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welfen2002
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Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland für Autos, die mit einem Gurtsystem ausgerüstet sind eine Anschnallpflicht. (Im übrigen auch im benachbarten Ausland)
Nun meine Frage:
Angeschnallt werden muß sich nach Gesetzeslage nur bei der Fahrt.
Heißt das, wenn ich das richtig verstehe, nur wenn das Auto sich in Vorwärtsbewegung befindet?
Leider sind die Verkehrsgesetzte ziehmlich undurchsichtig.
Gab es, gibt es, oder kann man sich vorstellen, das die Polizei auch ahndet, wenn man unangeschnallt rückwärts fährt?
Oder gibt es einen konkreten Fall, wo jemand aufgefordert wurde sich im Stand anzuschnallen, z.B. vor einer roten Ampel?
Wieviel Sekunden zwischen dem Anschnallen und der Vorwärtsbewegung eines Autos liegen müssen ist mir nicht bekannt. Gibt es dazu irgendwelche Grenzwerterfahrungen?
Nun meine Frage:
Angeschnallt werden muß sich nach Gesetzeslage nur bei der Fahrt.
Heißt das, wenn ich das richtig verstehe, nur wenn das Auto sich in Vorwärtsbewegung befindet?
Leider sind die Verkehrsgesetzte ziehmlich undurchsichtig.
Gab es, gibt es, oder kann man sich vorstellen, das die Polizei auch ahndet, wenn man unangeschnallt rückwärts fährt?
Oder gibt es einen konkreten Fall, wo jemand aufgefordert wurde sich im Stand anzuschnallen, z.B. vor einer roten Ampel?
Wieviel Sekunden zwischen dem Anschnallen und der Vorwärtsbewegung eines Autos liegen müssen ist mir nicht bekannt. Gibt es dazu irgendwelche Grenzwerterfahrungen?