Big-Friedrich
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Moin!
DIESE LAMPEN möchte ich gern als zusätzliche Innenbleuchtung einbauen, die nur an ist, wenn die Türen offen sind. Das Licht im Combo reicht nämlich nicht wirklich, um unseren Kleinen im dunkeln hinten im Kindersitz fest zu machen. Meine Frau kann das zwar schon im Schlaf, aber ich muß immer noch mal gucken
Ich stehe zwar nicht auf solchen blauen Tuningkram, jedoch kann man diese kleinen Leisten schick im Combo verschwinden lassen.
Man sieht sie dann nur, wenn sie eingeschaltet sind.
Bei den Lampen steht aber nun der Hinweis "Nach der StVO nicht für den Straßenverkehr zugelassen!"
Was genau bedeutet das ?
Darf ich sie nicht mal einbauen oder dürfen sie einfach nur nicht während der Fahrt eingeschaltet sein ?
DIESE LAMPEN möchte ich gern als zusätzliche Innenbleuchtung einbauen, die nur an ist, wenn die Türen offen sind. Das Licht im Combo reicht nämlich nicht wirklich, um unseren Kleinen im dunkeln hinten im Kindersitz fest zu machen. Meine Frau kann das zwar schon im Schlaf, aber ich muß immer noch mal gucken
Ich stehe zwar nicht auf solchen blauen Tuningkram, jedoch kann man diese kleinen Leisten schick im Combo verschwinden lassen.
Man sieht sie dann nur, wenn sie eingeschaltet sind.
Bei den Lampen steht aber nun der Hinweis "Nach der StVO nicht für den Straßenverkehr zugelassen!"
Was genau bedeutet das ?
Darf ich sie nicht mal einbauen oder dürfen sie einfach nur nicht während der Fahrt eingeschaltet sein ?