derMicha
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Der Wagen ist ein Modell 2015... nächste Woche ist er meins... juhuuuu !!!
Nero_HH schrieb:...Es ist Pflicht und meines Wissens nach erlischt die Betriebserlaubnis, wenn man Räder ohne Sensoren fährt. ....
Mhm.. vielleicht gilt auch hier sinngemäß , dass man mit dem Pannenersatzrad nur bis zur nächsten Werkstatt 'humpeln' sollte.. so in Anlehnung an das leidige Notrad, was man wohl auch nicht eben als 'vollwertige Fahrbereifung' einstufen kann.xmartin schrieb:Im Pannenfall wäre das Ersatzrad dann ja nutzlos, oder eine böse Falle
TheCommander schrieb:1.) Reifendrucksensoren serienmäßig (vorgeschrieben ab 01.11.2014)