Ich hab Ihn... NV 200 Evalia 1,5 D

Diskutiere Ich hab Ihn... NV 200 Evalia 1,5 D im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hallo miteinander.., Ich bin neue hier und stell mich kurz vor seit 5 Wochen haben wir einen Nissan NV 200 Evalia 1,5 l D, 5 Sitzer. Mit eier...
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Fan

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wenn ihr es nicht glaubt, recherchiert mal im Internet, z.B. hier:

http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html

Zitat: "Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen. Weder die für die Anhängekupplung und die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene zulässige Stützlast dürfen überschritten werden. ... Soweit der Gesetzestext, in der Praxis bedeutet dies, dass es zwei Werte gibt. Den Wert, den der Hersteller des Zugwagens vorgibt und denjenigen, den der Hersteller des Anhängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist."
 
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Fan

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axo: ein Blick in den Gesetzestext dürfte Zweifel ausräumen:

§44 Nr.3 StVZO:
Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen. Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs ist vom Hersteller festzulegen; sie darf - ausgenommen bei Krafträdern - nicht geringer als 25 kg sein. Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen. Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern - ausgenommen bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern), die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind (§ 58) und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten - höchstens 15 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2,00 t betragen. Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden."

Einziger Interpretationsspielraum ergibt sich m.E. nur daraus, dass hier von Zentralachsanhänger die Rede ist. Ein Fahrradträger o.ä. fällt streng genommen wohl nicht hierrunter. Daraus aber abzuleiten, dass die vom Hersteller angegebene Stützlast dafür nicht gilt erscheint mir gewagt.
 
zooom

zooom

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Also um es klarzustellen.
Ich habe heute angerufen bei dem Hersteller, der die Westfalia Kupplung modifiziert.
Die zulässige Stützlast ist eine vom Fahrzeughersteller festgelegte Größe, die Bestandteil der EU Homologation ist. Diese ist NICHT veränderbar, TÜV Begutachtungen mit höherer Stützlast sind schlicht fehlerhaft. Dies gilt ausdrücklich auch für die Verwendung von Fahrradträgern!
 
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Knutmut

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Ok, dann bleibt mir also nur meine beiden Händler auf 1000,-€ Fehlinvestition zu verklagen oder nen nich so hellen TÜV-Prüfer zu finden wenn das so stimmt - kann ich alles so noch nicht wahrhaben.
Ich werd mal noch Thule anschreiben woher ja die Original Nissan AHKs kommen , auf dem Typenschild steht ja sogar Nissan NV200 drauf und 75kg Stützlast- wenn es absolut unmöglich wäre die Stützlast abzugraden von 44kg auf 75kg dann frag ich mich wozu das dann überhaupt da drauf steht denn schließlich ist die speziell für den NV konstruiert und abgenommen ???
Wenn zwei Großhändler mir diese Information geben und die nicht stimmt - dann fahren in Hamburg zigtausende mit zum hohem Gewicht hinten drauf rum - da Nissan vorwiegend Kleinwagen baut betrifft das Problem die ganze Modellpallette und 3er Radträger waren bei Nissan zuletzt bundesweit monatelang im Angebot - 44kg würde nichtmal mit nem 2er Träger und 2normalen Rädern funktionieren denn da hat man mit Träger und 2Rädern auch 46-48kg minimum.
Also irgendwo ist da was faul - Nissan bräuchte keinen einzigen Radträger verkaufen wenn das so stimmt... (außer für die SUVs).
 
zooom

zooom

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Es sind einfach 2 Paar Schuhe auf welche Stützlast die AHK geprüft ist, auch auf welche Anhängelast, wenn der Hersteller 44kg vorgibt, darf die geprüfte Stützlast der AHK zwar höher sein, was aber nix an den Fahrzeugparametern ändert. Am Besten fragste mal direkt bei Nissan nach.
Ich habe heute explizit diese Auskunft vom Hersteller/Gutachtenhalter erhalten, es ging genau um Fahrradträger.
Ich denke, der technische Hintergrund ist die Verformbarkeit der Heckpartie (Stichwort Heckaufprall), die einfach technische Grenzen setzt.
 
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uija

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D.h. Wohnwagen maximal 1100kg und so packen, dass man auf 44kg Stützlast kommt ... :-(
 
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Beastie

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Früher war das einfacher.. da gab es wohl ein Schild für das KFZ und eines für den Anhänger, derweil gibt es aber wohl nur eines für die Kupplung, die aber nur dann die begrenzende Größe ist, wenn KFZ und Hänger höhere Werte haben...

Exkurs: Stützlast
Das Gewicht, welches über die Anhängerkupplung des Anhängers auf die Kupplung des
ziehenden Kfz drückt, wird Stützlast genannt (§ 44 StVZO). Die Stützlast muss positiv, d. h. nach
unten gerichtet sein. Nur dann drückt sie auf die Kupplung des ziehenden Fahrzeugs. Daher darf
die Mindeststützlast nicht weniger als 4% des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers, min-
destens jedoch 25 kg (bzw. 500 kg bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 3,5 t) betragen und
ist bei größeren Anhängelasten zu erhöhen. Die notwendigen Angaben können dem COC –
Papier (Feld 19.1)4 oder der entsprechenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (Feld
13) entnommen werden. Der früher übliche Hinweis auf die Stützlast sowohl am ziehenden
Kfz wie auch dem Anhänger durch ein entsprechendes Klebeschild sieht § 44 StVZO nicht mehr
vor Er ist nur noch auf dem Typschild der Anhängerkupplung zu finden. Je nach angebauter
Anhängerkupplung weist jedoch das Typschild eine höhere Stützlast auf, als das COC – Papier
für das in Rede stehende Kfz genehmigt.
Quelle: http://www.bernd-huppertz.de/Fachartike ... %20zGM.pdf

CoC meint Certificate of Conformity ... also die Bescheinigung des Herstellers Europa Conform zu sein sowie die Zusammenstellung aller Daten, die man am Ende dann auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I + II wieder findet...
Die CoC kann man sich bestellen wenn man 150 Euro zu viel hat.. nehme aber an, die kann man auch irgendwo kostenlos einsehen.. wird aber auch nix anders drin stehen, als wir schon wissen 0044 kg...

Im Leitfaden zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung findet man zu Feld 13 ( Stützlast..)
Feld (13): Stützlast in kg
Es ist die Stützlast bzw. die Sattellast einzutragen. Der Wert ist aus dem CoC bzw. der Datenbestätigung zu übernehmen, und zwar aus dem

•CoC je nach Fahrzeugklasse aus Nummer 19.1 oder 14.6 oder 12.2.4
• bisherigen Fahrzeugbrief
[...LKWkram]
Hier wäre also der einzige Weg, was anderes als die 44 kg aus der CoC zu bekommen, genannt.. ne Datenbestätigung über mehr...

Vermute mal, das meint nix anderes als ne Einzelzulassung / Abnahme ... wobei ich nicht die geringste Ahnung habe, was dazu notwendig ist...

Auf der anderen Seite erinnert mich das Ganze wieder an die leidige Reifenthematik... auf den ersten Blick kommt man da ja auch nicht um C-Reifen rum.. aber kaum mal rumgehört ist dann doch wieder alles ganz anders... GRRRRRRR...

Wie man da als Normalsterblicher auch nur im Ansatz durchblicken soll, ist mir ein Rätsel ... :krank:
 
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Knutmut

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Nochmalige Anfrage über meinen Händler direkt bei Nissan ergab :

"Die von Nissan angeboten AHKs sind Nissan Originalteile, daher gelten die auf der AHK stehenden Angaben für das Fahrzeug, Eintragung nicht notwendig. Der NV200 kann daher 75kg Stützlast betrieben werden."

Natürlich habe ich das wieder nicht schriftlich und muß wohl nochmal direkt an Nissan schreiben.... (wo ich natürlich erstmal gesagt bekomme, wenden sie sich bitte an Ihren Händler....).

Ob der Unterschied wirklich beim offiziellen Originalteil liegen könnte?
 
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Knutmut

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Kann eigentlich ein Admin das Thema mal in "Stützlast AHK" umbenennen oder so?

Und ich würde ja gern nochmal Folkers Theorie hier einwerfen:

"In den Fahrzeugpapieren fehlt unter Stützlast das entscheidende Wörtchen "max.".
Im Gesetz findet sich die Formulierung: Die Stützlast muss mindestens 4% der Anhängelast ausmachen.
1100 kg x 4% = 44 kg
Es handelt sich um die Minimalstützlast bei 1100kg.
Die Maximalstützlast findet sich niemals in den Papieren, sondern auf den (daher verpflichtend) anzubringenden Schildern an AHK und Anhänger.
Deine max. Stützlast ist also 75 kg, da bedarf es keiner Eintragung in den Papieren."
 
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Beastie

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Gucken wir doch einfach mal in den berühmten § 44 inder aktuellen Form :)

§ 44 Stützeinrichtung und Stützlast
(1) An Sattelanhängern muss eine Stützeinrichtung vorhanden sein oder angebracht werden können. Wenn Sattelanhänger so ausgerüstet sind, dass die Verbindung der Kupplungsteile sowie der elektrischen Anschlüsse und der Bremsanschlüsse selbsttätig erfolgen kann, müssen die Anhänger eine Stützeinrichtung haben, die sich nach dem Ankuppeln des Anhängers selbsttätig vom Boden abhebt.
(2) Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt. Dies gilt jedoch nicht für Starrdeichselanhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einem zum Anheben der Deichsel geeigneten Kraftheber. Stützeinrichtungen müssen unverlierbar untergebracht sein.
(3) Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen. Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs ist vom Hersteller festzulegen; sie darf – ausgenommen bei Krafträdern – nicht geringer als 25 kg sein. Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen. Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern – ausgenommen bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern), die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind (§ 58) und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten – höchstens 15 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2,00 t betragen. Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.


Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__44.html



Hier lesen wir : Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen. Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs ist vom Hersteller festzulegen; sie darf – ausgenommen bei Krafträdern – nicht geringer als 25 kg sein.


Somit sind 25 kg das Maß der Dinge.. und die vom Hersteller in der COC genannte Kenngröße ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeuges.

Die Aufklebergeschichte findet man hier nicht mehr.. das war mal...

Welchen Sinn soll es machen, eine Stützlast für ein Fahrzeug anzugeben, das gar keinen AHK hat? .. Wenn doch die Stützlast durch die AHK bestimmt wird und nicht durch das Fahrzeug?

Neee... hier passt was nicht.. da muss Nissan noch mal drüber... wahrscheinlich haben die einfach nur das COC verdummbeutelt... was um alles in der Welt macht es für einen Sinn, ne traurig geringe Stützlast werbewirksam (im negativen Sinne...) auch noch in Prospekten zu nennen, wenn die gar nicht gilt?

Der Begriff 'original Teil' ist derweil ja auch Geschichte... das müsste dann für alle AHKs gelten, die zusammen mit dem NV200 certifiziert sind... und das sollten alle sein, die man legal dran schrauben kann. Wenn die AHK werksseitig immer dran ist, wäre sie ja Teil der Gesamt Fahrzeug COC ...was sich dann aber auch direkt in der Stützlastangabe dort niederschlagen sollte.
 
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Folker Racho

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Knutmut schrieb:
dennoch steht in der Anleitung des Trägers das die zulässige Stützlast beachtet werden muß ...denn der Träger hat voll beladen 66kg und die 44kg maßgebend wären. Die Konstruktion der starren AHK federt dann auch schon ordentlich... an der AHK steht schon groß 75kg dran und auf Nachfrage wurde mir auch gesagt das ausschlaggebend ist was da dran steht, da die AHK schließlich genau für dieses Modell zugeschnitten ist....
Ist ja wohl derselbe hickhack wie mit den Reifen, jeder sagt was anderes ob eintragen ja oder nein.

Deine Thule-AHK hat eine e-Prüfnummer (e11 00-7496), deshalb muss sie nicht eingetragen werden, mußt nur die Bescheinigung der AHK mitführen. Beim nächsten TÜV-Besuch kann sie eingetragen werden, muss aber nicht.
Es gelten somit die Werte auf deinem AHK-Schild: vert. load S 75 kg, D Wert 7.00 kn.
http://www.jh-autoparts.de/out/media/5075.pdf
In den Fahrzeugpapieren 1 und 2 dürfte es bei einem neuen Zugfahrzeug gar kein Eintrag zur Stützlast geben, wo soll Nissan den Wert ohne AHK gemessen/ berechnet haben?
Bei einem Fahrradträger hat der Kugelkopf eine andere Belastung als bei einem Einachshänger.
Hier kann man nicht einfach Gewicht des Trägers und der Räder addieren.
Hier ist rechnerisch noch z.B. der Überhang zu berechnen:
Beispielrechner von AL-Ko:
http://www3.al-ko.at/fahrzeugtechnik/amc-chassis/motorcaravan/amc-zubehoer/bikepack_rechner.html

Das dürfte aber bei 66kg Gesamtgewicht und 75kg Stützlast kein Problem darstellen. Kannst ja mal Höhe und Überhang messen und ausrechnen. Würde mich auch interessieren.

Knutmut schrieb:
Nochmalige Anfrage über meinen Händler direkt bei Nissan ergab :

"Die von Nissan angeboten AHKs sind Nissan Originalteile, daher gelten die auf der AHK stehenden Angaben für das Fahrzeug, Eintragung nicht notwendig. Der NV200 kann daher 75kg Stützlast betrieben werden."

So isses :lol: Alles andere ergäbe keinen Sinn.
 
zooom

zooom

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Irgendwie könnt Ihr es nicht lassen gelle?
Natürlich kann der Fahrzeughersteller eine Stützlast vorschreiben, (genau wie eine Achslast) die kann von Faktoren, wie z.B. der Karosseriekonstruktion, Verformungszonen etc. vorgegeben sein.
Der Prüfwert der AHK ändert daran nichts.
Warum fragt nicht einfach mal jemand bei Nissan nach und bittet um Klärung, die haben ja auch einen AHK gestützten Radlträger im Programm.
 
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Beastie

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Folker Racho schrieb:
In den Fahrzeugpapieren 1 und 2 dürfte es bei einem neuen Zugfahrzeug gar kein Eintrag zur Stützlast geben, wo soll Nissan den Wert ohne AHK gemessen/ berechnet haben?

Aehm.. die gibt es aber... Ziffer 13 eben.. wäre das nicht der Fall, hätten wir das Hickhack gar nicht.

Der Sinn wäre auch klar... Nissan sagt damit einfach nur, wenn man mehr als mit 44 kg an dieser Stelle senkrecht belastet, ist der Karren nicht mehr conform... weil vielleicht die Scheinwerfer zu hoch stehen oder irgendein anderer schiess mich tot nicht mehr passt. .. vielleicht hat das auch wirklich niemand ernsthaft berechnet sondern einfach nur mal was geschrieben dass was im COC steht weil dieser Wert eben gefordert wird... das Problem ist aber es steht da...

Und das der Thule Träger quasi das original Teil ist lässt den Schluss zu.. wenn nicht mit dieser AHK, mit welcher sonst im Hinterkopf hätte Nissan die 44 kg daher gedichtet? .. Weil ohne AHK ist der Wert in der Tat ohne jede Aussagekraft weil man an der Stelle nix anbringen kann ohne AHK :) ..

Zum Glück hilft Logik bei Vorschriften nicht weiter .. sonst müsste man alle Hoffnung fahren lassen :lol: ..aber nur weil etwas unsinnig ist, ist es noch lange nicht ungültig.

Denke, hier ist Nissan mit ner eindeutigen schriftlichen Stellungnahme gefordert... die haben es ja auch irgendwie mit den zugelassen Windabweisern hinbekommen :mrgreen:
 
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Anonymous

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Also ich habe jetzt auch eine abnehmbare AHK von Thule mit 75kg vertical load und habe mir in Vorbereitung des Anbaus mal die seitlichen Aufnahmen für den Kupplungsträger betrachtet...
75kg Stützlast sind nix (bin mit meinen 94kg auf der AHK rumgehüpft - außer leichtem Federn nix zu merken), ABER wenn da bestimmungsgemäß ein Hänger dranhängt, wirken ganz andere Kräfte.
Anfahren mit 1,1t hinten dran geht auch, wenn man statt der (geltenden!) 44kg Stützlast 75kg beladen hat.
Leider erhöht sich die vertikale Last beim Bremsen (auch mit gebremstem Anhänger) ganz erheblich, weil die Deichsel runter will... und DA hätte ich dann doch Angst, das Blech des Evalia würde mit häßlichem Geräusch seinen Dienst quittieren, d.h. die 2x 2 Schrauben, mit denen der Kupplungsträger am Fahrzeug befestigt ist, würden ausreißen.

Ergo: Fahrradträger mit 66kg Gesamtmasse sind vielleicht nicht 100%ig regelkonform, sollten aber - fachgerechte Befestigung des Trägers auf dem Kugelkopf vorausgesetzt - keine Stützlastprobleme bereiten.
Falsch beladene Anhänger schon...
 
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Beastie

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Glückspilz

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Hallo,

hab ja hier bei Original Nissan AHKs was von Westfalia oder Thule gelesen.
Ich tendiere eigentlich zu folgender Kombination weil ich mit Thule und Jäger nur beste Erfahrungen gemacht habe:

http://www.ebay.de/itm/NISSAN-NV-200-10 ... 5ae7ab73b2


Weis jemand ob die beiden Teile der Nissan Zubehör Ausrüstung entsprechen ?

Danke im Voraus und Grüße
 
Thema: Ich hab Ihn... NV 200 Evalia 1,5 D
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