es gibt kein gewährleistungszertifikat.
bitte immer dran denken, dass garantie und gewährleistung völlig verschiedene dinge sind.
garantie ist freiwillig und was darin enthalten ist, das ist bestandteil der garantiebedingungen.
jedoch gibt es einen gesetzlichen anspruch auf 1 jahr gewährleistung, wobei die beweislastumkehr nach 6 monaten eintritt.
für den käufer empfiehlt es sich also, alle schäden möglichst in den ersten 6 monaten zu reklamieren.
eine gewährleistung kann der verkäufer (händler zu privat) nicht ausschliessen. sollte sowas im kaufvertrag stehen, dann ist dieser passus ganz einfach ungültig.
mit garantie hat das jedoch nichts zu tun, die kann es zusätzlich noch geben.
ansonsten hat thomas natürlich völlig recht.
ein anlasser ist kein verschleissteil und der händler hat das gefälligst zu reparieren und das pronto. kann er das selbst nicht, dann muss er dem kunden gestatten, das woanders durchführen zu lassen. bezahlen muss er aber.
lass dich bloss nicht mit dummen sprüchen abspeisen. es gibt immer wieder so rosstäuscher, die das versuchen. im zweifelsfall muss man halt mal die worte schiedsstelle und anwalt fallen lassen. das bewirkt oft wunder.