zooom
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Folker Racho schrieb:In den Fahrzeugpapieren fehlt unter Stützlast das entscheidende Wörtchen "max.".
Im Gesetz findet sich die Formulierung: Die Stützlast muss mindestens 4% der Anhängelast ausmachen.
1100 kg x 4% = 44 kg
Es handelt sich um die Minimalstützlast bei 1100kg.
Die Maximalstützlast findet sich niemals in den Papieren, sondern auf den (daher verpflichtend) anzubringenden Schildern an AHK und Anhänger.
Deine max. Stützlast ist also 75 kg, da bedarf es keiner Eintragung in den Papieren.
Es gibt keine Stützlastschilder mehr, nur noch in der Schweiz.
Die Forderung nach 4% Stützlast wird oft dahingehend eingeschränkt (so zu lesen an manchen Anhängerdeichseln) 4% der Gesamtlast, mehr als 25kg sind nicht erforderlich.
Es gibt übrigens eine AHK für den NV200 mit 2to zul. Anhängelast, ist sogar TÜV abnahmefähig, D-Wert 10.9, aber teuer, starr ca. 1200.- incl. Einbau.