die Daten der Referenzurteile scheinen von Anno Tobak zu sein, die Rechtssprechung war 1997 sehr anders als heute.
Und insoweit ist die Veränderung einer Rechtslage wg. Kurzzulassung obsolet.