Was bedeutet: Nach der StVO nicht zugelassen

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Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Moin!

DIESE LAMPEN möchte ich gern als zusätzliche Innenbleuchtung einbauen, die nur an ist, wenn die Türen offen sind. Das Licht im Combo reicht nämlich nicht wirklich, um unseren Kleinen im dunkeln hinten im Kindersitz fest zu machen. Meine Frau kann das zwar schon im Schlaf, aber ich muß immer noch mal gucken :shock:
Ich stehe zwar nicht auf solchen blauen Tuningkram, jedoch kann man diese kleinen Leisten schick im Combo verschwinden lassen.
Man sieht sie dann nur, wenn sie eingeschaltet sind.:jaja:

Bei den Lampen steht aber nun der Hinweis "Nach der StVO nicht für den Straßenverkehr zugelassen!"

Was genau bedeutet das ?
Darf ich sie nicht mal einbauen oder dürfen sie einfach nur nicht während der Fahrt eingeschaltet sein ?
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Big-Friedrich schrieb:
Darf ich sie nicht mal einbauen oder dürfen sie einfach nur nicht während der Fahrt eingeschaltet sein ?
Hallo,
ich meine, die blaue Farbe darf nicht im Strassenverkehr auftauchen, ausser bei Einsatzfahrzeugen. Also darfst Du die Lampe nicht bei der Fahrt und auch nicht parkend am Strassenrand verwenden.
Kann es nicht etwas aehnliches weisses sein. Dann darf es waehrend der Fahrt nur niemand blenden und in der Sicht behindern, zB Deine Sicht im Spiegel. Geeignet montiert darf die Lampe die ganze Fahrt eingeschaltet bleiben, als Leselicht fuer hinten. Dann waere der Nutzwert deutlich groesser, stell Dir mal vor, wie schoen Vorlesen auf der langen Urlaubsfahrt ist, mit Papi ganz dicht daneben, wieder mal ein gaanz lieber Papi.
Beste Gruesse aus dem Taunus von Helmut
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Moin!

Danke für die Info! Dann ist das ja kein Problem. Die Lampen werden ja eh nur an sein, wenn die Türen offen sind und mit offenen Türen fahre ich eher selten :lol:

In weiss gibt es solche dünnen Lichtleisten leider nicht und eine Neonröhre wollte ich mir dann doch nicht antun.
 
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welfen2002

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Big-Friedrich schrieb:
Moin!

Danke für die Info! Dann ist das ja kein Problem. Die Lampen werden ja eh nur an sein, wenn die Türen offen sind und mit offenen Türen fahre ich eher selten :lol:

In weiss gibt es solche dünnen Lichtleisten leider nicht und eine Neonröhre wollte ich mir dann doch nicht antun.

Fahren mit offener Tür?
Also es gibt ne Menge Autos, die keine Türen haben, bzw. aushängen dürfen. Das ist vollkommen unabhängig vom Autotyp. Das geht vom Trabi bis Unimog, aber ich glaube das muß eingetragen werden.
Ein Kumpel von mir ist mit KäferCabrio ohne Tür gefahren, weil ich das nicht so ganz verstanden haben ob das OK ist, habe ich Ihn gefragt und er sagte: "Bedingt, aber der Innenraum muß geschlossen sein, und genau dafür hängte er eine Kette zwischen A und B Säule.
Das das so geht?????
Kennt sich irgendeiner mit Gesetzeslage aus?
Bitte aber keine Erklärungen das es Ihm zu gefährlich sei.

Weil Big-Friedrich noch nicht mal eine Kette zwischen A u.B Säule hat, ist das was er angeblich nur selten macht höchst Widrig. Ich bin mir ziehmlich sicher, das man für den Gesamtvorgang einer Fahrt, also vom Starten des Motors ab, die Türen geschlossen halten muß, wenn man welche hat. Ebenso sind sämtliche Gliedmaße u. Kopf nicht außerhalb der äußeren Begrenzung des Fahrzeuges zu bringen.

Falls jemand meiner These zustimmt, dann die Anschlußfrage:
Arbeitskollege ist 2,20m, wenn er mit mir im offenen SLK fährt, ragt sein Kopf außerhalb der "gedachten" Dachlinie. Wenn er sich zur Selbstanzeige bringen würde, was oder welche Strafe steht denn dafür?
 
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