Kühlwasserschwund

Diskutiere Kühlwasserschwund im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Guten Abend, hat von Euch schon mal jemand eklatanten Kühlwasserschwund gehabt ohne das sichtbar Wasser auslief oder hinten raus verbrannt ist...
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Maasi

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"Hubertus" ist hin... und der Verkäufer holt ihn Freitag ab.:heul:
Doch die Zylinderkopfdichtung
Der Kompressor drückt in den Kühlwasserkreislauf, Ergebnis ist, dass der Temperatursensor falsche Werte bekommt und nicht immer sicher den Ventilator auslöst. Das Wasser fängt an zu kochen und wird dann über den Ventildeckel im Ausgleichsbehälter raus gedrückt um den Druck zu mindern. Dort verdampft es schnell.
Ich bin geknickt.
Es hat nicht jemand zufällig einen Nv200 für oe 6.500€ im Hof zum Verkauf stehen ....


hallo,
den letzten satz finde ich aber recht mutig...
gruß von maasi:wink:
(der so sachen auch schon hinter sich hat...)
 
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Clahan

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"Berta" (ist ausgebaut) war mir ja etwas zu klein...
Inzwischen habe ich ein Angebot über 420€ für den Tausch der defekten Zylinderkopfdichtung, nur die Frage aller Fragen, ob der Zylinderkopf einen weg hat, die kann mir keiner beantworten- der kostet sind dann auch 2.700€... Bei einer Laufleistung von 156.000 eigentlich keine Option. Ich könnte einen generalüberholten Motor mit 57.000 Kilometern auf dem Buckel für 1.467€ haben, mit Einbau dann auch so um die 2.400€. Der Verkäufer nimmt den Wagen zurück, will aber meine Kosten nicht tragen und ich will nicht drauf sitzen bleiben. Jetzt erwäge ich doch eine erweiterte Mängelrüge mit Fristsetzung. Nach neuester Rechtssprechung muss ein gewerblicher Verkäufer für Mängel in der Höhe des Kaufpreis zuzüglich 5% haften und da der Vorbesitzer das Problem schon hatte, hat der VK den Mangel verschwiegen. Hilft mir nur nicht wenn der dann "pleite" geht und ein neues Geschäft über seine Frau aufzieht. Im schlimmsten Fall droht ein "Beweissicherungsverfahren" mit Gutachterkosten doppelt so hoch wie der Kaufpreis und am Ende muss der VK dann um ein vielfaches mehr bezahlen als ein neuer Motor gekostet hätte und der Wagen steht ewig lange rum... Wie dick ich solche Aussichten hab. Mal schauen wie sich das entwickelt, der VK will sich "rechtlich schlau" machen und sich morgen melden.
wir werden sehen. Schönen Abend
 
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mawadre

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Ich würde von Gerichtlichen Aktivitäten abraten. Selbst wenn Du mit viel Aufwand gewinnst und ohne finanzielle Blessuren rauskommt, kostet es unglaublich viele Nerven und Zeit. An Deiner Stelle würde ich die Sache Rückabwickeln und nach vorne schauen. Auch nicht dran rum frickeln, die Kiste wird nicht besser. Lieber 2000 mehr in die Hand nehmen und ein weniger gefahrenes Auto finden. Du willst ja noch lange Freude daran haben...
 
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triplemania

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.... Nach neuester Rechtssprechung muss ein gewerblicher Verkäufer für Mängel in der Höhe des Kaufpreis zuzüglich 5% haften ....
Da bringst Du offenbar etwas durcheinander.
1.) "5 % vom Kaufpreis" wird von vielen Gerichten als (ein) Maßstab dafür angelegt, ob ein Mangel "erheblich" ist. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten zur Beseitigung des/der Mangels/Mängel diese Grenze, soll der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sein. D.h.: der Käufer muss sich auf Nachbesserungsversuche des Vrkäufers nicht mehr einlassen (kann er aber weiterhin statt des Rücktritts verlangen, wenn er möchte)
2,) Verlangt der Käufer Nacherfüllung wegen eines Mangels, muss der Verkäufer "nachbessern" (und hat auch das Recht dazu).
Nur in einem (seltenen!) Ausnahmefall darf der Verkäufer die Nacherfüllung ablehnen und stattdessen die Rückabwicklung des Kaufs anbieten: wenn die Nacherfüllung (Reparatur des Mangels) mit "unverhältnismäßigen Kosten" verbunden wäre (§ 439 Abs. 3 BGB). Ob eine Reparatur für den Verkäufer deswegen "unzumutbar" ist, hängt aber nicht von der Höhe des vereinbarten Kaufpreises ab, sondern vom Wert der Sache in unbeschädigtem Zustand (hier: dein Auto mit intaktem Motor).

Kurz und gut: Selbst den von Dir beschriebenen Austausch des kompletten Motors (wenn erforderlich) müsste der Verkäufer noch als Nacherfüllung - für Dich kostenfrei - durchführen.
Ich würde versuchen, mich mit dem Verkäufer so zu einigen:
a) Er zahlt an Dich was Du für die Reparatur voraussichtlich brauchst und
b) Du entlässt ihn dafür wegen dieses Mangels aus seiner Haftung..
c) Du erledigst mit der Geld die Reparatur selbst (oder ineiner anderen Werkstatt, in deiner Nähe).
d) Über sein beim Verkauf verschwiegenes Wissen vom Mangel redet ihr nicht mehr, auch nicht mit dem Staatsanwalt.

Wenn er bei klarem Verstand ist, müsste er das Angebot lukrativ finden - und du könntest deine Freundschaft mit Hubertus weiter führen.
 
zooom

zooom

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Also ich könnte evtl. einen Motor mit Getrieb mit ca. 30'km auftreiben, checke grad den Preis. Wenn das Auto sonst gut ist, würde ich auch versuchen mit dem Verkäufer einen Deal zu machen.
Im übrigen habe ich die Rechtssprechnung so verstanden, daß der Verkäufer die unmittelbar mit der Behebung eines Sachmangels zusammenhängenden Kosten mit zu tragen hat. Aber Recht haben und Recht bekommen...
 
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mawadre

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Ich würde auch sagen, lass Justizia außen vor. Die Leute im System (Anwälte, Staatsanwälte, Gerichte, Notare, Gutachter, Versicherungen) können sich aller Erfahrung nach sehr gut und für ihresgleichen lukrativ mit sich selbst beschäftigen (Versicherungsbeiträge, Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Gutachterkosten etc.pp.) Aber für Leute außerhalb des Systems gibt es meist einfachere, effektivere und nervenschonendere Varianten... Abgesehen davon kann ich mir nur schwer vorstellen, dass ein Gebrauchtwagengeschäft einen Staatsanwalt irgendwie interessieren könnte. Es gibt genügend und regelmäßig Beispiele, wo heftigere Vorgänge unverfolgt bleiben ("Das Verfahren wurde eingestellt.")
 
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Clahan

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Hallo Zusammen,
da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Den Staatsanwalt wollte ich nie ins Boot holen, das wird eh eingestellt, ich sprach vom zivilrechtlichen Weg.
Ich bin deswegen so hin und her gerissen, da ein vergleichbarer Wagen mit intaktem Motor und dem Bj 12 zwischen 7.600€ und 8.800€ kosten würde und die Reparatur des Motors damit ihm Rahmen der Haftung liegen würde. Warum soll ich dass nicht in Anspruch nehmen? Dafü ist die Haftung doch da. Ansonsten ist der Wagen doch OK. Ich seh es nicht ein, dass der VK meine Kosten, 750€ bisher (TÜV, Aufbereitung, Klimainspektion, Kühlerprüfung, Fahrkosten etc.) nicht tragen will. Aufgrund meiner Bemühungen hat der Wagen, abgesehen vom Motor, sogar eine Wertsteigerung erfahren und der VK wird 100% nach Rückgabe an einen Exporthändler verkaufen und den Mangel wieder verschweigen. Wir sind ja eher durch einen Zufall drauf gekommen, denn der Wagen fährt sich trotzdem gut. Gut letzteres ist kein Argument und geht mich eigentlich auch nichts an. Im Moment tendiere ich zur Reparaturlösung und werde dem VK eine erweiterte Mängelrüge mit Fristsetzung zur Nachbesserung übermitteln. Die Idee mit der Zahlung der Reparaturkosten und der Entlassung aus der Haftung finde ich sehr gut (Danke André)
Und wenn sich durch Thomas ein Motor aufreiben lassen würde wäre ich sofot dabei. Ich fahre jetzt erstmal für einen Kostenvoranschlag zu einer Werkstatt etwas außerhalb von München. Die sind um einiges günstiger.
danke Euch allen, viel Zuspruch und sehr viel konstruktives
 
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triplemania

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Das arglistige Verschweigen eines Mangels (zivilrechtlich: Anfechtungsgrund) ist strafrechtlich als Betrug, § 263 StGB (oder Betrugsversuch, §§ 263,22 StGB) zu bewerten. Der Staatsanwalt, wenn er denn davon erfährt, interessiert sich dafür von Amts wegen. Betrug ist ein Offizialdelikt.
@ mawadre: Das Vertrauen in den Rechtsstaat kann ich dir nicht wiedergeben. Aber vielleicht tröstet dich der Gedanke, dass auch langjährig erfahrene (und im System "bekannte") Rechtsanwälte anders agieren, als von Dir beschrieben. Siehe Postimg #28. :bier:
 
zooom

zooom

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Der Motor ist schon wech. Ich kann Dir hier ne Werkstatt in Merching empfehlen (nicht wir, wir machen uns nicht die Hände schmutzig;-)
 
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Clahan

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Hallo Thomas, Merching bei Augsburg? Das wäre ja super mega. Gibst du mir bitte die genauen Daten durch?! DANKE
Ich war heute in einer kleinen Werkstatt in Gröbenzell, der den Wagen am Montag unter die Lupe nimmt. Er meinte, dass er noch nie einen Zylinderkopf mit Haarriß von Nissan gesehen hätte, sehr wohl aber defekte Zylinderkopfdichtungen. Der Preisunterschied ist da ja enorm. Ich hab mir Montag frei genommen und schau mir das live an, als Praktikantin sozusagen. Dem Verkäufer habe ich heute eine erweiterte Mängelrüge mit Fristsetzung zur Behebung zugeschickt. Mal sehen wie das ausgeht. Eine Abgeltung habe ich jetzt noch nicht vorgeschlagen, nachher ist es die Dichtung und kostet 450€und ich hab 2.900€ geltend gemacht. Geht auch gar nicht. Ich melde mich wieder.
VG Claudia
 
Thema: Kühlwasserschwund
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